Beschwerde wegen Ungleichbehandlung überzogen?

  • Hallöchen an alle,


    ich würde mich hier einfach mal interessieren, wie Ihr das Thema seht. Folgender Sachverhalt:


    Große GmbH mit 2 Außenstellen (ca. 90 bzw. 140 km entfernt).


    Für die MA in der Zentrale wurden bzw. werden nette kleine Vergünstigungen ausgehandelt. Was natürlich so erst mal sehr positiv zu werten ist! Leider sind diese Vergünstigungen sehr ortsgebunden. Zum Beispiel Rabatte bei ortsnahen Baumärkten, Rabatte beim Jobticket, kurzfristige Rabatt-Aktionen wie Einkaufstag in Kaufhäusern, Jobrad usw.


    Da die Außenstellen ohnehin sehr stiefmütterlich behandelt werden, haben wir uns jetzt gedacht, eine offizielle Beschwerde beim BR einzulegen und um einen Nachteilsausgleich zu bitten. Wir haben auch ein paar Vorschläge gemacht (Gutschriften AZ, Tankgutschein, monatlichen Obulus u.ä.).


    Wie ist Eure Meinung dazu? Ist das überzogen? Wir haben nur langsam die Nase voll, weil wir oft Sachen erleben, wo man nur den Kopf schütteln kann. Bestes Beispiel Corona-Verordnungen: Zentrale in Sachsen schickt natürlich nur Themen, Regeln usw. von Sachsen an die MA. Auf meine Nachfragen hin, was denn mit uns aus Thüringen und Sachsen-Anhalt wird und ob diese Regelungen auch für uns zutreffen, hieß es einfach nur, da müssen wir uns selbst drum kümmern. Ärgert einen halt. Oder die PR macht kleine Aktionen wie z. B. eine freie Tageskarte für die Freibäder am Hauptsitz. Meine Frage, was mit uns ist, wieder die Antwort: Ihr kennt Euch doch bei Euch eh besser aus, dann kümmert Euch doch mal selber drum. Ich mache also für mein kleinen Pups-(sorry)Gehalt PR-Arbeit, die eigentlich eine viel bessere Vergütung hat. Lange Rede kurzer Sinn - uns hat es jetzt einfach gereicht, weil wir seit 12 Jahren so behandelt werden.


    Ob Ihr das nun Racheakt, kindisch oder auch sturköpfisch nennt, ist dabei irrelevant. Würde halt nur gern mal Eure Sicht dazu hören. Vielen Dank schon mal :)


    LG Lilex

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

    ~~~ Eine Lösung hätte ich - mir fehlt nur das passende Problem. ~~~

  • Da die Außenstellen ohnehin sehr stiefmütterlich behandelt werden, haben wir uns jetzt gedacht, eine offizielle Beschwerde beim BR einzulegen und um einen Nachteilsausgleich zu bitten. Wir haben auch ein paar Vorschläge gemacht (Gutschriften AZ, Tankgutschein, monatlichen Obulus u.ä.).

    machen und abwarten was passiert.


    Aber ich würde das nicht als Beschwerde formulieren, sondern als Vorschlag zur Gleichbehandlung und dann immer ähnlich wertgleiche Aktionen vorschlagen wie im Hauptsitz bereits gewesen sind


    Ihr sollt euch doch drum kümmern, das macht ihr das halt während der AZ als BR

    Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit, denn Macht ohne Verantwortung ist wie ein Feuer außer Kontrolle.


  • Hallo Lilex,


    bei manchen Themen wie Rabatte bei Baumärkten oder ähnliches ist es schwierig dies auch bei entsprechend kleinen standorten zu organisieren, insbesondere wenn Verhandlungen mit diesen Unternehmen dazu geführt werden müssen. Wenn sich aus den gewährten Vergünstigungen ein entsprechend großes kundenpotenzial ergibt sind die Kooperationspartner eher gesprächs- und handlungswillig, als wenn es sich um einige wenige Personen handelt.

    Anderst sieht es bei so Sachen wie Jobrad aus hier gibt es Anbieter die Bundesweit aktiv sind, da braucht es nur die entsprechende Auswahl.


    In Sachen Coronaregelungen, ist es zwar einerseits ungeschickt wenn ihr die Regelungen aus Sachsen bekommt die für euch nicht gelten. Die Verantwortung die korrekten Regelungen in Umlauf zu bringen sehe ich aber eher bei der lokal höchsten Führungskraft.


