Hätte da mal eine Frage an die Gemeinde:
Wenn der AG Leiharbeitnehmer einstellen möchte, muss auf der Anhörung der Zeitraum angegeben werden, wie lange er beschäftigt werden soll?
Bei uns steht auf der Anhörung immer nur, das sie die LeihAN einstellen wollen, ohne Angabe von Zeit und Dauer.
Wie ist da die rechtliche Lage?