Corona Test nur noch für Ungeimpfte

  • Gerade wurde bei uns eine Information des AG ausgehängt, dass nur noch Personen ohne vollständigen Impfschutz Corona Tests vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.

    Angeblich hat das Gesundheitsamt gemeint, dass für vollständig Geimpfte keine Testpflicht mehr besteht.


    Ungeachtet der Diskussion, warum man sich als Geimpfter testen lassen soll (ich bin dafür), wurde der BR über diese Entscheidung nicht vorab informiert. Die Fachkraft für Arbeitsicherheit und der Betriebarzt wurden wahrscheinlich auch nicht gefragt.


    Bin ich als BRV nun zu Recht empört oder haben wir hier tatsächlich keine Handhabung?

  • woher weiß euer AG denn wer geimpft ist?

    Das darf er gar nicht ab fragen (außer in ein paar wenigen Sonderfällen).

    Und außerdem gibt es da ja gesetzliche Vorschriften und, ohne das jetzt genau nachzuschauen, da steht nicht drin, dass das nur für nicht geimpfte gilt.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • woher weiß euer AG denn wer geimpft ist?


    Hier wurde freundlich gefragt und von vielen als Zeichen guten Willens beantwortet. Das solche Infos rund um Gesundheit den AG nichts angehen, nutzen hier nur ein Bruchteil der AN.

    Und außerdem gibt es da ja gesetzliche Vorschriften und, ohne das jetzt genau nachzuschauen, da steht nicht drin, dass das nur für nicht geimpfte gilt.

    Definitiv, dieses gilt per se noch bis 10.09. Allerdings sieht der AG hier nur eine Gelegenheit ggf. auf Kosten der Gesundheit der AN Geld zu sparen.

  • naja, dann könnt ihr dem AG mitteilen, dass er sich doch bitte an die geltende Gesetzeslage halten soll und ihm dabei die entsprechende Verordnung überreichen. Zusätzlich ihn mal nach seinem Kontakt beim Gesundheitsamt fragen da ihr das gerne bestätigt haben wollt oder selber direkt beim Gesundheitsamt nachfragen.


    Wenn der AG die einfach nicht mehr austeilt könnt ihr ihm das nochmal schreiben evtl mit der Androhung die entspr. Behörden zu informieren

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • ihnen sagen, dass ihr mit dem AG redet, viel mehr kannst nicht machen...durch die Blume die AN bitten sich beim Gesundheitsamt zu erkundigen aufgrund der Aussage des AG vielleicht

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Angeblich hat das Gesundheitsamt gemeint, dass für vollständig Geimpfte keine Testpflicht mehr besteht.

    besteht den für ungeimpfte eine Testpflicht?

    meines Wissens nach nicht, außer in NRW bei längerer Abwesenheit.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • besteht den für ungeimpfte eine Testpflicht?

    Guter Hinweis, ich hatte im Ursprungspost die Worte des AG wiedergegeben ohne näher darauf zu achten.

    Natürlich besteht grundsätzlich nur ein Testangebot, und keine Verpflichtung für die AN. Das Testangebot ist aber für den AG verpflichtend.

    Wahr. Wollte er mit seinen Worten zum Ausdruck bringen, dass er keine Verpflichtung habe den geimpften Personen einen Test anzubieten, es steht aber so nicht in der Information.

    Auch steht in der Information nicht, dass geimpften kein Test mehr angeboten wird.

    Auf jeden Fall freue ich mich schon auf den morgigen Testtag und werde pro forma mal den Wideruf der Einwilligung nach DSGVO dabei haben.


    Das erkennt er auch so: Geimpfte, die noch einen Test verlangen, tragen auch Gürtel und Hosenträger gleichzeitig... [Nachtrag:] ;)

    Ich kann auch AIDS bekommen ohne zu korpulieren, trotzdem fragt mich mein Arzt nicht warum ich mich darauf untersuchen lassen will.

    Sry, das darf gerne in OT diskutiert werden und fragt auch gleich nach warum Bauarbeiter bei 40 °C im Schatten noch Helme tragen müssen. X(


    Edit: ich versuche ja immer die erstellten Themen bereits zu beschneiden um abschweifende Diskussionen zu unterbinden, da war der wenn auch amüsant gemeinte Augenschlag leider kontraproduktiv.

    2 Mal editiert, zuletzt von MrDirtymouth () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von MrDirtymouth mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Zur Minderung des Infektionsschutzrisikos hat der Arbeitgeber mindestens zweimal pro Woche den Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten kostenfrei einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten, der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen ist.


    https://www.bmas.de/DE/Service…eitsschutzverordnung.html


    Testangebote dürfen entfallen, wenn ein entsprechender gleichertiger Schutz vorliegt, dazu zählen vollständig Geimpfte und Genesene.

    So gesehen besteht für den AG die Pflicht nicht mehr, wenn er Kenntniss vom vollständigen Impfstatus hat oder von einer überstandenen Erkrankung.


    Ob das Sinn macht, bezweifele ich mal, weil ja auch Geimpfte und Genesene den Virus übertagen können und somit alle MA gefährden.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • nicht direkt aus der Verordnung, das kann sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben, daher habe ich eineder DGUV genommen, die sollte passen.


    https://www.dguv.de/corona-bil…enzungen_schule/index.jsp


    Die Testangebotspflicht kann aufgrund des Ergebnisses der Gefährdungsbeurteilung beispielsweise bei Personen entfallen, bei denen ein Nachweis der vollständigen Impfung oder einer vorangegangenen SARS-CoV-2-Infektion vorliegt. Die SARS-CoV-2-Infektion muss dabei mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • von einer Gefährdungsbeurteilung ist aber in den ganzen Infos vom TE nie die Rede, sondern:

    Angeblich hat das Gesundheitsamt gemeint, dass für vollständig Geimpfte keine Testpflicht mehr besteht.


    Bisher war mir nicht bekannt, dass Gesundheitsämter auch GefBus in Unternehmen machen... :/

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Bisher war mir nicht bekannt, dass Gesundheitsämter auch GefBus in Unternehmen machen...

    machen die auch nicht, aber die wissen das es allgemeiner medizinischer Beurteilungstand ist und somit die Gefährdungsbeurteilungen in diesem Punkt nach aktuellen medizinischen Wissensstand gleich ausfallen müssten.


    Und wenn wir da jetzt ganz normal schlussfolgern, da wird der AG bei der Gefährdungsbeurteilung den aktuellen medizinischen Wissensstand ansetzen und zu diesem Ergebnis kommen.

    Außerdem hat der SE bereits erwähnt, das er nur die Worte des AG wiedergegeben hat und somit nicht den genauen Wortlaut des GA.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Testangebote dürfen entfallen, wenn ein entsprechender gleichertiger Schutz vorliegt, dazu zählen vollständig Geimpfte und Genesene.

    genau diesen Abschnitt finde ich bisher im Netz so noch nicht, kannst du mir den gerne als PN noch einmal zur Verfügung stellen?


    nicht direkt aus der Verordnung, das kann sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben

    das kann ich bei uns im Unternehmen verneinen, da ich als einziger Sicherheitsbeauftragter direkt nach der Quelle sitze wenn es um Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen geht. Diese sieht bisher keine Unterscheidungen auf Grund des Impfstatuses vor.

    Einmal editiert, zuletzt von MrDirtymouth () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von MrDirtymouth mit diesem Beitrag zusammengefügt.