    Ob eine Beschwerde beim BR Zielführend ist? Keine Ahnung, aus deinen anderen Posts gehe ich eher davon aus das euer BR den Aussenstandort nicht wirklich auf dem Schirm hat und von daher nur sehr begrenzt für euch eintreten wird. Anderseits sind nächstes Jahr Wahlen und manchmal zählt jede Stimme, oder ihr könntet vielleicht auch auf die Idee kommen nicht mehr beim Hauptbetrieb mitzuwählen sondern euren eigenen BR zu gründen.

    Letztenendes ist es aber der AG der auf eine möglichst gleiche Behandlung seiner mitarbeiter achten sollte, von daher wäre vielleicht auch eine Beschwerde direkt beim AG sinnvoll.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Zum Beispiel Rabatte bei ortsnahen Baumärkten, Rabatte beim Jobticket, kurzfristige Rabatt-Aktionen wie Einkaufstag in Kaufhäusern, Jobrad usw.

    Bis auf das Jobrad sind das alles Vergünstigungen, die von außen gewährt werden, weil hier ein Kaufmann (am Standort!) hofft, auf diese Art Kunden zu generieren. (Und das Jobrad ist auch nur ausgenommen, weil es das bundesweit gibt, und nicht nur beim lokalen Dealer, sprich, das sollte jeder AN nutzen können.)


    Auch wenn ich nachvollziehen kann, dass ihr es doof findet, wenn ihr so etwas nicht habt, so verstehe ich doch nicht, warum der AG jetzt in die Tasche greifen soll, um euch dafür zu entschädigen. Er ist für die Angebote von außen weder verantwortlich noch zuständig.


    Würde er jetzt aber, aus eigener Tasche, versuchen hier eine vermeintliche Gleichbehandlung zu erreichen, so käme noch das Thema "geldwerter Vorteil" auf ihn zu. Sprich entweder er müsste die Zuwendungen pauschal versteuern (was ihn (noch) mehr Geld kostet) oder die AN müssten es versteuern. Beides ist mit weiteren Kosten verbunden, weil es in der Gehaltsabrechnung ja berücksichtigt werden muss.


    Nach meinem Verständnis ist es völlig egal, wie ihr das formuliert, bzw. an wen ihr eure Beschwerde adressiert - der AG kann das in aller Ruhe aussitzen, da er nur das Pech hat, dass Fremde nur einem Teil seiner Belegschaft etwas anbieten. Das kann er aber nicht beeinflussen.


    Bestes Beispiel Corona-Verordnungen: Zentrale in Sachsen schickt natürlich nur Themen, Regeln usw. von Sachsen an die MA. Auf meine Nachfragen hin, was denn mit uns aus Thüringen und Sachsen-Anhalt wird und ob diese Regelungen auch für uns zutreffen, hieß es einfach nur, da müssen wir uns selbst drum kümmern.

    Das ist das einzige Beispiel, wo ich als BR gegen angehen würde und dem AG klarmachen würde, dass seine Fürsorgepflicht weder am Standort, noch an den Landesgrenzen endet und er gefälligst zu organisieren hat, dass alle informiert sind.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Lieben Dank für Eure Meinungen. Diese Vergünstigungen wurden ja (außer Jobrad) alle direkt vom BR initiiert. Daher waren bzw. sind wir ziemlich verärgert, dass da nicht auch an uns gedacht wurde.


    Würde er jetzt aber, aus eigener Tasche, versuchen hier eine vermeintliche Gleichbehandlung zu erreichen, so käme noch das Thema "geldwerter Vorteil" auf ihn zu. Sprich entweder er müsste die Zuwendungen pauschal versteuern (was ihn (noch) mehr Geld kostet) oder die AN müssten es versteuern. Beides ist mit weiteren Kosten verbunden, weil es in der Gehaltsabrechnung ja berücksichtigt werden muss.

    Das verstehe ich nicht ganz. Wenn der AG anstelle eines Baumarktrabattes uns bspw. 1 Stunde AZ gutschreibt, wo kommt bei uns da der geldwerte Vorteil her? Und die MA, die die Rabatte nutzen, haben keinen geldwerten Vorteil? Oder habe ich Dich jetzt völlig falsch verstanden?

