Tätigkeitsbereichte als Retourkutsche vom Arbeitgeber

  • Hallo,

    hier ein E-Mail, welches ich heute von meinem Geschäftsführer bekommen habe:

    "Sie haben im Jourfixe am vergangenen Mittwoch erklärt, Sie könnten an der Außendienstschulung am 26. und 27. September nicht teilnehmen, weil Sie am Freitag, den 26.09. in den Außendienst gehen müssten. Ich bitte Sie daher zeitnah um eine schriftliche Mitteilung, welche Kunden am 26.09. von Ihnen besucht wurden und mit welchem Ergebnis.

    Darüber hinaus bitte ich Sie um Zusendung von Kopien Ihrer wöchentlichen Kundenbesuchs-Berichte aus den Monaten August und September 2008. Gemäss § 2 Ziffer 3 Ihres Arbeitsvertrags sind Sie zu der Erstellung solcher Berichte verpflichtet. Da ich Sie als einen gewissenhaften Mitarbeiter kennengelernt habe, der sich gerne an Paragrafen orientiert, gehe ich davon aus, dass Sie Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten ebenso gewissenhaft erfüllen."

    Auslöser dieser "Reaktion" ist der Sachverhalt, der im ifb-Forum unter "Rund um den Schulungsanspruch"
    Unterthema "Hotelkostenübernahme für Seminar ab Sonntag"
    beschrieben ist.

    Jetzt meine Frage können solche Berichte überhaupt rückwirkend gefordert werden ?

    Solche Berichte wurden noch nie von mir angefordert, und ich bin schon seit ein paar Jahren im Haus.

    Ausserdem habe ich nicht behauptet ich müsste in den Aussendienst, sondern ich habe gesagt ich müsste die Arbeit für eine Kollegin, die im Urlaub ist, übernehmen.

    Gibt es sonst noch Argumente ?

    Der GF will mich jetzt an die Wand drücken, bitte um Unterstützung.

    Danke
    Onkel Horste

  • Hallo Onkel Horste,

    wunderst Du Dich wirklich, dass Dein AG so reagiert?

    *Vermutungsmodus an*

    Durch die Teilnahme an dieser Schulung hättest Du Dein Wochenende an diesem Freitag erst später einläuten können.

    Die Arbeit, die Du für Deine Kollegin übernehmen musstest, hätte nicht zwingend an diesem Freitag erledigt werden müssen; war aber eine passende "Ausrede".

    *Vermutungsmodus aus*

    Wenn dem nicht so war, nehme ich meine Vermutung zurück, aber dann wirst Du ja kein Problem damit haben, Deine Arbeitszeit belegen zu können. War die Teilnahme an dieser Schulung eigentlich wirklich freiwillig?

    Und ja, er kann von seinem Recht Gebrauch machen, Deine Tätigkeitsberichte in Kopie einzufordern, auch für diesen Zeitraum. Zumal ich davon ausgehe, dass der zitierte § 2 Ziffer 3 auch tatsächlich in Deinem Arbeitsvertrag enthalten ist.

    Ich würde sagen, Du hast ein Problem und es empfiehlt sich, das Gespräch zu suchen und kleine Brötchen zu backen. Vor allem dann, wenn Du im Außendienst tätig sein solltest. :cry:

    Gruß

    Kokomiko

    P.S.
    Diese Email scheint mir übrigens anwaltlich "abgesegnet" worden zu sein.

  • Hallo Kokomiko,

    kurz zu deinem Vermutungsmodus:
    Meine Einstellung zum Thema Mitarbeitervertretung liegt eigentlich so, dass es nicht sein muss, dass unsere Mitarbeiter, die schon die ganze Woche rackern auch noch am Freitag und SAMSTAG, um den geht es dem GF nämlich in Wahrheit, auch noch arbeiten bzw. sich schulen lassen müssen. - und das noch zum Nulltarif.
    Da ich diesen Standpunkt vertreten habe, kann es meiner Meinung nach nicht sein, dass ich, als BR-Mitglied, dann Samstags zur Schulung gehe.
    Es gibt ein E-Mail des BR-Vorsitzenden in dem steht, dass er mit dem GF und dem Marketingleiter (mein direkter Vorgesetzter)gesprochen habe und die Schulung freiwillig sei, und er als BR-Vorsitzender somit keine Veranlassung mehr sieht hier weiter aktiv zu sein.....

    Meine Arbeit, die übrigens absolut von Nöten war, kann ich natürlich problemlos nachweisen.

    Das das Schreiben vom Anwalt stammt ist mir schon klar.

