G25 Untersuchung

  • Also kurz gesagt: Wenn ich meine Tätigkeit weiter ausüben will, brauche ich zwingend diese Untersuchung

    :thumbup:

    Wenn jetzt aber an diese Untersuchung (die ich zwingend brauche und die der AG anbieten muss) auf einmal eine Testpflicht gekoppelt wird, glaube ich nicht dass das noch in Ordnung ist, da es dafür keinen rechtlichen Rahmen gibt (außer bei bestimmten Berufsgruppen).

    grundsätzlich auch richtig :thumbup:

    Ohne die Untersuchung darfst Du Deine Tätigkeit nicht mehr ausüben und ohne Test kriegst Du diese Untersuchung nicht. Mehr "Zwang" geht ja fast nicht.

    bin ich auch bei Dir :thumbup:

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der AG mit so einem Angebot tatsächlich seine Pflicht erfüllt hat, wenn das Aufgeben von Grundrechten zwingend notwendig ist, um dieses Angebot wahrnehmen zu können.

    und auch da stimme ich Dir zu :thumbup:


    allerdings setzt Du voraus, dass der AG die Testpflicht vorgegeben hat.

    Jetzt ist es aber weder logisch noch nachvollziehbar, das ein AG das macht, wenn der Dienstleister das gar nicht fordert. Damit würde der AG sich selbst "behindern", weil wie man oben sieht die AN dann "widerspenstig" werden.

    --> warum also sollte der AG das machen?


    Meine Annahme ist: der Dienstleister fordert den Test und der AG gibt das an den AN weiter. Ob der AG keinen anderen Dienstleister gefunden hat oder keinen anderen gesucht hat, ist in dem Fall unerheblich.


    Und wenn die Testanforderung vom Dienstleister kommt, dann hat der AG seine Pflicht erfüllt und gegenüber dem AN keinen Zwang Testzwang angeordnet.

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo Randolf,


    ich bin da beim Paragraphenreiter und würde rein rechtlich betrachtet die Angebotspflicht des AG nur teilweise als erfüllt ansehen, da er hier mit einem Anbieter zusammenarbeitet der eine zusätzliche Hürde für den Test eingebaut hat.

    Und wenn das BAG ein MBR des BR im Falle der Paketzustellung bei einer Fremdfirma deren Zugang nur mit Fingerabdruck erfolgt bejaht würde ich hier auch ein MBR des BR sehen wenn es um die vorgeschaltete Testpflicht geht auch wenn der AG die Regelung nicht selbst aufgestellt hat, aber durch die Auswahl des Dienstleisters dies beeinflussen kann.


    Viele Grüße

    Bernd

  • allerdings setzt Du voraus, dass der AG die Testpflicht vorgegeben hat.

    Nein, das setze ich nicht voraus. (Bernd hat meinen Gedanken verstanden).


    Ich vermute nur, dass (analog zu dem von mir zitierten BAG Urteil) es hier ausreichend ist, dass der AG die Entscheidung getroffen hat, seine MA dem Testzwang des Dienstleisters auszusetzen, indem er lediglich diesen einen Dienstleister als Möglichkeit für die Untersuchung anbietet. Und das der AG eben durch diese Entscheidung hier in der Verantwortung ist und auch ein MBR ausgelöst wird.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Ich verstehe die Diskussion nicht ganz. Ich kenne es eigentlich so, dass man zwar die G25 bei bestimmten Tätigkeiten haben muss, aber niemand kann mir vorschreiben, dass ich die Untersuchung bei dem Dienstleister mache, den mein Arbeitgeber bevorzugt. Ich kann die G25 Untersuchung auch bei jedem anderen Arzt machen, der die Bezeichnung Arbeitsmediziener tragen darf. Die Kosten der Untersuchung sind dann auch vom Arbeitgeber zu tragen, soweit sie im Rahmen liegen. Oder hab ich da nur so einen toleranten Arbeitgeber und er ist nicht verpflichtet? (Würde mich sehr wundern)

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Moin,

    ich war jetzt selber eben bei der Untersuchung und nach einem Test oder Impfnachweis wurde ich nicht gefragt.

