Einführen eines neuen Benefits - Mitbestimmungsrecht ja oder nein?

  • Hallo zusammen,


    in unseren Unternehmen soll für alle Mitarbeiter die ein bereits bestehendes Fitnessbenefit nicht nutzen, ein alternatives Fitnessbenefit eingeführt werden.

    Dieses ist kostentechnisch komplett von der Firma getragen.


    Hat hier der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht oder nicht?

    Ich finde das geht hier aus dem §87 nicht hervor.


    Danke für Eure Unterstützung.


    VG

  • Ich gehe nicht von einem MBR nach § 87(1) Nr. 7 BetrVG aus. Der BR könnte z.B. bei der Ausstattung der Arbeitsplätze mitbestimmen, um Berufskrankheiten zu vermeiden (ergonomische Arbeitsplätze etc.), nicht jedoch wenn der AG beispielsweise das Yogaangebot um Gymnastik erweitern möchte. Solange er die Kosten trägt und die Teilnahme nicht verpflichtend ist, sehe ich keinen Grund ihm Steine in den Weg zu legen. Du könntest zwar einen Vorschlag zum zusätzlichen betrieblichen Synchronschwimmen machen, aber durchsetzen könntest du ihn nicht.

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Hallo Bekka,


    ein MBR sehe ich hierbei nicht wirklich, auch wenn man da möglicherweise etwas konstruieren könnte nach §87 Abs.1 Punkt 10. BetrVG aber selbst dann währt ihr nur bei dem Wie in der Mitbestimmung nicht bei der generellen Frage ob es gemacht wird.


    Ich würde eher vorab mir das neue Modell vom AG zeigen lassen, mit dem Hinweis dann kann der BR wenn Fragen an ihn herangetragen werden auch entsprechend weiterhelfen.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Ich würde eher vorab mir das neue Modell vom AG zeigen lassen, mit dem Hinweis dann kann der BR wenn Fragen an ihn herangetragen werden auch entsprechend weiterhelfen

    wäre auch meine Idee.

    Wenn euer AG ein einigermaßen vernünftiger ist evtl auch noch mit dem Hinweis dass man das Konzept gerne mal anschauen möchte um den AG auch auf eventuelle Ungleichbehandlungen hinzuweisen damit er das im Vorfeld noch selbst klären kann.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Puhh da tu ich ich mich schwer. Ist im rechtlichen Sinne mit "Sozialeinrichtung" auch solche "Incentives" abgedeckt? Aus der Kommentierung kann ich das so nicht raus lesen.


    Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe will der Arbeitgeber allen die Fitnessbenefit A nicht nutzen ein Fitnessbenefit B anbieten, richtig? Bedeutet wenn ich A schon nutze darf ich B nicht nutzen?


    Kannst du da mal konkreter werden was diese Fitnessbenefits sind? Aus dem Bauchgefühl würde ich auch erst mal zum AG gehen und ihn fragen was er da wie vor hat und dann wäre ich ganz bei rtjum wenn ich eine Ungleichbehandlung sehe würde ich ihn drauf hinweisen.

  • Die Frage ist doch, wie wird die Mitbestimmung abgeleitet.

    Wenn es keine Unterschiede gibt und alle das gleiche bekommen, der Topf also auf alle gleich verteilt wird sehe ich auch hier wenig Mitbestimmung.

    Wie ist denn Topf a geregelt, habt ihr da eure Mitbestimmung geltend gemacht oder wurde das auch allen angeboten und der BR hat nichts getan?


    Ich denke mal, das ganze kostet Geld also wird Geld für die Mitarbeiter ausgegeben und die Mitbestimmung (aus meiner bescheidenen Sicht) geht nur über die Verteilung. Wenn aber alle das gleiche bekommen sollen, was wollt ihr dann noch regeln?


    Gruß
    rabauke

  • Wenn aber alle das gleiche bekommen sollen, was wollt ihr dann noch regeln?

    genau das.


    alle das gleiche kann heißen


    1. alle bekommen den gleichen Zuschussbetrag absolut

    2. alle bekommen den gleichen Zuschussbetrag prozentual


    und deshalb sind wir mMn in der Mitbestimmung.


    wir sprechen mit dem AG dann darüber, welches "gleich" wir für die MA gerecht halten.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Die Crux mit diesem Yuppieslang ist ja, dass alles gemeint sein kann, aber im Regelfall nichts konkretes gemeint ist. ;)

    Wir wissen nicht einmal ob überhaupt eine materielle Leistung in Form eines Zuschusses gemeint ist. Bei meiner Frau kommt z.B. ab und zu mal eine Vorturnerin vorbei, die der AG bezahlt und was sich auch Wellnessbeneweissd ergeierwas nennt und wo die Teilnahme so verpflichtend ist wie am Animationsprogramm im Urlaub... ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • Randolf,


    wenn du das so sieht viel Erfolg.


    Wenn euer Arbeitgeber dann mit euch verhandelt prima. Ihr bekommt eine BV.


    ansonsten passiert diese:

    Spätestens bei der Einigungsstelle (wenn es denn so weit kommen sollte weil der Arbeitgeber nicht verhandeln will) wird der Einigungsstellenverantwortlich schauen ob er hier eine zwingende Mitbestimmung sieht. Wenn nicht, werdet ihr das gerichtlich klären und ggf. da dann eine Beschluss bekommen der euch zusagt oder eben nicht.


    Daher ich sehe erstmal nicht eine zwingende Mitbestimmung wenn es gleich ist.


    gruß

    Rabauke

  • wenn du das so sieht viel Erfolg.


    Wenn euer Arbeitgeber dann mit euch verhandelt prima

    Rabauke:


    ich glaube so falsch liege ich mit meiner Sichtweise gar nicht, das es unterschiedliche "jeder bekommt dasgleiche" gibt.


    wie eine Einigungsstelle oder ein Gericht darauf reagiert? keine Ahnung.


    Wir hatten bisher 2x den Fall, das wir dort unetrschiedlicher Meinung waren und jedesmal mit dem AG intern eine Einigung besprechen können.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.