Hallöchen, und wieder mal ist mir was unklar:
Es soll doch so sein, dass der BR bei Änderungen an einem DP MBR hat, oder?
In unserer bald erscheinenden neuen BV zur ARbeitszeit wird nun vereinbart, dass der DP (dann "Serviceplan" genannt) nur noch bei gravierenden Änderungen - also bei generellen Änderungen des Rhythmusses o.ä. dem BR vorzulegen ist. Da wird aber nicht viel passieren. Denn die Pläne sind erst neu erdacht worden. "Normale" Änderungen wie z. B. kurzfristige Vertretung bei Krankheit und so gehen dann gar nicht mehr zum BR. Wie kann dieser ab dann kontrollieren, ob da alle gesetzlichen Vorschriften zur AZ eingehalten werden (Ruhepausen, Einhaltung der max. Stundenzahl etc.) ? Oder ob und wieviel Mehrarbeit anfällt. Ob diese Mehrarbeit immer nur wenige MA betrifft usw usw.
Irgendwie haben wir - die MA - den Eindruck, dass der BR sich aus allem raushalten will, was zu viel Stress und Arbeit macht. Diskussionen um Schichtarbeit (Zuschläge) vs. Gleitzeit (freies Gleiten) wurde damit erledigt, dass einfach eine Servicezeit eingeführt wurde, wo diese MA nun feststehende Servicezeiten haben, wo sie weder gleiten können noch Zuschläge bekommen. Es gibt 3 Servicezeiten - früh bis kurz nach Mittag, Mittag bis frühen Abend und nachmittag bis Abend. Jeweils Überlappung von ca. 2 Std.
Wie seht Ihr das? Kann man sich durch für beide Seiten günstige Absprachen (also AG und BR) so einfach aus der Verantwortung stehlen? Und die MA stehen da wie begossene Pudel?