Umgangston von Vorgesetzten

  • Moin,

    der Geschäftsleiter unserer Produktion ( wir haben aber noch 2 Geschäftsführer) hat einen manchmal unmöglichen Umgangston den Mitarbeitern gegenüber. Sobald diese Fehler machen, werden sie eingeschüchtert und ihnen Angst gemacht. Wie kann man mit solchen Menschen als BR umgehen?

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • Redet als BR mit der Geschäftsführung, denn die sind euere Ansprechpartner.

    Macht ihnen klar, dass eingeschüchterte und ängstliche MA auch demotiviert sind und über kurz oder lang die Arbeitsleistung unter dieser Situation leiden könnte.

    Gegen den Leiter der Produktion könnt ihr als BR nach meiner Ansicht nichts machen, denn seinen Vorgesetzten kann man sich halt nicht aussuchen.

    Wie gesagt, hier hilft nur reden.

    Vielleicht bei der GS-Leitung mal anfragen ob es nicht möglich wäre, den Leiter der Produktion zu einem Coaching für Mitarbeiterführung zu schicken.

    Das Leben ist Veränderung

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    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
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  • Gegen den Leiter der Produktion

    Es geht um den Geschäftsleiter, also vermutlich den, der den ganzen Bums bezahlt und auch am meisten daran verdient. Da hilft meines Erachtens nur, immer freundlich und sachlich zu bleiben und irgendwie einen anständigen Draht der Kommunikation aufzubauen. Die Mitarbeiter werden sich daran gewöhnen müssen oder mal den Mumm haben, es darauf ankommen zu lassen, wie "der Alte" bei Widerworten reagiert. Gelegentlich könnt ihr ihm das ja auch mitteilen.

    Ich kenne das aus meinen ersten Jahren im Unternehmen, als der Senior noch das Sagen hatte (ist nur besser geworden, weil er seltener durch das Werk läuft). Junior ist auch keine Sympathiebombe, aber schon deutlich angenehmer.

  • Es geht um den Geschäftsleiter, also vermutlich den, der den ganzen Bums bezahlt

    Wie ich oben schon schrieb, gibt es noch eine übergeordnete Geschäftsführung. Wir haben schon mal mit dem Geschäftsleiter gesprochen, aber das hält dann immer nicht lange vor. Habe heute noch einen Termin beim Personalchef und werde das Thema da nochmal ansprechen.

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  • Hallo Agassi,


    wenn es ja kurzzeitig hilft, dann kommt es halt immer wieder auf die Tagesordnung beim Gespräch mit der Geschäftsführung und die GF wird dann schon mal nachfragen wieso das bei jeder Sitzung oder jeder zweiten Sitzung ein Thema ist und wenn sie dann die Aussage kriegt "es hilft halt nur x Tage/Wochen" dann wird es möglicherweise auch weitere Konsequenzen wie nur ein ermahnendes Gespräch mit dem GF geben.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Probier es vielleicht mal so: Fall nicht mit der Tür ins Haus ("der Chef tyrannisiert die Belegschaft!"), Sondern drucke erstmal gewollt herum: Es sei dir als BR ja unangenehm, aber es gehe um einen Kollegen, der sich zwar immer wieder mal Mühe gibt, aber einfach die Voraussetzungen für den Job nicht mitbringt, worunter letztlich das Betriebsklima uend die Qualität der Arbeit der anderen leidet und ob man diesen Kollegen nicht mit seiner Qualifikation angemessener Arbeit betrauen könne... Und erst wenn der Personaler schon aufs Glatteis gegangen ist, damit rausrücken, dass es sich um den Chef handelt.. ;)

    Für einen Betriebsrat gilt: Lobt dich der Gegner, ist das bedenklich. Schimpft er, dann bist du in der Regel auf dem richtigen Weg. (August Bebel)

  • damit rausrücken, dass es sich um den Chef handelt..

    Ich denke, das wäre der falsche Weg bei uns. Ich denke auch, dass wir als BR nur bei einer Beschwerde seitens der MA tätig werden könnten. Geredet haben wir ja schon, nur ändern tut sich nichts.

