Überstunden Betriebsratsmitglieder

  • Wir haben in der Geschäftsordnung geregelt, dass BR Arbeit nur in der normalen Arbeitszeit geleistet wird. Sitzungen finden immer dann statt, wenn alle Teilnehmer im Dienst sind.

    Diese Regelung in einer Geschäftsordnung dürfte nicht statthaft sein, da dadurch die Tätigkeit der einzelnen BRM behindert wird. Und ich bin dann auch mal echt gespannt, was ihr macht, wenn es bei Verhandlungen (z.B. bei einem Sozialplan) kurz vor einer Deadline länger dauert. Außerdem ist ja bereits im Gesetz geregelt, wie mit BR-Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit zu verfahren ist.


    Edith möchte das noch konkretisieren: Das ganze gilt natürlich nur, wenn das so ausgelegt wird, dass nur während der Arbeitszeit BR-Tätigkeit gemacht werden darf. Als Soll-Vorschrift ist das natürlich in Ordnung.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

    Einmal editiert, zuletzt von Markus 1973 ED ()

  • ja, verstehe ich.

    Wenn ihr mehrere seit, dann jetzt sachlich dran und den "Missbrauch" abstellen.

    Dann kauft sich der Arbeitgeber eine ganz große Packung Popcorn oder gleich mehrere Packungen bei dem Schauspiel wie sich der Betriebsrat mit sich selbst beschäftig und zerlegt. Was besseres kann Arbeitgeber nicht passieren.
    Ich bezweifele im übrigen das sich so ein "Missbrauch", sofern es wirklich einer ist, sachlich regeln lässt. Das geht voll auf die Beziehungsebene.


    Was ein einzelnes BR Mitglied macht geht weder die anderen BR Mitglieder an, weil das das BR Mitglied frei ist in seiner Einteilung und des Zeitaufwandes welchen er z. B. für Beratungen inkl. Vor- und Nachbereitung benötigt.
    Das Nachfragen aus dem Betriebsratsgremium wird ganz klar zu Problemen mit dem Mitglied und innerhalb des Gremiums führen. Da freut sich der Arbeitgeber ganz besonders wenn sich der BR intern zerfleischt.

    Ich glaube auch nicht das das mit dem Verfahren zum Abstellen von Schindluder innerhalb des Gremiums für Frieden sorgt sondern eher dazu führt das viel mehr Spannungen auftreten weil jeder vielleicht Angst bekommt das er dann der nächste ist welcher angegangen wird. Was auf jeden Fall passiert nach meiner Meinung ist das die Aussenwirkung des Betriebsrates bei den Kollegen/innen (m/w/d) leiden wird. Weil dort wird man kaum in der Lage sein den Betriebsratsinternen "Krieg" verkaufen und erklären zu können.

    Und ein Arbeitgeber welcher etwas vernünftigen Rechtsbeistand hat, wird hier Stunden anzuzweifeln und/oder nicht bezahlen. Weil er ganz klar in die interne Organisation des Betriebsrates als Gremium und aller Mitarbeiter nicht eingreifen darf und kann. Im schlimmsten Fall hat er da dann nicht nur ein Individuelles Verfahren mit dem Betroffenen sondern auch mit dem Gremium wegen Behinderung der Betriebsratstätigkeit am Hals.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

    Einmal editiert, zuletzt von suppenkasper () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von suppenkasper mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Und ein Arbeitgeber welcher etwas vernünftigen Rechtsbeistand hat, wird hier Stunden anzuzweifeln und/oder nicht bezahlen. Weil er ganz klar in die interne Organisation des Betriebsrates als Gremium und aller Mitarbeiter nicht eingreifen darf und kann. Im schlimmsten Fall hat er da dann nicht nur ein Individuelles Verfahren mit dem Betroffenen sondern auch mit dem Gremium wegen Behinderung der Betriebsratstätigkeit am Hals.

    Ich kaufe ein "k" für das "ein" im ersten Satz. ;)


    Das ist aber die einzige Wahl, die ein Arbeitgeber hat, wenn er anzweifelt, dass die BR-Stunden erforderlich wahren oder das überhaupt BR-Stunden geleistet wurden.


