Hallo zusammen,
habe in der Suchfunktion nichts vernünftiges diesbezüglich gefunden, daher die Frage:
Wenn sich ein Azubi Mi.-Fr. krankmeldet, muss er dann eine AU vorlegen, wenn er Mo. danach die Arbeit wieder aufnimmt?
Dank und Gruß.
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Ihr ifb-Team
Hallo zusammen,
habe in der Suchfunktion nichts vernünftiges diesbezüglich gefunden, daher die Frage:
Wenn sich ein Azubi Mi.-Fr. krankmeldet, muss er dann eine AU vorlegen, wenn er Mo. danach die Arbeit wieder aufnimmt?
Dank und Gruß.
Hallo Rob,
§ 5 Abs. 1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz: "Dauert die AU länger als 3 KT, hat der AN eine ärztliche Bescheiniging ... an dem darauffolgenden Arbtag vorzulegen." BV/TV können kürzere Zeiträume regeln (also z.B. am ersten Tag der AU.
Gruß/Günther
Gut, das interpretier ich dann so für meine Azubis, dass sie am Sa. auf den AB im Sekretariat sprechen, dass sie wieder gesund sind, Montag zur Arbeit gehen und keine AU vorlegen müssen.
Dank und Gruß @ heelium
Hallo,
wieso Samstag vorsprechen? Die Krankmeldung bezieht sich auf Mittwoch bis Freitag, das sind 3 Tage. Und 3 Tage sind eben nicht "mehr als 3 Tage". Also nix vorsprechen müssen. Außer TV oder AV regeln was anderes bzw. der AG fordert explizit eine frühere AU-Bescheinigung.
Grüsse Winfried
Jain, um vorsprechen gings mir ja nicht.
Ich hatte nur im Kopf, dass die Gesundmeldung vielleicht sicherheitshalber am Sa. auf den Anrufbeantworter geschehen sollte, damit der AG nicht auf die famose Idee kommt den Sa. als eventuellen krankgefeierten AT zu zählen.
Damit wäre man dann ja über den 3 Tagen und müsste per Attest die Krankheit belegen.
Durch die Meldung auf den AB wollte ich nur eine Absicherung erzwingen, dass man wirklich nur 3 AT krank war.
Einfach aus dem Grund, dass ja nicht jeder am Mi. direkt sagt: Ich bin definitiv drei AT krank und bin danach automatisch gesund. Die meisten melden sich ja sicherlich mit: "Ich bin krank und meld mich gesund, sobald ich wieder arbeitsfähig bin."
Aber vielleicht denk ich da auch viel zu verquer.
Grüße.
bringst Du vielleicht gerade Arbeitstage und Kalendertage durcheinander?
Naja, wenn erst am Samstag absehbar war, dass man bis Montag gesundet ist, hätte dem AG eine AU-Bescheinigung an diesem Samstag vorliegen müssen.
Wenn jedoch bereits Freitag klar war, dass man ab Samstag wieder arbeitsfähig ist, würde ich auch an diesem Freitag eine "Gesundmeldung" absetzen.
Gruß
Kokomiko
Hallo,
jetzt stehe ich auf dem Schlauch: Wieso denn eine "Gesundmeldung", wo gibt es denn sowas? Wäre der Samstag ein Arbeitstag, müßte man entweder zur Arbeit erscheinen, oder sich für diesen Tag AU melden und dann die AU-Bescheinigung beibringen. Ist der Samstag kein Arbeitstag, muß man nichts machen, egal ob man wieder AF wäre oder noch AU. Und dann kommt man am Montag zur Arbeit und war nur 3 Tage AU.
Wenn ich irgendwas nicht verstanden habe: Klärt mich auf.
Winfried
Hallo Wunfried,
das Entgeltfortzahlungsgesetz spricht von Kalender- nicht von Arbeitstagen. Demzufolge könnte der AG argumentieren, dass deR KollegIN nicht nur Mi - Fr, sondern Mi - So AU war und daher eine AU-Bescheinigúng beizubringen sei.
Gruß/Günther
Zitat von heelium :das Entgeltfortzahlungsgesetz spricht von Kalender- nicht von Arbeitstagen.
Hallo Heelium,
weiß ich doch.
Ich glaube auch, dass ein AG so argumentieren kann. Können tut man viel. Er hat dann aber m.E. nicht das Recht auf seiner Seite, denn wenn die Krankmeldung für Mittwoch bis Freitag erfolgte, dann sind das halt auch nur 3 Kalendertage. Wenn jemand sich für 3 Tage AU meldet, kann der AG doch nicht annehmen, dass der/die AN länger krank ist?
