Überstunden Betriebsratsmitglieder

  • Guten Morgen zusammen,


    ich hätte da mal ne Frage und mich würde eure grundsätzliche Meinung dazu interessieren.

    Ich bin Betriebsratsmitglied eines 11er Gremiums nun gibt es meiner Meinung nach einige schwarze Schafe bei uns die ihr Amt sehr gerne ausnutzen um das Gleitzeitkonto aufzufüllen.

    Folgender Sachverhalt:

    Nicht freigestelltes BRM fängt morgens um 04.00 Uhr an, weiß aber das ein Termin mit dem Arbeitgeber um 13.00 Uhr ansteht der schon Tage wenn nicht Wochen zuvor feststand und bleibt dann dementsprechend bis Ende des Termins sagen wir mal 15.30 Uhr. Reguläre Arbeitszeit wären 8 Stunden. Somit werden diesem Mitglied abzüglich der Pausen 2 Stunden 45 Min gut geschrieben die Höchstarbeitszeit wird natürlich auch überschritten. Es handelt sich hier nicht um einen Einzelfall sondern auch ohne anstehende Termine werden fast täglich stunden aufgebaut und das ausschließlich mit Betriebsratsarbeit. Ich streite nicht ab das es bei uns viel zutun gibt, aber auch nicht soviel, dass ich fast jeden Tag 10 Stunden oder mehr arbeiten muss.


    Bin auf eure antworten gespannt.


    Viele Grüße

    Black

  • §37 BetrVG regelt das doch ganz gut. Wir haben in der Geschäftsordnung geregelt, dass BR Arbeit nur in der normalen Arbeitszeit geleistet wird. Sitzungen finden immer dann statt, wenn alle Teilnehmer im Dienst sind. Das weis auch der GF.

  • 10 Stunden oder nicht teilweise sind besagte 12 oder 13 Stunden da.

    ich weiß, Betriebsrat ist ein Ehrenamt aber trotzdem bin ich der Meinung das man auf seine Arbeitszeit achten sollte oder nicht?

  • man könnte mal die Frage klären: sind die Überstunden genehmigt worden

    Wenn die Überstunden nicht genehmigt wurden. dann ist das für mich ein klarer Fall von "Vorteilsnahme als BRM", weil er sein Amt dazu nutzt selbstständig Überstunden zu machen.

    Und somit sind die "Überstunden" während des Ehrenamtes "Freizeitvergnügen" und dafür bekommt er nichts.

    Wenn der AG dafür gesorgt hätte, das die erforderliche BR-Arbeit außerhalb der normalen Arbeutszeit liegt, dann hätte er einen Anspruch auf Freizeitausgleich


    Außerdem ist Betriebsrattätigkeit keine Arbeitszeit im Sinne des ArbZG, somit kann man mit BR-Arbeit die Höchstarbeitszeit nicht überschreiten.

    https://www.bund-verlag.de/akt…-im-Betriebsratsamt~.html

    https://www.kliemt.blog/2019/0…r-betriebsratstaetigkeit/

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


    Einmal editiert, zuletzt von Randolf ()

  • Genau so sehe ich und einige meiner BR Kollegen das auch. Überstunden sind nicht genehmigt worden. Und für mein Verständnis ist alles was über die normale Arbeitszeit hinausgeht als Ehrenamt anzusehen es sei den es war Betriebsbedingt nicht anders möglich.

    Und ich weiß natürlich, dass die Höchstarbeitszeit nicht für BR-Arbeit zählt, trotzdem bin ich der Meinung das man auch eine Gewisse Vorbildfunktion hat und nicht ständig über 10 Stunden da sein muss wenn es gar nicht erforderlich ist.

  • Nicht freigestelltes BRM fängt morgens um 04.00 Uhr an

    wann ist denn sein regulärer Schichtbeginn?

    gibt es meiner Meinung nach einige schwarze Schafe bei uns die ihr Amt sehr gerne ausnutzen um das Gleitzeitkonto aufzufüllen.

    ist scheinbar aber nicht die Meinung des AG sonst würde der etwas dagegen unternehmen (siehe Antwort von Randolf) denn das könnte er.


    Und nächstes Jahr ist Wahl, wenn die Belegschaft das auch so denkt wie Du, werden die hoffentlich dafür sorgen dass sich das ändert.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • er arbeitet regulär in der 3-Schicht Früh,-Spät, Nacht wöchentlich im Wechsel.

    Es kamen schon einige Andeutungen diesbezüglich aus der Belegschaft.

    Unserem Arbeitgeber ist das sehr wohl bewusst schiebt das aber dem Gremium zu wir sollten dies in einer Geschäftsordnung regeln.

  • Unserem Arbeitgeber ist das sehr wohl bewusst schiebt das aber dem Gremium zu wir sollten dies in einer Geschäftsordnung regeln.

    das braucht ihr eigentlich nicht regeln, der AG soll ihm einfach seine Schichtstunden gutschreiben, der Rest ist Freizeitvergnügen.

