Einspruch Kandidatur

  • Hallo Community,


    unsere BR ist gerade am laufen.

    Es wird über eine Persönlichkeitswahl gewählt, die Kandidatenliste wurde gerade veröffentlicht.

    Nun hat sich eine Kollegin beworben, welche ich nicht als geeignetes BR-Mitglief sehe, habe ich eine Habdhabe diese Kandidatur anzufechten? Oder bleibt mir nur die Möglichkeit, einfach kein Kreuz zu setzen, wenn es soweit ist.


    Mit Gruß und Dank,

    Joelle

  • Einspruch gegen die Kandidatur einer Person für den Betriebsrat gibt es nicht. Außer die Person wäre nicht wahlberechtigt. Aber das muss dann der Wahlvorstand machen.

    Und über die Eignung oder nicht kann man sich Gedanken machen aber vielleicht sehen auch viele andere die Person als geeignet an.

    Die einzige Möglichkeit ist dieser Person keine Stimme zu geben. Wenn diese sich aber selbst wählt dann ist sie auf jeden Fall Ersatzmitglied.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo Joelle,

    der BR wird demokratisch gewählt.

    Da kannst du gar nicht machen.

    Auch in der Politik gibt es mehr oder weniger geeignete Kandidaten.

    Wer weiß denn, ob du geeignet bist für dieses Amt, du möchtest doch sicher auch nicht, dass jemand anderes (anderer Bewerber) dich vorverurteilt.

    Es ist Wählers Wille, wer am Ende als gewählter Kandidat im Gremium sitzt.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Nun hat sich eine Kollegin beworben, welche ich nicht als geeignetes BR-Mitglief sehe, habe ich eine Habdhabe diese Kandidatur anzufechten?

    hast Du dir mal überlegt, was passieren würde wenn das ginge?

    Sobald jemand der Meinung ist, das eine Person für ihn nicht geeignet ist, kann man die Kandidatur anfechten.


    Dann könnte man die demokratischen Wahlen einstellen, weil immer einer da ist der einen Kandidaten für ungeeignet hält.

    Außerdem halte ich das Selbstverständnis das in dieser Aussage liegt schon für bedenklich, weil man damit aussagt: wenn ich das so sehe, dann nehme ich anderen das Recht diese Person wählen zu können.


    Ich finde hier fehlt es an Demokratieverständnis.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo Joelle,


    das das mit dem Einspruch nichts wird, hast du wahrscheinlich schon mitbekommen.


    Was aber erlaubt ist, dass man Wahlwerbung macht und das kann auch bedeuten, das man Stimmung gegen jemand macht, der auch kandidiert. Hier muss man sich nur sehr gut überlegen, ob und wie man das machen will. Es besteht sowohl wenn man es auf die falsche Weise, als auch bei der falschen Person macht das Problem, dass der Schuss nach hinten losgeht.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

    Einmal editiert, zuletzt von Markus 1973 ED ()

  • auf die flasche Weise

    Ist die dann leer? Was erlauben joellescholl? SCNR


    joellescholl Dass da erst einmal nix zu machen ist, haben dir die Kollegen ja jetzt schon ausführlich erklärt.


    Was mich allerdings mal interessieren würde (wenn du es erzählen magst, du bist hier ja niemandem Rechenschaft schuldig!), wie kommst du zu der Einschätzung

    welche ich nicht als geeignetes BR-Mitglied sehe

    ?

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • OT

    Dass das ein reiner Teppfuhler war, war mir schon klar, aber der Aufschlag war einfach zu schön, als dass ich ihn unretourniert lassen konnte... Sorry! ;)

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  • Es wird über eine Persönlichkeitswahl gewählt, die Kandidatenliste wurde gerade veröffentlicht.

    Nun hat sich eine Kollegin beworben, welche ich nicht als geeignetes BR-Mitglief sehe, habe ich eine Habdhabe diese Kandidatur anzufechten? Oder bleibt mir nur die Möglichkeit, einfach kein Kreuz zu setzen, wenn es soweit ist.


    Mit Gruß und Dank,

    Joelle

    Ich gehe mal davon aus das du auch kandidierst. Und damit auch auf dem einzigen Wahlvorschlag gestanden bist und auch kandidierst.

    Aber ich habe jetzt noch mal einen paar Fragen:
    Kannst du dir vorstellen, das ein andere Kandidat bzw. Mitarbeiter im Unternehmen etwas gegen deine Kandidatur hat und diese Kandidatur anfechten will?
    Wie würdest du dich fühlen wenn das möglich wäre und es jemand anderes machen würde?

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Und damit auch auf dem einzigen Wahlvorschlag gestanden bist

    Dann hätte er die Kandidatur aber schon früher wahrnehmen können oder sogar müssen.


    Deswegen wäre meine Annahme eher, dass das vereinfachte Wahlverfahren zur Anwendung kommt. Und er diese Kandidatur deswegen erst nach Veröffentlichung wahrgenommen hat. (Reine Vermutung, aber nur so macht es, nach meinem Verständnis, Sinn.)

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  • Es hat sich ein Herr Laschet, den ich für das Amt als vollkommen ungeeignet empfinde, als Bundeskanzler beworben - kann ich dessen Kandidatur anfechten?


    Merkste, ne?

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Es hat sich ein Herr Laschet, den ich für das Amt als vollkommen ungeeignet empfinde, als Bundeskanzler beworben - kann ich dessen Kandidatur anfechten?

    Das kommt auf Deinen Kontostand an. Wir wissen doch wie die CDU seit mehr als einem halben Jahrhundert funktioniert, Politik für den Höchstbietenden ;)

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Es ist ja schon alles gesagt - wenn sie genügend Stimmen bekommt, gibt es doch einige die sie als BR gerne hätten. Auch wenn es anderen (z.B. Dir nicht passt).

    Da muss ich mir wohl mal was überlegen...

  • Ich halte den Herrn Laschet zwar für völlig ungeeignet, aber weder die Frau Baerbock noch den Herrn Scholz für wesentlich besser. Kann ich aufs Reichstagsgebäude klettern und die Anarchie ausrufen? ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Es ist ja schon alles gesagt - wenn sie genügend Stimmen bekommt, gibt es doch einige die sie als BR gerne hätten. Auch wenn es anderen (z.B. Dir nicht passt).

    nur bei Persönlichkeitswahl (eine Liste) ist das so.

    bei Listenwahl benötigt sie lediglich einen guten Listenplatz, dann kann auch die/der unbeliebteste und unfähigste MA in den BR gewählt werden. Wenn die MA die anderen Bewerber auf der Liste gerne im BR hätten, müssen die dann diese "Kröte" schlucken. Das ist nun mal der Nachteil und auch der Vorteil bei Listenwahl, das man Kandidaten auf der Liste so plazieren kann das sie ziemlich sicher reinkommen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • ch halte den Herrn Laschet zwar für völlig ungeeignet, aber weder die Frau Baerbock noch den Herrn Scholz für wesentlich besser. Kann ich aufs Reichstagsgebäude klettern und die Anarchie ausrufen? ;)

    Ich weiß ja nicht wie gut Du im klettern bist, aber ich würde zu gern sehen wie Du es versuchst... :D

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • bei Listenwahl benötigt sie lediglich einen guten Listenplatz, dann kann auch die/der unbeliebteste und unfähigste MA in den BR gewählt werden.

    Diesen Satz wird vermutlich auch jeder Arbeitgeber unterschreiben mit unbeliebteste und unfähigsten Mitarbeiter (aus seiner Sicht). :)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)