Verlängerung Probezeit

  • Zitat von taigahilli :

    Aber ich habe so meine Zweifel, ob "die unsichere wirtschaftliche Lage" ein Sachgrund wäre. Müsste nicht "ein nur vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung" nach $ 14 I Satz 2 genauer konkretisiert werden?

    Zu Recht hast Du Deine Zweifel: Das ist definitiv kein Sachgrund. Und bei zweiterem stimme ich zu. Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • ich hab da eher Zweifel an den Zweifeln und meine sehr wohl, dass die "unsichere wirtschaftliche Lage" und damit fast zwangsläufig die Möglichkeit eines nur vorübergehenden Arbeitsplatzbedarfes als Sachgrundbefristung durchgeht.

  • Servus,

    Zitat von Laura100 :


    Inzwischen hat der AG entschieden eine Probezeitkündigung zum 31.12.auszusprechen. Die Probezeit läuft zum 30.09. aus.

    Spricht eigentlich irgendetwas gegen diese Variante?

    Wenn der AG z.B. in der Probezeit ohne Grund mit einer Frist von 2 Wochen kündigen kann, kann er dann auch während der Probezeit auf einen Termin 3 Monate nach dem Probezeitende kündigen?

    Wäre das arbeitsamtssperrzeitmäßig "sicherer" als ein Aufhebungsvertrag?

    Gott zum Gruß
    Wolfgang

  • Zitat von Siegbert :

    ich hab da eher Zweifel an den Zweifeln und meine sehr wohl, dass die "unsichere wirtschaftliche Lage" und damit fast zwangsläufig die Möglichkeit eines nur vorübergehenden Arbeitsplatzbedarfes als Sachgrundbefristung durchgeht.

    Tschuldigung Siegbert,

    aber das ist Quatsch! Da bin anderer Meinung, mit absoluter Sicherheit reicht das nicht aus, um nach § 14 I Nr. 1 zu argumentieren. Lies Dir die Kommentierungen durch, z.B. Erfk Rn. 36 ff.: "Die Unsicherheit der künftigen Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs rechtfertigt allein keine Befristung, insbesondere die Sorge des AG um die konjunkturelle und wirtschaftliche Entwicklung rechtfertigt noch keine Befristung." Stelle Dir die Alternative vor: Dann könnte in der heutigen ökonomischen Situation im Prinzip jeder AG jeden Vertrag unbegrenzt sachgrundbefristen...

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • sehr wahrscheinlich hast Du recht.
    Ich dachte bei meinem Post lediglich an eine Situation, in der der AG die schlüssige Prognose aufstellen kann, dass nach dem Zeitpunkt "Befristungsende" der Arbeitsplatz sicher wegfallen würde.

  • Zitat von Der Münchener :

    Spricht eigentlich irgendetwas gegen diese Variante?
    Nein.

    Wenn der AG z.B. in der Probezeit ohne Grund mit einer Frist von 2 Wochen kündigen kann, kann er dann auch während der Probezeit auf einen Termin 3 Monate nach dem Probezeitende kündigen?
    Ja, kann er tun.

    Wäre das arbeitsamtssperrzeitmäßig "sicherer" als ein Aufhebungsvertrag?
    Man würde sich Rechtfertigungen/Erklärungen ersparen, warum trotz Aufhebungsvertrag keine Sperrfrist zu verhängen ist.

  • Hallo zusammen,

    herzlichen Dank für Eure ganzen Antworten!
    Insgesamt fühle ich mich in meiner Einschätzung bestätigt, dass die Befristung wahrscheinlich nicht rechtmäßig sein wird. :)
    Die Formulierung kenne ich nach wie vor nicht und wahrscheinlich wird mein Schwager auch diese Woche noch nicht den neuen Vertrag bekommen, da er wieder auf Montage ist.

    In unserem Interesse liegt ja eigentlich nicht die rechtlich sichere Variante, sondern eher, dass der AG einen Fehler macht und die Befristung dadurch unwirksam wird.

    Übrigens hat der Chef ihm sogar noch gesagt, er solle bloß nicht kündigen ohne vorher mit ihm zu sprechen. Sie wollen ihn unbedingt behalten. Schade, dass sie ihn nicht dementsprechend behandeln... :(

    Liebe Grüße
    Taigahilli

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.