Hallo zusammen,
in unseren Unternehmen soll für alle Mitarbeiter die ein bereits bestehendes Fitnessbenefit nicht nutzen, ein alternatives Fitnessbenefit eingeführt werden.
Dieses ist kostentechnisch komplett von der Firma getragen.
Hat hier der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht oder nicht?
Ich finde das geht hier aus dem §87 nicht hervor.
Danke für Eure Unterstützung.
VG