moin allerseits.
Ein Mitarbeiter von uns hat nach der Geburt noch bis zum 17.09.08 Elternzeit. Diese Elternzeit wurde im Vorwege für 2 Jahre "beantragt".
Aufgrund der Tatsache, das dieser Mitarbeiter allerdings sein Kind nicht in einem Kindergarten unterbringen kann, will er nun das 3 Jahr Elternzeit nehmen.
Wie muss er sich nun Verhalten ? Reicht wieder eine schriftliche Benachrichtigung an den AG, dass die Elternzeit weiter "beantragt" wird, nämlich bis zum Septempber 2009 ?
Bis wann muss dem AG dieses schriftlich zugehen ??
Kann der AG dieses Ablehnen, da im Ursprung "nur" für 2 Jahre Elternzeit "beantragt" worden sind ???
Wie immer: Vielen Danke für die Antworten :wink: