PCR Test für Abendveranstaltung nach Meeting

  • Hallo. In der nächsten Woche findet ein 3 tägiges Aussendienstmeeting statt. Am Abend findet ein gemeinsames Essen statt (Teilnahme freiwillig) dort sind auch Mitarbeiter anderer Abteilungen eingeladen. Der Vorgesetzte möchte nun dass alle einen PCR Test vorlegen(Kosten übernimmt der AG). Er meint dass er nur so seine Mitarbeiter schützen könne, da er ja den Impfstatus nicht prüfen darf aber 2 MA haben ihm aus eigener Energie mitgeteilt sich auf keinen Fall impfen lassen zu wollen. Ich meine es sollte ausreichend sein die Prüfung des 3G Status der Gastronomie zu überlassen bei der die Veranstaltung stattfindet. Die müssen das doch sowieso prüfen oder sehe ich das falsch? (Bundesland NRW) da muss doch nicht jeder eine Test machen?

  • Hallo Ralf,


    ob da die Gastronomie die Prüfung vornehmen muss würde ich zumindest nur eingeschränkt sehen, hier sehe ich eher den AG in der Pflicht als Veranstalter dieser Abendveranstaltung.

    Unabhängig davon würde ich an Stelle des AG ein Hygienekonzept für dieses Aussendienstmeeting aufstellen in der auch der Punkt der Abendveranstaltung berücksichtigt wird.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Ich meine es sollte ausreichend sein die Prüfung des 3G Status der Gastronomie zu überlassen bei der die Veranstaltung stattfindet. Die müssen das doch sowieso prüfen oder sehe ich das falsch? (Bundesland NRW) da muss doch nicht jeder eine Test machen?

    Wieso noch einen Test? Man könnte ja auch auf die abwegige Idee kommen den selben (tagesaktuellen) PCR Test beim AG und der entsprechenden Gaststätte vorzulegen...

    Ich sehe da ehrlich gesagt kein großes Problem. Es geht um ein freiwilliges Abendessen, womit von einem "Test-Zwang" keine Rede sein kann. Wer nicht testen will muss nicht kommen und wer nicht testen will, weil er/sie bereits geimpft ist, wird sicherlich dem AG alternativ auch dieses nachweisen "dürfen" (wenn er/sie das denn möchte) und wer seinen Impfstatus nicht bekannt geben will, kann sich (trotz Impfung) auf kosten des AG testen lassen.

    Aus Datenschutzgründen sollte es der AG aber dringend unterlassen Testergebnisse bzw. den Impfstatus zu dokumentieren. Diese Gesundheitsdaten darf er nicht einfach so erfassen.

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Ich meine es sollte ausreichend sein die Prüfung des 3G Status der Gastronomie zu überlassen bei der die Veranstaltung stattfindet.

    Diese deine Meinung ist dir selbstverständlich unbenommen.


    Ich sehe es etwas anders. Ginge der AG hin und würde hier damit argumentieren, dass er, aufgrund der geltenden, Regelung der ausführenden der Gaststätte auf eigene Test verzichtet, sähe ich es auch so, dass der AG damit seiner Pflicht genüge getan hätte.


    Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass der AG (als eigentlicher Veranstalter, der Gastronom ist ja nur "Caterer" und "Raumzurverfügungstellender") nicht auch ein eigenes Sicherheits-/Hygienekonzept haben und/oder anwenden darf.


    Ich wohne selber in NRW und weiß deswegen, dass die Gastronomen nicht verpflichtet sind, die 3G Regeln einzuführen oder anzuwenden. Die (freiwillige(!!!)) Einführung/Anwendung der Regeln führt aber dazu, dass die Gastronomen mehr oder weniger ihren "normalen Betrieb" wieder aufnehmen können. (Weshalb es natürlich die meisten tun!) Aber, und das ist hier das Entscheidende aus meiner Sicht, die Umsetzung ist sehr unterschiedlich.