    Viel Ärger um nichts! Trotzdem war es eine angeregte Diskussion, welche einem bei anderen Situationen in der Zukunft hilfreich sein könnte. :thumbup::thumbup::thumbup:

    "Das Gras wächst nicht schneller wenn man dran zieht."

    "Immer Sonne ist Wüste"

    BRV,9er Gremium,kein Tarif

  • kenne es eigentlich so, dass man zwar die G25 bei bestimmten Tätigkeiten haben muss

    "muss" ist aber nur bedingt richtig:

    D.h. wenn der AG hier die G25 verlangt, handelt es sich dabei um eine Arbeitsanweisung und nicht um Angebots- oder Pflichtvorsorge.

    niemand kann mir vorschreiben, dass ich die Untersuchung bei dem Dienstleister mache, den mein Arbeitgeber bevorzugt. Ich kann die G25 Untersuchung auch bei jedem anderen Arzt machen, der die Bezeichnung Arbeitsmediziener tragen darf. Die Kosten der Untersuchung sind dann auch vom Arbeitgeber zu tragen, soweit sie im Rahmen liegen.

    ...und da ist jetzt halt die Frage, wie genau diese Arbeitsanweisung aussieht. Beinhaltet sie die Vorgabe die Untersuchung bei einem bestimmten Dienstleister durchführen zu lassen (der dann einen Test verlangt)? Dann hat...

    der AG die Entscheidung getroffen, seine MA dem Testzwang des Dienstleisters auszusetzen, indem er lediglich diesen einen Dienstleister als Möglichkeit für die Untersuchung anbietet.


    Verlangt diese Arbeitsanweisung aber lediglich die G25 Untersuchung, stellt den MA frei wo sie diese machen und regelt die Kostenübernahme durch den AG, ja dann wäre die ganze Diskussion vollkommen überflüssig :D

    Also mMn nach wäre der AG hier verpflichtet alternativ eine Möglichkeit anzubieten, diese Untersuchung auch bei einem anderen Dienstleister, ohne Testpflicht, absolvieren zu können.


    Daher wäre es ja durchaus sinnvoll, es zu machen wie xyz22:

    Wir haben es so auch in einer BV geregelt.

    und trotz...

    Viel Ärger um nichts!

    das Thema für die Zukunft mal abschließend zu regeln ;)

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    Hanlons Rasiermesser

  • der AG kann also nicht anweisen diese Untersuchung bei Dr. Schlag mich tod durchführen zu lassen sondern nur das sie gemacht wird.

    Richtig, aber er könnte auf die Idee kommen zu sagen "Ich hab hier den Dr. Schlag mich tot als Kooperationspartner (bei dem Ihr die von mir geforderte Untersuchung kostenlos erhalten könnt), wenn Ihr woanders hingehen wollt ist das Eure Sache, aber dann zahlt Ihr das selber."

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    Hanlons Rasiermesser

  • Hallo Paragraphenreiter,


    Richtig, aber er könnte auf die Idee kommen zu sagen "Ich hab hier den Dr. Schlag mich tot als Kooperationspartner (bei dem Ihr die von mir geforderte Untersuchung kostenlos erhalten könnt), wenn Ihr woanders hingehen wollt ist das Eure Sache, aber dann zahlt Ihr das selber."

    sagen kann er dass sicherlich, wobei er sich dabei auf dünnem brechendem Eis bewegt zumindest wenn es sich um Pflichtuntersuchungen bzw. vom AG angeordnete Untersuchungen handelt.

    Wobei der AG sicherlich nicht die Kosten in beliebiger Höhe tragen muss, aber solange sich die Kosten in einem üblichen Rahmen bewegen wird er diese auch bezahlen müssen.


    Viele Grüße

    Bernd

  • @Markus 1973 ED & Markus 1973 ED

    Damit könntet Ihr durchaus Recht haben, das will ich gar nicht anzweifeln.