    Das das Ganze zu erheblichen Konfikten im BR führen kann, ist mir klar. Allerdings behaupte ich, dass die bereits bestehen. Ob durch diese Handlungsweise des BR andere BRM eingeschüchtert werden, kommt darauf an, wie man das im BR kommuniziert und verkauft. Aber das Risiko besteht auf alle Fälle.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Diese Regelung in einer Geschäftsordnung dürfte nicht statthaft sein, da dadurch die Tätigkeit der einzelnen BRM behindert wird. Und ich bin dann auch mal echt gespannt, was ihr macht, wenn es bei Verhandlungen (z.B. bei einem Sozialplan) kurz vor einer Deadline länger dauert. Außerdem ist ja bereits im Gesetz geregelt, wie mit BR-Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit zu verfahren ist.


    Edith möchte das noch konkretisieren: Das ganze gilt natürlich nur, wenn das so ausgelegt wird, dass nur während der Arbeitszeit BR-Tätigkeit gemacht werden darf. Als Soll-Vorschrift ist das natürlich in Ordnung.

    Wir sind ein Betrieb mit 80 Mitarbeiter. Da hält sich die BR-Arbeit in grenzen. Wir hatten mal ein Mitglied das unheimlich viel BR Arbeit nach der regulären Arbeitszeit machte. Was genau konnte er niemandem Sagen. Er reagierte einfach etwas. Die GL hat dann reklamiert. 4 schaffen es in der Arbeitszeit, 1 BR macht 20 Überstunden in der Woche. Das haben wir damit unterbunden das wir uns geeinigt haben, das wir die Recherchen einfach aufteilen. Seit dem ist nichts mehr angefallen. Aber wie gesagt kleiner Betrieb und wenig BR-Arbeit.

  • Und ein Arbeitgeber welcher etwas vernünftigen Rechtsbeistand hat, wird hier Stunden anzuzweifeln und/oder nicht bezahlen.


    Ich bezweifele im übrigen das sich so ein "Missbrauch", sofern es wirklich einer ist, sachlich regeln lässt. Das geht voll auf die Beziehungsebene.

    will er aber nicht, das hat Black165 breits geschrieben

    Unserem Arbeitgeber ist das sehr wohl bewusst schiebt das aber dem Gremium zu wir sollten dies in einer Geschäftsordnung regeln.



    und das klingt schon sehr nach "konstruierter BR-Arbeit", was ich dann als Missbrauch bezeichnen möchte.

    Aber davon abgesehen solltet ihr wissen das besagte Person sich über Monate von Montags bis Freitags für BR Tätigkeit ganztags beim Vorgesetzten abmeldet. Um noch genauer zu sein hat diese Person seit mindestens 2 Jahren keinen einzigen Tag mehr in seiner Schicht gearbeitet und meldet sich nach wie vor beim AG ganztags für Betriebsratsarbeit ab. keiner von uns Freigestellten weiß was er treibt auf nachfrage kommt die Antwort er sei uns keine Rechenschaft schuldig.


    wenn man nicht einmal dem BR grob sagen möchte was an BR-Arbeit angefallen ist, das man quasi 2 Jahre VZ-beschäftigt war mit BR-Arbeit plus Überstunden


    Irgendwas BR-produktives muss dabei doch rausgekommen sein dass dann im BR besprochen wurde.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Ich denke, dass es durchaus jedem hier bewusst ist, dass das, was das BRM macht nicht unbedingt kollegial gegenüber dem BR ist und dass das auch durchaus nach einem Amtsvergehen riecht. Aber rein rechtlich gibt es eben nur den §23 BetrVG, wie man das überprüfen (lassen) kann, soweit man einen hinreichend bestimmten Anfangsverdacht hat.


    Eine persönliche Klärung mit dem BRM scheint ja nicht wirklich möglich zu sein.


    Und wenn ich mich mit dem Rest vom Gremium einig bin, würde ich als BRV auch mit dem Arbeitgeber reden, welche Möglichkeiten er hat (§23 oder Teil der BR-Stunden nicht bezahlen)


    Wir sind ein Betrieb mit 80 Mitarbeiter. Da hält sich die BR-Arbeit in grenzen. Wir hatten mal ein Mitglied das unheimlich viel BR Arbeit nach der regulären Arbeitszeit machte. Was genau konnte er niemandem Sagen. Er reagierte einfach etwas. Die GL hat dann reklamiert. 4 schaffen es in der Arbeitszeit, 1 BR macht 20 Überstunden in der Woche. Das haben wir damit unterbunden das wir uns geeinigt haben, das wir die Recherchen einfach aufteilen

    Ändert aber nichts an meiner Meinung zu der Regelung in der GO. Ihr habt es ja dann eh anders gelöst und somit die Situation verhidert, dass nach Dienstschluss noch BR-Tätigkeit erledigt werden muss.