Wenn eine Folge-Krankmeldung für den darauf folgenden Montag erfolgte, wären es 6 Kalendertage, also mehr als 3. Würde am Samstag gearbeitet und es erfolgte eine Folge-Krankmeldung, dann wären es 4 Kalendertage.
Es bliebe dem AG aber natürlich unbenommen, nach § 5 I Satz 3 EntgFG vorzugehen. Das kann er aber im Nachhinein nicht mehr. Das hätte er gleich bei der ursprünglichen AU-Meldung machen müssen.
Grüsse Winfried
Zitat von Winfried :
Er hat dann aber m.E. nicht das Recht auf seiner Seite, denn wenn die Krankmeldung für Mittwoch bis Freitag erfolgte, dann sind das halt auch nur 3 Kalendertage.
Krankmeldung erfolgte Mi. ohne Meldung von vorraussichtlichen Tagen. Also m.E. eine unbefristete Krankmeldung. Die finden bei uns im Sekretariat statt. Die warten in einem solchen Fall auf eine Gesundmeldung, damit sie das verbuchen können in ihren Systemem. Der Sa. ist natürlich kein AT, aber ein KT. Daher denk ich, dass man sich Sa. gesund melden müsste in einem solchen Fall, damit man nicht über diese drei KT kommt.
Interessant, dass die Ansichten hier so verschieden sind, bei doch eigentlich einfachen, banalen Fall, oder nicht?
Zitat von Rob :Krankmeldung erfolgte Mi. ohne Meldung von vorraussichtlichen Tagen. Also m.E. eine unbefristete Krankmeldung. Die finden bei uns im Sekretariat statt.
Hallo,
schon da liegt der Hase im Pfeffer, so geht das nämlich überhaupt gar nicht. § 5 EntgFG sagt ganz unmißverständlich: "Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen." (Fettung von mir) D.h die AN hätten das sagen müssen, bzw. das Sekretariat hätte danach fragen sollen.
Grüsse Winfried
Zitat von Winfried :
Ich glaube auch, dass ein AG so argumentieren kann. Können tut man viel. Er hat dann aber m.E. nicht das Recht auf seiner Seite, denn wenn die Krankmeldung für Mittwoch bis Freitag erfolgte, dann sind das halt auch nur 3 Kalendertage. Wenn jemand sich für 3 Tage AU meldet, kann der AG doch nicht annehmen, dass der/die AN länger krank ist?
Und wie sich bereits gezeigt hat, sieht die Realität oftmals so aus, dass AN/Azubis (welche keinen Arzt zwecks Feststellung einer AU aufsuchen) lediglich eine Meldung absetzen, dass sie erkrankt sind ...
Kann zu Beginn einer Erkrankung nicht eingeschätzt werden, ob diese nur 1,2,3 Kalendertage oder länger andauern wird, müssten AN/Azubis streng genommen bis zum 3. Kalendertag ihrer AU eine tägliche Meldung absetzen, dass sie noch erkrankt sind. Kommt ein 4. Kalendertag in´s Spiel, müsste die AU spätestens an diesem Tag durch einen Arzt festgestellt werden und die AU-Bescheinigung dem AG fristgerecht zugehen.
Zitat von Winfried :Wenn eine Folge-Krankmeldung für den darauf folgenden Montag erfolgte, wären es 6 Kalendertage, also mehr als 3. Würde am Samstag gearbeitet und es erfolgte eine Folge-Krankmeldung, dann wären es 4 Kalendertage.
Was willst Du uns mit dieser Rechnung sagen? Ich versteh´s nicht.
Zitat von Kokomiko :Kann zu Beginn einer Erkrankung nicht eingeschätzt werden, ob diese nur 1,2,3 Kalendertage oder länger andauern wird, müssten AN streng genommen bis zum 3. Kalendertag ihrer AU eine tägliche Meldung absetzen, dass sie noch erkrankt sind. Kommt ein 4. Kalendertag in´s Spiel, müsste die AU spätestens an diesem Tag durch einen Arzt festgestellt werden und die AU-Bescheinigung dem AG fristgerecht zugehen.
Hallo Koko,
genau so sehe ich das auch. Und zwar nicht nur rechtlicherseits des § 5 I EntgFG, sondern auch des gesunden Menschenverstandes wegen: Ein AG muß ja auch planen können. Und meine "Rechnung" sollte nur dokumentieren, an welchem Tag m.E. eine AU-B fällig wäre.
Grüsse Winfried