Hallo
Ich würde gerne wissen ob es rechtlich haltbar ist wenn man während der Gleitzeit erkrankt und man eine AUB einreicht die Stunden aber nicht wieder gutgeschrieben bekommt.
Die Gleitzeit erarbeitet man sich bei uns durch Mehrstunden und/oder Wochenendarbeit.
Bei Urlaub wird natürlich so verfahren das man den Urlaub nachholen darf.
Ich hoffe das reicht als Beschreibung.