Guten Abend,
Schilderung der Grundsituation:
AG stellt grundsätzlich AN immer mit 1 Jahr unbegründeter Befristung ein, üblicherweise erhält der AN danach eine weitere unbegründete Befristung für ein Jahr und wird dann unbefristet übernommen. Die Gespräche bezüglich der neuen Verträge finden meist kurz vor Ablauf der Verträge statt.
Da es sich hierbei um 3 Verträge handelt, hat der BR bei jedem Zeitpunkt (3x) ein Zustimmungsverweigerungsrecht und muss entsprechend darüber unterrichtet werden. Dies hat nun in unserem 1. Amtsjahr bereits ganz ordentlich geklappt.
Schilderung der speziellen Situation:
Ein AN hat nun einen Vertrag für ein weiteres Jahr unterzeichnet, allerdings wurde der BR darüber vom AG nicht unterrichtet.
Bei zwei weiteren AN gab es eine Unterrichtung zum gleichen Zeitpunkt.
Der BR würde den betroffenen AN gerne langfristig im Unternehmen sehen, da wir sehr mit ihm zufrieden sind.
Frage: Wenn der AN nun zur Arbeit kommt über die Frist seines 1. Vertrages hinaus und sein 2.er auf Grund der nicht Unterrichtung des BR nicht rechtskräftig sein sollte, wäre er dann direkt unbefristet angestellt?!