    Nun noch was anderes:

    Laut meinem Vetrag müsste ich schon seit 4 Jhren solche Berichte schreiben, der Vorgänger des Geschäftsführers, der mich eingestellt hat, hat diese Berichte aber nie eingefordert, deswegen sah ich auch bis dato keinen Grund, diese zu schreiben (Betriebliche Übung ?)

    Ausserdem steht drin, dass diese Berichte nach den Richtlinien der Firma - die niemand kennt - abgefasst sein müssen.
    Sind solche Richtlinien eigentlich nicht mitbestimmungspflichtig ?


    So, jetzt denke ich, dass Timo und auch du mir sicher noch einen guten Tipp geben können, wie ich mich weiter verhalten soll.

    Onkel Horste

  • Hallo Onkel Horst,

    würdest Du noch mitteilen, ob Du Außendienstler bist und ob es bei Euch eine BV "Arbeitszeit/Arbeitszeitrahmen" gibt?!
    Verteilt sich Eure Arbeitszeit auf Mo-Fr?

    Alles weitere später, ich hab jetzt einen Termin.

    Gruß

    Kokomiko

  • Hallo Kokomiko,

    ich bin der regionale Verkaufleiter, sprich weisungsbefugter Vorgesetzter eines Teils der Aussendienstler.
    Habe aber natürlich auch Aussendienstaufgaben.

    Eine solche BV gibt es bei uns nicht.

    Regel-Arbeitszeit liegt bei 40 Stunden Mo-Fr.

    Gruß
    Onkel Horste

  • Hallo Onkel Horste,

    Respekt! Als RVL nicht an einer ADM-Schulung teilzunehmen, hat schon was. :wink:

    Dass Deinem AG insbesondere der "Samstag" stinkt, ist schon klar, aber auf diesen Tag bezieht er sich wohlweislich nicht. Da solltest auch Du ganz klar trennen!

    Auch solltest Du zwischen der Funktion "Onkel Horste" als BRM und als AN unterscheiden. Aber ich denke, das ist Dir klar.

    Mir scheint die Schulung bzw. der Samstag nicht sauber geregelt gewesen zu sein. Es kann nicht angehen, dass der AG eine Schulung "Freitag/Samstag" ansetzt und der BR keine verbindliche Regelung mit dem AG trifft, wie der Samstag auszugleichen ist.

    Wenn sich 40 Stunden Arbeitszeit auf die Wochentage Mo-Fr verteilen, darf der AG ohne Eure Einwilligung auch keine freiwilligen Ü´stunden an einem Samstag annehmen.

    Ein solcher Fehler darf/sollte Euch künftig nicht mehr passieren!

    Aber zu Deinem Problem! Ich würde nach wie vor, dass offene Gespräch suchen, sonst schaukelt sich die Situation weiter hoch.

    Wenn in Deinem AV steht, dass Du Tätigkeitsberichte zu schreiben hast, hast Du diese Berichte zu schreiben. Ob diese Berichte stapelweise von Dir gesammelt werden oder ob der AG diese Berichte turnusmäßig einfordert, ist nicht das Problem. Der AG darf davon ausgehen, dass diese Berichte existent sind.
    Dass Du diese Berichte von Beginn an nie geschrieben hast, weil sie nicht eingefordert wurden, ist keine Entschuldigung und daraus kann m.E. auch keine betriebliche Übung entstehen. Du könntest ev. damit argumentieren, dass Du diese Berichte nicht hast schreiben können, weil Dir die entsprechenden Richtlinien nicht bekannt gegeben wurden. Aber Vorsicht! Wenn der AG diese Richtlinien aus der Schublade zieht, hast Du Dir zunächst einmal ein Eigentor geschossen.

    Ich fürchte, um den Tätigkeitsnachweis an sich, kommst Du nicht herum!

    Auch vor diesem Hintergrund würde ich zunächst das direkte Gespräch als "AN Onkel Horste" suchen. Das sollte doch möglich sein, oder?

    Unabhängig davon würde ich im Gremium bzw. beim BRV darauf hinwirken, dass das Thema "Arbeitszeit" und "Tätigkeitsberichte ADM" auf die Tagesordnung gesetzt werden.
    Eines sehe ich wie Du; Richtlinien zu Tätigkeitsberichten unterliegen dem MBR des BR; ebenfalls Tätigkeitsberichte, die per EDV erfasst werden (§ 87 Abs.1 Nr.6 BetrVG).

    Ich hoffe, das Ganze hilft Dir zunächst einmal weiter!

    Gruß

    Kokomiko

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.