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  • dass wir als BR nur bei einer Beschwerde seitens der MA tätig werden könnten.

    falsch, ihr könnt tätig werden sobald ihr davon wisst.

    Nur wenn ihr MA braucht die eure Angaben bestätigen, dann würde ich warten bis die MA bereit sind mitzuziehen.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • unmöglichen Umgangston

    Das ist immer ein schwieriges Thema, da es doch sehr subjektiv wahrgenommen wird. Was der eine MA als unmöglichen Umgangston wahrnimmt und sich angegriffen fühlt, sieht der andere MA als "deutliche Ansage" und findet es ok.

    Daher sollte man da immer wirklich ganz genau hinhören, was dieser Mensch so von sich gibt. Ist er einfach nur grundsätzlich unhöflich, übellaunig und motzt ständig? (Das ist zwar unangenehm, aber nicht verboten). Oder überschreitet er tatsächlich Grenzen? Also bedroht, beleidigt, diskriminiert oder diskreditiert (o.ä.) er die MA?

    Aber auch wenn er Grenzen überschreitet, werdet Ihr mit einem allgemeinen "der hat einen unmöglichen Umgangston" nicht weit kommen. Ihr braucht konkrete Vorfälle, wie:

    "Er hat dem Kollegen xy damit gedroht ihm so in den Arsch zu treten, dass er direkt vor dem Arbeitsamt landet"

    oder

    "Er hat Kollege xy einen unfähigen Esel genannt"

    oder

    "Er hat dem Kollegen xy unterstellt, dass er offenbar zu alt ist um seine Arbeit noch richtig zu machen"

    oder

    "Er hat den Kollegen xy lautstark vor allen Kollegen als faulsten und dümmsten MA des Betriebes bezeichnet"

    (o.ä.)

    Dann kann man tatsächlich von einer Störung des Betriebsfriedens sprechen und entsprechend auch einen § ins Spiel bringen (§ 104 BetrVG).

    (Zumindest könnte man diesem Menschen mal mitteilen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit zu behandeln sind und ihr auch mehr könnt, als nur reden, wenn er nicht fähig ist das umzusetzen).

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Hallo Agassi,


    ich weiß nicht wie groß euer Betrieb ist, aber wenn er groß genug ist, habt ihr bestimmt einen "Code of Conduct" sprich Verhaltenskodex oder wie auch immer ihr das nennt.


    Da steht bestimmt auch irgendwas von wegen guter Umgang untereinander oder so. Da könnte man den Personaler auch einmal fragen, ob der nur für das Fußvolk gilt und nicht für die Führungskräfte, oder ob das was da drin steht nur Worthülsen sind, an die sich garkeiner halten muss.


    Zum Thema §104 BetrVG: Der betreffende Kollege steht an 1. Stelle nach der Geschäftsführung. Hier steht für mich der Verdacht im Raum, dass er evtl. ein Leitender Angestellter sein könnte. Das wäre dann eher doof. Dann könnt ihr nämlich den §104 nicht nutzen.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Verhaltenskodex

    So etwas haben wir auch, wir hatten auch schon mal Leitlinien.

    Das ist nach meiner Meinung das Papier nicht wert, auf dem es steht, weil da nicht Nachhaltig mit umgegangen wird.

    Pöbelt ein MA herum, hat das in den meisten Fällen Konsequenzen, passiert das gleiche durch eine Führungskraft, wird höchstens mal der gesagt: "Du, du, du, das darfst du aber nicht, mach das bitte nicht wieder."

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  • Zum Thema §104 BetrVG: Der betreffende Kollege steht an 1. Stelle nach der Geschäftsführung. Hier steht für mich der Verdacht im Raum, dass er evtl. ein Leitender Angestellter sein könnte. Das wäre dann eher doof. Dann könnt ihr nämlich den §104 nicht nutzen.

    Das ist ebenso richtig wie naheliegend...