    ...allerdings wäre damit dann tatsächlich die gesamte Diskussion hier völlig überflüssig, dann hätte man die Eingangsfrage einfach mit einem Satz "Ist doch völlig Wurst, Du kannst die Untersuchung machen wo Du willst und der AG muss die Kosten tragen", beantworten können. ;)

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    Hanlons Rasiermesser

  • bei der G25 Untersuchung kommen wir irgendwie nicht weiter X/


    wie verhält sich der Sachverhalt den bei der G37-arbeitsmedizinischen Untersuchung? :/

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Es ist immer das Selbe, egal wie die Untersuchung heißt: Ist es eine Pflichtuntersuchung, so muss sie gemacht werden. Der Arbeitnehmer ist aber nicht verpflichtet, die Untersuchung beim Betriebsarzt oder dem arbeitsmedizinischen Dienst des Arbeitgebers zu machen. Es gilt auch hier die freie Arztwahl.


    Ist es eine Angebotsuntersuchung, muss der AN sie nicht machen.

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  • Ist es eine Pflichtuntersuchung, so muss sie gemacht werden. Der Arbeitnehmer ist aber nicht verpflichtet, die Untersuchung beim Betriebsarzt oder dem arbeitsmedizinischen Dienst des Arbeitgebers zu machen. Es gilt auch hier die freie Arztwahl.


    Ist es eine Angebotsuntersuchung, muss der AN sie nicht machen.

    So weit waren wir jetzt aber schon...

    Zitat


    Die G 25-Untersuchung kann daher weder Angebots- noch Pflichtvorsorge sein, sondern nur einen empfehlenden Charakter haben bzw. eine Arbeitsanweisung darstellen.

    quelle: HAUFE

    Aber es ist ja nicht so, als ob ich hier irgendwie überzeugt werden müsste! Ich hab doch von Anfang an gesagt....

    mMn nach wäre der AG hier verpflichtet alternativ eine Möglichkeit anzubieten, diese Untersuchung auch bei einem anderen Dienstleister, ohne Testpflicht, absolvieren zu können.

    bzw. von Anfang an gegen...

    muss er aber nicht, weil er hat schon ein Angebot gemacht und damit seine Pflicht erfüllt.

    ...argumentiert.


    Natürlich muss der AG die Untersuchung am Ende bezahlen, wir (also zumindest ich) diskutieren hier doch lediglich darüber warum, bzw. aufgrund welcher Rechtsgrundlage, das so ist.

    Ich habe mich bei meiner Argumentation nun ausschließlich auf die Testpflicht bei dem Dienstleister bezogen (da die Eingangsfrage ja nun in diese Richtung ging) und die Sache damit (zugegebener Maßen) unnötiger Weise ziemlich verkompliziert :D. Ich halte meine Argumentation zwar nach wie vor für sachlich richtig, aber man kann das Ganze offenbar auch sehr viel einfacher beantworten.

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    Hanlons Rasiermesser

  • So weit waren wir jetzt aber schon...

    Aber die Frage kam trotzdem noch einmal auf:


    bei der G25 Untersuchung kommen wir irgendwie nicht weiter X/


    wie verhält sich der Sachverhalt den bei der G37-arbeitsmedizinischen Untersuchung? :/

    Beim Rest sind wir uns ja auch einig.

    Natürlich muss der AG die Untersuchung am Ende bezahlen, wir (also zumindest ich) diskutieren hier doch lediglich darüber warum, bzw. aufgrund welcher Rechtsgrundlage, das so ist.

    Ich habe mich bei meiner Argumentation nun ausschließlich auf die Testpflicht bei dem Dienstleister bezogen (da die Eingangsfrage ja nun in diese Richtung ging)

    Und die Rechtsgrundlage würde mich auch interessieren. Denn auch wenn ich mir sicher bin, dass das so ist und vermute, dass es an dem Grundrecht der freien Arztwahl liegt, bin ich mir nicht zu 100 % sicher, ob das so stimmt.

    Und bei der Testpflicht eines Dienstleisters ist es eben genau so, da hier ja auch gilt, dass ich mir den untersuchenden Arzt aussuchen kann und nicht verpflichtet bin, den Dienstleister zu nutzen.

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  • bei der G25 Untersuchung kommen wir irgendwie nicht weiter X/


    wie verhält sich der Sachverhalt den bei der G37-arbeitsmedizinischen Untersuchung?

    das habe ich selbst nicht ernst genommen ;)

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