    Vor zwei Wochen in einer kleinen Kneipe gewesen. Die Kellnerin kommt an den Tisch und ihre erste Frage/Bitte galt dem Nachweis. Gleichzeitig bekamen wir eine Liste mit der Bitte uns für den Tisch einzutragen.


    Gerade gestern in einem größeren Restaurant gewesen (auch hier riesen Schilder, Zutritt nur mit 3G): es hat uns niemand gefragt - es hat schlicht niemanden ernsthaft gekümmert.


    Und vor dem Hintergrund finde ich den Ansatz des AG absolut nachvollziehbar und richtig. Und wenn wir mal ehrlich sind: geimpft oder genesen heißt doch nur, dass man selber wohl nicht mehr schwer daran erkrankt - es heißt nicht, dass man den Virus nicht weitergeben kann. So betrachtet ist "getestet" das sicherste der drei G.


    Und wie die Kollegen ja schon sagten: es ist eine freiwillige Veranstaltung. Wer nicht will, soll es lassen.


    Wer keinen Bock auf Regeln und/oder Bedingungen hat - kein Problem, dann lässt er/sie/es halt. Und?


    Aber mit der Attitüde: ich will auch, aber gefälligst ohne Bedingungen - tut mir leid, mir der kann ich so gar nichts anfangen.


    Der Volksmund sagte früher schon: Wer die Musik bezahlt, bestimmt auch, was gespielt wird. Und wenn ein Test die Bedingung ist, damit der AG mir einen ausgibt, dann gibt es für mich genau zwei Möglichkeiten: Testen und den Abend mitnehmen oder eben nicht testen, wegbleiben und die Klappe halten. Meine Sicht!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

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  • So betrachtet ist "getestet" das sicherste der drei G.

    Auch wenn ich in allen anderen Punkten absolut Deiner Meinung bin, muss ich Dir in diesem Punkt widersprechen. Das ist ein verbreiteter Irrtum der daraus resultiert, dass die Fehlerquote an "falsch negativen Tests" nicht berücksichtigt wird.

    Tatsächlich ist es aber so, dass...

    Zitat

    Nach aktueller Studienlage ist das Risiko, dass Geimpfte und Genesene (bis sechs Monate nach durchgemachter Infektion) das Coronavirus noch übertragen, geringer als bei tagesaktuell negativ getesteten Personen.

    Quelle: BZgA (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)

    ...also kurz gesagt ist "getestet" sogar das unsicherste der 3 G

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

    Einmal editiert, zuletzt von Paragraphenreiter ()

  • ein verbreiteter Irrtum der daraus resultiert, dass die Fehlerquote an "falsch negativen Tests" nicht berücksichtigt wird

    Ups... danke für den Hinweis.


    Wobei sich das, so wie ich das verstehe, im Laufe der Zeit entweder umkehrt oder nivelliert, sonst stünde da ja nicht

    Zitat von BZgA

    bis sechs Monate nach durchgemachter Infektion

    Aber da die zweite Impfung bei den meisten Menschen derzeit wohl noch keine sechs Monate her sein dürfte, nehme ich das mal so hin.

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  • Aber da die zweite Impfung bei den meisten Menschen derzeit wohl noch keine sechs Monate her sein dürfte, nehme ich das mal so hin.

    ...und wenn sie bereits sechs Monate her ist (so wie bei mir), dann hat man vermutlich schon die Einladung zur Auffrischung (3. Impfung) bekommen (so wie ich) :D

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    Hanlons Rasiermesser

  • Vielen Dank für eure Antworten. Ich merke schon dass es eine Diskussionsgrundlage ist und keine Schwarz oder Weiß Entscheidung. Wir haben. Als BR nicht vor dem AG als Veranstalter zu widersprechen in diesem Fall. Ich möchte aber mit eurer Hilfe gewappnet sein, wenn Mitarbeiter Diskussion beginnen und bin sehr dankbar für eure, für mich plausible, Argumente