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

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  • Hallo Lilex,


    Jede Vergünstigung, Rabatt, Gutschrift (Arbeitsstunde), Tankgutschein o.ä. ist ein "geldwerter Vorteil". Das ist durchaus wörtlich zu nehmen. Alles wo man etwas bekommt oder spart, also alles was irgendwie Geld wert ist, ist ein geldwerter Vorteil. Also ja, die MA, die die Rabatte nutzen haben ebenfalls einen geldwerten Vorteil.

    Allerdings gibt es für geldwerte Vorteile sog. Steuerfreigrenzen (siehe nachfolgende Tabelle). In diesem Rahmen kann ein AG seinen MA geldwerte Vorteile zukommen lassen, ohne das zusätzliche Steuern oder Sozialabgaben fällig werden.


    Geldwerter VorteilFreibetragFreigrenze
    Sachbezüge zum Beispiel Tankgutschein, Karte fürs Fitnessstudio44 Euro pro Monat, ab 1.1.2022 gelten 50 Euro monatlich
    Personalrabatt1.080 Euro pro Jahr
    Bonusmeilen (Privatnutzung)1.080 Euro pro Jahr
    Geschenke60 Euro pro Monat
    bestimmte Maßnahmen zur Gesundheitsförderung600 Euro pro Jahr
    Zinsgünstiges Arbeitgeberdarlehen2.600 Euro
    Mitarbeiteraktien360 Euro pro Jahr, Erhöhung auf 1.440 Euro ab 1.7.2021

    (Quelle: Datev)

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Also ja, die MA, die die Rabatte nutzen haben ebenfalls einen geldwerten Vorteil.

    Aber nur, wenn die Rabatte vom AG (mit)finanziert werden. Die Defininition vom geldwerten Vorteil bezieht sich doch auf alle Waren oder Dienstleistungen, die der AG kostenlos oder verbilligt zur Verfügung stellt.

    Wenn die Rabatte hier ausschließlich vom Baumarkt finanziert werden, entsteht kein geldwerter Vorteil.

  • Ach jetzt hab ich es verstanden. Danke! Und ich denke, dass z.B. der Rabatt beim Baumarkt nicht vom AG ausgeglichen wird. Vermute eher, dass durch die größere Anzahl der potentiellen Kunden so eine Rabattverhandlung möglich war.


    Also warte ich einfach mal ab. Dass da dieses Jahr noch was kommt, ist unwahrscheinlich.


    LG Lilex

    ~~~ Alle sagten: Das geht nicht! Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht. ~~~

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  • Aber nur, wenn die Rabatte vom AG (mit)finanziert werden.

    Hallo Caro,


    hast Du dafür eine Quelle? Ich will das nicht pauschal anzweifeln, aber irgendwie erschließt sich mir das nicht. Bei einem Rabatt habe ich als MA doch einen Vorteil (der Geld wert ist) völlig unabhängig davon, ob der AG das mitfinanziert oder nicht.

    Auch aus § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG, kann ich das irgendwie nicht rauslesen (wobei ich beim Steuerrecht öfter mal gewisse Verständnisprobleme habe).

    Daher wäre ich hier durchaus an einem Handfesten Beleg für diese Aussage interessiert ;) (unser AG kommt nämlich immer damit, dass er mit den Tankgutscheinen die Steuerfreigrenze ja schon erreicht hat und deshalb irgendwelche zusätzlichen Rabattaktionen nicht gehen).

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Google bietet zahlreiche Funde, z.B.: https://factorialhr.de/blog/geldwerter-vorteil/

    Was bedeutet geldwerter Vorteil? Als geldwerten Vorteil bezeichnet man sämtliche Leistungen, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt gewährt. Dazu zählen Gutscheine, Rabatte, die private Nutzung des Dienstwagens, Firmenhandys und -laptops.

    Sollte der Baumarkt dem AG gehören, wäre es schon ein geldwerter Vorteil.

    Wenn es aber der Baumarkt ist, der den MA einen Rabatt einräumt (wie er es evtl. auch bei guten Kunden macht), hat der AG damit ja finanziell nichts zu tun.

    Um den geldwerten Vorteil berechnen zu können, müsste der AG dann ja alle Käufe der MA registrieren.