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

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  • Um noch genauer zu sein hat diese Person seit mindestens 2 Jahren keinen einzigen Tag mehr in seiner Schicht gearbeitet und meldet sich nach wie vor beim AG ganztags für Betriebsratsarbeit ab. keiner von uns Freigestellten weiß was er treibt auf nachfrage kommt die Antwort er sei uns keine Rechenschaft schuldig.

    Also kurz gesagt, dieser Mensch arbeitet überhaupt nicht. Er meldet sich für BR-Arbeit ab, leistet aber keine.

    Mal ehrlich, Rechenschaft hin oder her, wie soll es bitte möglich sein jeden Tag, den ganzen Tag, BR-Arbeit zu leisten, ohne das irgendwer irgendwas davon merkt?? Nicht mal die Freigestellten, die sich ja im wesentlichen um die anfallende BR-Arbeit kümmern. Oder ist er etwa das unfähigste BRM der Welt und leistet seit 2 Jahren täglich BR-Arbeit ohne auch nur ein einziges Ergebnis, welches man dem Gremium präsentieren könnte? (Kann ich mir nicht vorstellen).

    Da frage ich mich ernsthaft, wieso man sich hier überhaupt noch Gedanken über "Überstunden" macht. Der Typ arbeitet gar nicht, jede einzelne Stunde die der vergütet bekommt ist eine zuviel.

    Wie Markus schon richtig geschrieben hat...

    rein rechtlich gibt es eben nur den §23 BetrVG

    ...aber für mein Verständnis muss der in diesem Fall auch zur Anwendung kommen, alleine schon um als Gremium irgendwie glaubwürdig zu sein. Ich meine da müssen jeden Tag andere MA seine Arbeit erledigen, weil er sich für die BR-Arbeit freistellen lässt, die aber tatsächlich von Euch freigestellten erledigt wird und Ihr ärgert Euch darüber das er sich fürs nichts tun 10 statt nur 8 Stunden aufschreibt? Ernsthaft?!

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Das ist aber die einzige Wahl, die ein Arbeitgeber hat, wenn er anzweifelt, dass die BR-Stunden erforderlich wahren oder das überhaupt BR-Stunden geleistet wurden.

    Nachdem der Arbeitgeber da nichts unternommen hat bisher, und das Thema geht ja schon über eine längere Zeit, dann scheint der Arbeitgeber damit ja erst mal kein Handlungsbedarf zu sehen. Und deshalb erst mal kein Problem damit zu haben.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • BR Arbeit hat in der Arbeitszeit zu erfolgen. Sollte notwendige BR Arbeit so massiv sein, dass einzelne BRM dafür mit dem Arbeitszeitgesetz kollidieren oder Mehrstunden aufbauen, sollte die Arbeit vielleicht noch einmal überprüft werden, ob sie auf das ganze Gremium aufgeteilt werden kann. Denn dafür gibt es genügend Köpfe.


    Generell:


    Wie sollt Ihr eigentlich den Arbeitgeber vernünftig davon überzeugen, dass Überstunden nicht notwendig sind und in jedem Fall abgewendet werden sollten, wenn Ihr mit dem Gremium den Gedanken vorlebt, dass Überstunden notwendig sind?


    Und wie wollt Ihr die Mitarbeiter davon überzeugen, dass sie nicht über jedes Stöckchen der "Dringlichkeit" springen sollen, die der Arbeitgeber will, wenn Ihr selbst vorlebt, dass man "manche Arbeit" im Gremium so erledigen muss, dass massiv Überstunden anfallen?

  • Nun alles Stunden die der Kollege außerhalb seiner Regelarbeitszeit aufbaut kann er innerhalb eines Monats in seiner Regelarbeitszeit wieder abbauen, das muss der AG anbieten. Dann ist das auch keine Mehrarbeit.
    Bei uns wurden die Stunden abgebaut sobald eine "Schicht" voll war, egal welche Schicht er hat. Das hat dazu geführt, dass die BR-Arbeit dann von den Kollegen überwiegend während der AZ durchgeführt wurden, weil einigen Nachtschichten frei wurden und damit die Sozialabgaben und steuerfreien Zuschläge zu Sozialabgaben Pflichten und Steuerpflichtigen wurden.


    Daher .. wenn ihr der Meinung seit, da nutzt einer was aus, der die Stunden nicht reduziert um Vorteile daraus für sich zu holen findet man auch Wege dieses zu ändern.