Stellvertreterwahl endlich abgeschlossen, aber...

  • Guten Morgen!


    So, nach einigem Hin und Her habe ich tatsächlich 2 Kandidaten für die Wahl zu meiner Stellvertretung und die 2. Stellvertretung gefunden. Trotz frühzeitigem Aushang mit Ankündigung der Wahlveranstaltung (34 wahlberechtigte Mitarbeiter) ist nur ein wahlberechtigter Mensch zur Sitzung erschienen ( wir haben sogar extra 15 Minuten gewartet, um eventuelle "Zuspätkommer" nicht zu übergehen).


    Frage 1 ) so wirklich geheim ist eine solche Wahl jetzt ja nicht (Wahlzettel habe ich aber archiviert) - ist sie damit trotzdem gültig?

    Frage 2) was passiert, wenn zur kommenden eigentlichen SBV-Wahl die Wahlbeteiligung genau so "überschaubar" bleibt? Bleibe ich dann einfach im Amt? Muss ich die SBV auflösen?


    Danke!


    Liebe Grüße

    Euer Binchen Sandra

  • bin jetzt im Wahlverfahren SBV nicht ganz so firm, aber ich denke wenn Du korrekt geladen hast usw dann ist auch bei 1 Stimme die Wahl korrekt und wenn nur Du dich wählst dann ist das halt dann so.


    Aber schau doch mal wo Du aushängst und ob die Wahlberechtigten an Deinem Aushang überhaupt vorbei kommen oder mach mal Werbung für diese Wahl mit einem Anschreiben an alle Wahlberechtigten.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo rtjum,


    oh, ich glaube, das war missverständlich:


    es wurde meine Stellvertretung nach gewählt weil ich "hochgerutscht" bin - und bin selber gar nicht wahlberechtigt (bin nur wählbar, da ich keinen GdB von 50 habe und nicht gleichgestellt bin).


    Die Aushänge werden in allen Arbeitsbereichen am Schwarzen Brett (ja so richtig Old-School 8o ) gemacht, wo auch die Aushänge der Dienstpläne, BR-Infos, Stellenausschreibungen überall zu finden sind (es sollte jeder Mitarbeiter da ohnehin gucken - alleine wegen der Dienstpläne)


    Für die "Hauptwahl muss ich mir tatsächlich etwas überlegen.


    Danke!

  • Für die "Hauptwahl muss ich mir tatsächlich etwas überlegen.


    Danke!

    Für die "Hauptwahl", also die Vertrauensperson und in einem eigenen Wahlgang ja die Stellvertretung musst du da selbst nicht wahlberechtigt, es genauso wie beim letzten mal als du Stellvertretung geworden bist einen Schwerbehinderten/Gleichgestellen finden welcher dich vorschlägt und die entsprechenden Stützunterschriften/Unterstützer haben. Und am Ende bei der Wahl dann halt die meisten Stimmen bekommen.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo,


    1.

    auch bei einem Wahlberechtigten ist die Wahl gültig. Das Gesetz sowie die WO schreiben an keiner Stelle ein Mindestquorum vor. Waren eigentlich die zwei Stelli-Aspiranten selbst auch nicht wahlberechtigt?


    2.

    Auch bei der regulären Wahl reicht eine einzige gültige Stimme aus. Wird eine Neuwahl nicht bis zum Ende der regulären Amtszeit durchgeführt, endet die Amtszeit unwiderruflich, das Amt der SBV "geht unter". Eine wie auch immer geartete Verlängerung der Amtszeit wegen mangelnder Wahlbeteiligung gibt es unter keinen Umständen.