  • @Caro9: Ah, ok. Dann ist es praktisch so, dass ich den Rabattgutschein zwar, aufgrund meines Beschäftigungsverhältnisses, vom AG erhalte, aber es immer noch der Baumarkt ist, der den Rabatt gewährt und nicht der AG. Das kann ich nachvollziehen. ;)

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Bei einem Rabatt habe ich als MA doch einen Vorteil (der Geld wert ist) völlig unabhängig davon, ob der AG das mitfinanziert oder nicht.

    Das ist im Grundsatz richtig, aber um das mal auf die Spitze zu treiben: Wenn der Feinkostschotte von nebenan, mal wieder seine Coupon-Aktion hat, ist das auch ein Vorteil, der Geld wert ist. Ich denke, wir müssen uns nicht darüber unterhalten, dass der AG oder der AN den zu versteuern hat.

    Versteuert werden müssen Zuwendungen des AG an den AN. Und wenn der AG an den Rabatten eines anderen Kaufmanns nicht beteiligt ist, dann ist das zwar ein Vorteil, der Geld wert ist, aber kein geldwerter Vorteil im Sinne des Steuerrechts.


    aber es immer noch der Baumarkt ist, der den Rabatt gewährt und nicht der AG

    Jetzt hast Du's!

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    Einmal editiert, zuletzt von Moritz () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Moritz mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Versteuert werden müssen Zuwendungen des AG an den AN.

    Ist angekommen :D

    Mein "Hänger" war praktisch:

    "Ja, aber ich krieg doch den Rabattgutschein vom AG"

    aber man muss das halt (mal wieder) differenzierter betrachten, also:

    "Ja, den Rabattgutschein krieg ich vom AG, den Rabatt aber nicht, den krieg ich vom Baumarkt!"

    „Schreibe nicht der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist“

    Hanlons Rasiermesser

  • Ja, den Rabattgutschein krieg ich vom AG

    Um hier auf der ganz sicheren Seite zu sein, und auch noch nicht mal in die gedankliche Nähe eines geldwerten Vorteils zu kommen, kenne ich viele AG, die deshalb sagen: Ich? Ich verteile sowas nicht. Wenn der BR so etwas für die Kollegen macht - nicht meine Baustelle...

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  • Wenn der BR so etwas für die Kollegen macht - nicht meine Baustelle...

    so machen wir das auch meist. Wir schauen uns das aber dan auch vorab an ob es denn tatsächlich dinge sind die dann für unsere MA auch einen Vorteil bringen.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • ob es denn tatsächlich dinge sind die dann für unsere MA auch einen Vorteil bringen

    Oh, die Diskussion haben wir auch mal geführt... Am Ende des Tages sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass es in einem bundesweiten Unternehmen schwierig bis unmöglich ist, das abschließend zu beurteilen. (Aus der Diskussion: Der Kollege am Nordkap wird wohl eher weniger Interesse an neuen Kühlschränken haben, der Kollege am Äquator weniger an neuen Heizungen. Wer soll jetzt entscheiden, wann welches Angebot weitergeleitet wird? (Und ja, weder Nordkap noch Äquator liegen in Deutschland, aber es gibt auch innerhalb Deutschlands ein zum Teil deutliches Preisgefälle!))

    Am Ende haben wir uns entschieden, dass die Kollegen alle alt genug sind, um selber zu vergleichen und zu entscheiden. Das ist weniger Aufwand für uns und vor allem kann uns keiner Vorwerfen, wir hätten irgendwas gesteuert oder manipuliert... Hier ist das Angebot der Firma Billigheimer. War gar nicht billig? Schade, wir haben es nur weitergeleitet, nicht geprüft!

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  • Am Ende haben wir uns entschieden, dass die Kollegen alle alt genug sind, um selber zu vergleichen und zu entscheiden

    das ist wohl so, aber es gibt auch dabei solche und solche Anbieter.

    Mal als Beispiel: ein Anbieter bietet uns Apfel-Produkte an die angeblich megagünstig sind, dann schauen wir halt mal bei 2-3 Elektronikanbietern und stellen fest das man die Produkte dort zum selben Preis oder sogar billiger bekommt. Das geben wir dann nicht weiter.


    Im Internet findet man viele solcher Rabatt-Seiten für Firmen und deren MA, da kann man das sicher nicht alles vergleichen und das machen die MA dann auch selbst, für irgendwen ist da dann aber eigentlich immer was dabei.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)