    ...wieso bin ich da nicht selber drauf gekommen?! :D:D

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  • Das ist nach meiner Meinung das Papier nicht wert, auf dem es steht, weil da nicht Nachhaltig mit umgegangen wird.

    Pöbelt ein MA herum, hat das in den meisten Fällen Konsequenzen, passiert das gleiche durch eine Führungskraft, wird höchstens mal der gesagt: "Du, du, du, das darfst du aber nicht, mach das bitte nicht wieder."

    Da möchte ich dir nicht unbedingt widersprechen. Das funktioniert nur, wo die oberste Leitung einen Draht zu diesem Thema hat. Bei uns können so zum Beispiel ein paar Unwillige umgangen werden und dann kommt der Hammer von ganz oben. Bei uns können Verstöße gegen den Verhaltenscodex auch an die Compliance-Officer gemeldet werden und das bis hoch in die Konzernebene. Und mit so viel Anlauf schlägt das dann kräftig ein. Wir hatten es schon, dass ein leitender Angestellter von jetzt auf gleich gegangen wurde.


    Ansonsten ist es nur ein weiteres Argumentationsmittel und etwas, womit ich den Arbeitgeber an der Ehre packen kann. Das verträgt auch nicht jeder. Und sowas wird natürlich als Redebestandteil der nächsten Betriebsversammlung notiert.


    LG

    Markus

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  • Er

    Zum Thema §104 BetrVG: Der betreffende Kollege steht an 1. Stelle nach der Geschäftsführung. Hier steht für mich der Verdacht im Raum, dass er evtl. ein Leitender Angestellter sein könnte. Das wäre dann eher doof. Dann könnt ihr nämlich den §104 nicht nutzen.

    Er ist leitender Angestellter. Der Personaler sagt, ich soll mich an die GF wenden, ich werde jetzt erstmal für morgen einen Termin mit ihm unter 4 Augen machen und dann mal schauen, was dabei raus kommt.

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  • Das funktioniert nur, wo die oberste Leitung einen Draht zu diesem Thema hat.

    das ist der entscheidene Punkt, ob das dann noch auf Papier gemalt wird ist zweitrangig.

    Den Stil den die "Häuplinge" vorleben, machen die "Steigbügelhalter" in der zweiten Reihe nach und die Indianer haben dann darunter zu leiden.

    Wenn der Geschäftsleiter bei euch Bedenken hätte ,das die Geschäftsführer das nicht tolerieren, dann würde er es auch nicht machen.

    Das wird wohl erst was, wenn Du die GF davon überzeugst den GL auf die Füsse zu treten und ggf. Konsequenzen für den GF in Betracht zu ziehen.

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  • Da magst Du Recht haben, aber als Druckmittel hätte ich, das man gegen die Überstunden, die ohne Zustimmung gemacht werden, vorgeht. Mal schauen, wie es läuft.

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  • Da magst Du Recht haben, aber als Druckmittel hätte ich, das man gegen die Überstunden, die ohne Zustimmung gemacht werden, vorgeht. Mal schauen, wie es läuft.

    So etwas droht man nicht an und schon gar nicht als "Druckmittel", damit begibt man sich in die ungünstigere Position.


    Man führt das Gespräch und wenn er uneinsichtig ist, dann bedankt man sich und geht.

    Und dann geht man "unabhängig von dem Gespräch" gegen die Überstunden vor und zieht das auch durch.


    Danach kann man ja mal fragen, ob sich nochmal über sein Benehmen unterhalten könnte ;)

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  • Wenn der Geschäftsleiter bei euch Bedenken hätte ,das die Geschäftsführer das nicht tolerieren, dann würde er es auch nicht machen.

    unterstellst Du hier etwa einem leitenden Angestellten so etwas wie eine rudimentäre Intelligenz, oder sogar so etwas völlig absurdes wie die Fähigkeit das eigene Verhalten zu reflektieren?? Das halte ich doch für sehr weit hergeholt... :D :D

    (Ja, ja ich weiß. Off Topic...)

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