Hallo,
hier ein E-Mail, welches ich heute von meinem Geschäftsführer bekommen habe:
"Sie haben im Jourfixe am vergangenen Mittwoch erklärt, Sie könnten an der Außendienstschulung am 26. und 27. September nicht teilnehmen, weil Sie am Freitag, den 26.09. in den Außendienst gehen müssten. Ich bitte Sie daher zeitnah um eine schriftliche Mitteilung, welche Kunden am 26.09. von Ihnen besucht wurden und mit welchem Ergebnis.
Darüber hinaus bitte ich Sie um Zusendung von Kopien Ihrer wöchentlichen Kundenbesuchs-Berichte aus den Monaten August und September 2008. Gemäss § 2 Ziffer 3 Ihres Arbeitsvertrags sind Sie zu der Erstellung solcher Berichte verpflichtet. Da ich Sie als einen gewissenhaften Mitarbeiter kennengelernt habe, der sich gerne an Paragrafen orientiert, gehe ich davon aus, dass Sie Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten ebenso gewissenhaft erfüllen."
Auslöser dieser "Reaktion" ist der Sachverhalt, der im ifb-Forum unter "Rund um den Schulungsanspruch"
Unterthema "Hotelkostenübernahme für Seminar ab Sonntag"
beschrieben ist.
Jetzt meine Frage können solche Berichte überhaupt rückwirkend gefordert werden ?
Solche Berichte wurden noch nie von mir angefordert, und ich bin schon seit ein paar Jahren im Haus.
Ausserdem habe ich nicht behauptet ich müsste in den Aussendienst, sondern ich habe gesagt ich müsste die Arbeit für eine Kollegin, die im Urlaub ist, übernehmen.
Gibt es sonst noch Argumente ?
Der GF will mich jetzt an die Wand drücken, bitte um Unterstützung.
Danke
Onkel Horste