Hallo Kollegen,
unsere Firma gehört keiner Tarifgemeinschaft an. Wir arbeiten als 5-er BR gerade an einer neuen BV zum Thema Rufbereitschaft für unsere EDV-Technik. Leider ist dieser Bereitschaftsdienst im Gesetz nicht eindeutig geregelt.
Uns fehlen die Bestimmungen durch was für eine Arbeit die Ruhezeit bei uns von 11 Stunden, angestoßen wird.
Z.B. ist ein Anruf um 23 Uhr mit einer Länge von 5 Minuten schon so zu sehen, dass die Ruhezeit bis zum nächsten Morgen um 10.00 Uhr ausgelöst wird.
Was ist, wenn der Anruf erst um 2 Uhr nachts erfolgt. Dann würde bei Heranziehung der Ruhezeit der Mitarbeiter erst um 13.00 Uhr die Arbeit im Büro aufnehmen. Und wie lange muss er dann arbeiten. Ist er jetzt unmittelbar die 8 Stunden schuldig? Das hieße dann mit Pause, er müsste bis um 21.30 in der Firma bleiben. Wir finden dazu keine schriftlichen Darlegungen. Wer kann helfen.
Der letzte Absatz wäre für uns sehr wichtig, da aus dem Gesetz nichts in dieser Hinsicht zu entnehmen ist.
Gruß Hans-G. Bleyl