    Wenn der Kollege den Rest der Stunden gutgeschrieben haben will, kann er beim BR eine Bestätigung der Erforderlichkeit der BR-Arbeit außerhalb der täglichen AZ anfordern.

    Der BR erkundigt sich dann beim AG ob der Kollege die Schicht nicht hätte anpassen können, wenn der AG dann mitteilt: der Kollege kann die AZ nach BR-Bedürfnissen anpassen, dann bekommt er keine AZ-extra


    So würde ich das dem Kollegen sauber vermitteln.


    Die Kernfrage ist doch: kann die Schichtplanung die frühzeitgen Termine berücksichtigen und das scheint bei euch der Fall zu sein, sonst käme die Fragestellung gar nicht auf.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Er wird zu jeder Zeit wenn es erforderlich ist auch kurzfristig vom Arbeitgeber von der Arbeit freigestellt für BR Tätigkeit

    ja gut, aber die Frage ist:

    wenn er Frühschicht hat und nachmittgas ist BR-Termin, wird er dann von der Schicht freigestellt, so das er den BR-Termin wahrnehmen kann ohne die normale AZ zu überschreiten?


    kann er z.B. anstatt um 04:00 Uhr zu Schichtbeginn erst um 08:00 Uhr anfangen, damit er den BR-Termin in seine Arbeitszeit "rein bekommt"?

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • ja gut, aber die Frage ist:

    wenn er Frühschicht hat und nachmittgas ist BR-Termin, wird er dann von der Schicht freigestellt, so das er den BR-Termin wahrnehmen kann ohne die normale AZ zu überschreiten?


    kann er z.B. anstatt um 04:00 Uhr zu Schichtbeginn erst um 08:00 Uhr anfangen, damit er den BR-Termin in seine Arbeitszeit "rein bekommt"?

    könnte er jederzeit. Aber davon abgesehen solltet ihr wissen das besagte Person sich über Monate von Montags bis Freitags für BR Tätigkeit ganztags beim Vorgesetzten abmeldet. Um noch genauer zu sein hat diese Person seit mindestens 2 Jahren keinen einzigen Tag mehr in seiner Schicht gearbeitet und meldet sich nach wie vor beim AG ganztags für Betriebsratsarbeit ab. keiner von uns Freigestellten weiß was er treibt auf nachfrage kommt die Antwort er sei uns keine Rechenschaft schuldig.


    Ist krass ich weiß aber entspricht den Tatsachen und mich kotzt es einfach übelst an.


    Grüße

  • Hallo Black,


    nachdem alle BRM am entsprechenden Gleitzeitmodell teilnehmen können müssen, ist das Erbringen von BR-Tätigkeit innerhalb des Gleitzeitrahmens erst einmal zulässig und das zu genau den selben Bedingungen wie für alle anderen Arbeitnehmern auch.


    Auch, dass der Betriebsratskollege über zehn Stunden arbeitet ist erst einmal aus Gründen des Ehrenamtes, das keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes darstellt, möglich.


    Wenn jetzt das BRM auch noch tatsächlich Arbeiten für den Betriebsrat erledigt, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen.


    Auch bei uns im Betrieb kommt es regelmäßig vor, dass BRM, die in Schicht arbeiten ihre BR-Tätigkeit am Ende der Schicht dranhängen. Dies liegt bei uns daran, dass wir momentan echt viel Arbeit haben und die BRM von den Vorgesetzten auch Druck bekommen, dass wenn sie die BR-Tätigkeit während der Schichtzeiten machen, die normale Arbeit liegen bleibt und deshalb Kunden nicht beliefert werden können (ich weiß, das dürfen sie nicht, aber sie machen es ganz geschickt und bewegen sich hart an der Grenze)


    Würde ich allerdings bemerken, dass die BRM tatsächlich Überstunden generieren, weil sie die Zeit mit "Betriebsrundgängen und Mitarbeitergesprächen" auffüllen, dann würde ich auch als Betriebsrat oder als Betriebsratsvorsitzender mit den Kolleginnen und Kollegen sprechen. Denn der Arbeitgeber muss die BRM, solange sie nicht freigestellt sind nur für erforderliche BR-Tätigkeit freistellen. Und ob z.B. ein täglicher Betriebsrundgang als erforderlich gelten kann, wage ich einmal zu bezweifeln, wenn bei euch nicht gerade die Hölle los ist.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Auch bei uns im Betrieb kommt es regelmäßig vor, dass BRM, die in Schicht arbeiten ihre BR-Tätigkeit am Ende der Schicht dranhängen. Dies liegt bei uns daran, dass wir momentan echt viel Arbeit haben und die BRM von den Vorgesetzten auch Druck bekommen, dass wenn sie die BR-Tätigkeit während der Schichtzeiten machen, die normale Arbeit liegen bleibt und deshalb Kunden nicht beliefert werden können (ich weiß, das dürfen sie nicht, aber sie machen es ganz geschickt und bewegen sich hart an der Grenze)

    Das steht außer Frage, dem Stimme ich voll und ganz zu. Das kann auch bei uns vorkommen.

