Hallo zusammen,
ich bin neu im Forum und hab gleich mal eine Frage.
Kann durch eine Regelung in einer Gesamtbetriebsvereinbarung die im Einzelfall erforderliche Mitbestimmung der örtlichen Betriebsräte bei mobiler Arbeit (neu in § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG) durch eine generelle Mitbestimmung ersetzt werden?
Die vorgeschlagene Formulierung in der GBV lautet:
Bei mobilem Arbeiten wird eine Mitbestimmung des örtlichen Betriebsrates im Einzelfall auf Basis dieser Gesamtbetriebsvereinbarung ersetzt.
Hintergrund ist, dass mobiles Arbeiten bei uns jetzt durch sogenannte Flexi-Tage möglich sein soll. Diese müssen im SAP Service-Portal durch die Kollegen und Kolleginnen beantragt und von der Führungskraft genehmigt werden. Bis zu drei Flexi-Tage/Woche sind möglich. Der Zeitraum für den die Flexi-Tage genehmigt werden können, beträgt mindestens einen Monat, maximal ein Jahr.
Bei rd. 1200 Beschäftigten gehen wir von mindestens 600 Anträgen aus, die je nach Zeitraum regelmäßig gestellt werden.
Das verursacht natürlich auch einen enormen Mitbestimmungsaufwand für die öBR.
Der Aufwand soll durch die Regelung einer generellen Mitbestimmung in der GBV minimiert werden. Ist da rechtlich zulässig?