Hallo ins Forum,
vielleicht kann mir der ein oder andere weiter helfen.
Der AG fordert die MA in einer E-Mail auf, an einer wichtigen Kundenveranstaltung teilzunehmen. Da er dies "offiziell" nicht als Pflichtveranstaltung kennzeichnet, nur schreibt, dass die Veranstaltung von 16.15 h beginnt und das Ende um ca. 20.30 h, erlaubt er den MA lediglich eine Zeiterfassung bis 19 Uhr. Ist das rechtens?
Auch wird durch diese Anwesenheit der MA die maximale Arbeitszeit des Tages (10 Stunden) überschritten, ohne das die MA aufgefordert wurden, an diesem Tage später den Dienst zu beginnen um die Einhaltung der max. Arbeitszeit zu gewährleisten.
Der BR wurde zu diesem Thema nicht gehört.