    Würde ich allerdings bemerken, dass die BRM tatsächlich Überstunden generieren, weil sie die Zeit mit "Betriebsrundgängen und Mitarbeitergesprächen" auffüllen, dann würde ich auch als Betriebsrat oder als Betriebsratsvorsitzender mit den Kolleginnen und Kollegen sprechen. Denn der Arbeitgeber muss die BRM, solange sie nicht freigestellt sind nur für erforderliche BR-Tätigkeit freistellen. Und ob z.B. ein täglicher Betriebsrundgang als erforderlich gelten kann, wage ich einmal zu bezweifeln, wenn bei euch nicht gerade die Hölle los ist.

    Das ist genau der Punkt. Erforderliche Betriebsratsarbeit? Wenn keiner des restlichen Gremiums weiß was sie tun. Klar fallen immer Aufgaben in verschieden Ausschüssen und sonstigem an, wird aber auch in Sitzungen innerhalb der Arbeitszeit bearbeitet. Wie gesagt keiner weiß was sie tun und auf Nachfrage (forsch dargelegt) geht euch nix an muss niemandem Rechenschaft ablegen.

  • Aber davon abgesehen solltet ihr wissen das besagte Person sich über Monate von Montags bis Freitags für BR Tätigkeit ganztags beim Vorgesetzten abmeldet. Um noch genauer zu sein hat diese Person seit mindestens 2 Jahren keinen einzigen Tag mehr in seiner Schicht gearbeitet und meldet sich nach wie vor beim AG ganztags für Betriebsratsarbeit ab. keiner von uns Freigestellten weiß was er treibt auf nachfrage kommt die Antwort er sei uns keine Rechenschaft schuldig.

    da hätte ich als BR aber schon mal nachgefragt, warum der Kollege bei den vorgelegten Schichtplänen immer als "BR-abwesend" geführt wird?

    Da habt ihr als BR dann aber auch 2 Jahre geschlafen, wenn sich ein BRM quasi selbst freistellt und darauf keiner vom BR reagiert.


    Könnt Ihr jetzt nur einen "Tätigkeitsbericht" als BR von dem BRM einfordern und dem Vorgesetzten die BR-Termine anzeigen und dann zukünftig darauf achten wie er sich verhält.

    Scheint bei euch aber ja auch irgendwie weder den Vorgesetzten noch den AG wirklich zu interessieren.


    Bist Du eigentlich der einzige BRM der dagegen etwas unternehmen will oder stehen die anderen BRM auch dahinter?

    Wenn Du der einzige bist, dann warte die nächste Wahl erstmal ab, als "Einzelkämpfer" wirst Du scheitern, da selbst der AGnicht wirklich dagegen vorgehen will.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Erforderliche Betriebsratsarbeit? Wenn keiner des restlichen Gremiums weiß was sie tun. Klar fallen immer Aufgaben in verschieden Ausschüssen und sonstigem an, wird aber auch in Sitzungen innerhalb der Arbeitszeit bearbeitet.

    Jetzt wird es schwierig.


    Normalerweise dürft ihr tatsächlich nicht fragen, was ein BRM tut, wenn er BR-Tätigkeit macht. Das einzelne BRM ist frei in seiner Entscheidung, wann es welche Tätigkeit macht. Eine Kontrolle würde ich auch als Behinderung von BR-Tätigkeit werten.


    Solltet ihr allerdings den begründeten Verdacht haben, dass das BRM hier Schindluder treibt, so hättet ihr die Möglichkeit das Ganze über das Arbeitsgericht prüfen zu lassen. Hierzu müsste dann aber ein Beschlussverfahren nach §23 BetrVG (Ausschluss eines BRM) angestrengt werden, mit der entsprechenden Mehrheit im Gremium. Vor der Beschlussfassung könnt ihr das BRM noch einmal anhören, ob es nicht vielleicht doch rechenschaft abliefern möchte.


    Die zweite Möglichkeit wäre, dass der Arbeitgeber die BR-Stunden anzweifelt und nicht bezahlt, bzw. dem Gleitzeitkonto gutschreibt, weil er die Erforderlichkeit der Stunden anzweifelt. Dann muss sich das BRM die Arbeitszeit einklagen und mit abgestufter Beweislast auch nachweisen.


    Eine andere Möglichkeit sehe ich momentan nicht, wenn das BRm nicht möchte.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • ja da muss ich zugeben haben auch wir geschlafen, ich bin nicht der einzige dem das ein Dorn im Auge ist ich bin jetzt nur der erste der sich in der Sache mal schlau machen will. mir geht es hauptsächlich darum das ich in den "Überstunden" eine Vorteilnahme als BRM sehe und das diese nicht zurecht gutgeschrieben werden. Ich sehe dass so das alles was über die vertraglich geschuldete Arbeitszeit hinausgeht Ehrenamt ist und nicht zu vergüten ist. Es sei denn es war Betrieblich nicht anders möglich. Oder sehe ich das Falsch? ich kann doch nicht jeden Tag 10 Stunden oder mehr arbeiten wenn es gar nicht erforderlich ist. Ich hoffe ihr versteht was ich meine.