Hallo,
ein MA muss leider zum 2. Mal innerhalb diesen Jahres umziehen.
Wir haben eine BV "Sonderurlaub", nach der MA für einen Umzug einen Tag Sonderurlaub erhalten.
Daher hat der MA nun bezüglich eines Tages Sonderurlaub zunächst angefragt.
Die GF-in meinte jedoch, dass er ja bereits einen Tag Sonderurlaub für Umzug in diesem Jahr erhalten habe und er daher keinen weiteren Anspruch habe.
Nachdem die Personalchefin dann die GF-in darauf aufmerksam gemacht hat, dass in der BV keine Einschränkung auf ein Jahr vorgenommen wurde, sagte die GF-in dann, dass sie es so sehe, dass dies nur für einen Tag im Jahr gelte.
Wie gesagt, gibt es in der BV keine zeitliche Einschränkung für Sonderurlaub.
Ich habe dem MA nun gesagt, dass er seinen Tag Sonderurlaub für Umzug nun offiziell beantragen soll.
Falls die GF-in diesem ablehnt, soll er zu mir kommen und ich würde der GF-in dann mitteilen, dass ihm dieser Urlaub zusteht, da es in der BV keinen Hinweis auf eine zeitliche Einschränkung gibt.
Wie seht Ihr das?
P.S.:
Wahrscheinlich wird das Ganze so ausgehen, dass die GF-in nun die BV ändern will. Aber das würde ja nur mit meiner Zustimmung gehen, die ich hierzu nicht geben würde...
Schöne Grüße,
imebro