Sonntagszuschlag bei schichtarbeit!

  • Bei uns wird schon seit 10 Jahren so gearbeitet das die nachtschicht zwar sonntags anfängt und Freitagsmorgens endet aber die zeiten werden dann anschließend so geändert das sie offizell erst Montags begonnen hat und bis Samstag ging da es so in den Arbeitsverträgen steht und alle mitarbeiter so damit einverstanden sind da sie dadurch nicht noch mal Freitagsabens zur schicht müssen.Jetzt ist aber ein Mitarbeiter nicht mehr damit einverstanden und will den Betrieb bei der Arbeiterkammer melden weil er ja die zwei stunden am sonntag nie bezahlt bekommen hat.Meine Frage ist jetzt,ob man eine Vereinbarung mit der geschäftsleitung treffen kann wo alle Mitarbeiter die davon betroffen sind auf die Sonntagszuschläge verzichten. Und muß die Person die dagegen ist dann auch mitmachen wenn so eine neue Betriebsvereinbarung entstanden ist??

  • Hallo engelchen,

    was ihr da vorhabt klingt in meinen Ohren eher teuflisch.

    Ganz prinzipiell gilt: eine BV gilt für alle AN für die sie geschlossen wurde. Üblicherweise also für alle AN eines Betriebes. D.h. ob es einem Kollegen nun passt oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

    Ich vermute mal, wenn du schreibst, dass er die zwei Stunden Sonntags nicht bezahlt bekommen hat, dann reden wir über die Sonntagszuschläge. Nicht über die Zeit an sich, oder?

    In § 9 ArbZG heißt es im Absatz 2:

    2) In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.

    Ich habe gerade keinen Kommentar zur Hand, aber ich meine mich zu erinnern, dass in diesen Fällen die Arbeitszeit auch einfach für den Tag davor oder danach berechnet wird. D.h. es entstünde gar kein Anspruch auf einen Zuschlag.

    Soweit die gesetzliche Regelung. Gilt bei euch irgendein Tarif? Prinzipiell würde eine Vereinbarung, so wie du sie dir vorstellst ja Fragen der Entlohnung betreffen. Dann wäre zu prüfen, ob eine solche BV nicht gegen den Tarifvorbehalt des § 77 (3) BetrVG verstößt.

    Nach nochmaligem Studium deines Posts frage ich mich gerade: habt ihr überhaupt einen BR? Oder redest du von einer Vereinbarung von jedem einzelnen AN mit dem AG? Klar, könnt ihr machen, hat aber nur Wirkung für die AN die diese Vereinbarung unterschrieben haben. Das würde der Kollege wohl nicht tun. Wenn ihr also keinen BR habt - vergesst es.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • doch,wir haben einen BR aber das ist eine lange geschichte.Der würde aber so einer BV zustimmen.Ich hab mich auch schon gefragt ob der einzelne Kollege jetzt überhaupt noch auf sein recht Montags zu beginnen zurück greifen kann da er ja vorher auch fast zehn jahre mit der sonntagsregelung einverstanden war. Fällt sowas eventuell auch unter stillschweigende regelung?? Ich kann mir auch nicht vorstellen das er die firma jetzt verklagen kann wie er es vor hat,da sie zehn jahre die sonntagszuschläge nicht bezahlt haben und sein arbeitsvertrag nicht eingehalten wurde da er ja nicht montags sondern sonntags angefangen ist.

  • Wenn also die Belegschaft damit zu frieden ist, so wie es ist, dann sehe ich gerade nicht wo ihr Handlungsbedarf habt?
    Lasst doch den Kollegen machen was er will.

    Es gibt doch nur zwei Optionen:

    • was der AG macht ist nicht rechtens, dann gehört das geklärt und für die Zukunft geändert
    • es hat alles seine Ordnung, dann passiert weder euch noch dem AG etwas

    Also wenn du mich fragst: hinlegen, weiterschlafen :wink:

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Die belegschaft ist so zufrieden bis auf den einen,obwohl alle denken und wissen das es nicht rechtens ist mit den sonntagszuschlägen und das es halt anders im Avertrag steht aber es stört wirklich keinen und alle sind glücklich bis auf den einen. Und da die Firma keinen ärger will soll jetzt eben nach vertrag gearbeitet werden. Nun wollen wir aber versuchen einen BV zu erreichen wo das offizell gereglt wird das sonntags angefangen wird. Da aber unser 1 vorsizender vom BR sich dafür nicht interresiert( BITTE KEIN KOMENTAR:( ) nehmen wir das jetzt in die hand.Wenn also alle zustimmen,sprich geschäftsleitung und BR,kann der einzelne kollege doch nichts machen oder hab ich das jetzt falsch vertsanden? :oops:

  • Sorry, an der Stelle muss ich aussteigen. Ihr solltet euch einmal mit einen RA zusammensetzen, der sich eure Regelung anschaut und (wichtiger noch) die Arbeitsverträge. Denn dann gilt es zu klären, welches davon die günstigere Regelung ist.

    Das vermag ich von hier nicht zu entscheiden.

    Prinzipiell gilt immer eine BV vorrangig, aber ich bin mir gerade nicht sicher, ob das in deinem Fall auch gilt. (Mist, ich brauche wieder einen Kommentar...:oops: )

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Zitat von engelchen :


    Jetzt ist aber ein Mitarbeiter nicht mehr damit einverstanden und will den Betrieb bei der Arbeiterkammer melden weil er ja die zwei stunden am sonntag nie bezahlt bekommen hat.


    Handelt es sich um einen Betrieb in Österreich oder warum der Hinweis auf die "Arbeiterkammer"?

  • Also unser Betrieb ist in deutschland. Und ich bin jetzt schon so schlau das der Kollege zwar auf seinen vertrag bestehen kann aber er die Firma nicht verklagen kann da er ja auch schon seit jahren damit einvertsanden war wie die andere regelung war. Nur ab jetzt kann er darauf bestehen montags zubeginnen auch wenn alle anderen dagegen sind. das einzigste was wir machen können ist eine komplette Änderungskündig sämtlicher betroffener Verträge oder ihn in eine andere abteilung zu versetzten.

  • Hallo engelchen,

    mit jedem Deiner Postings habe ich mehr Probleme mit Deinem Vorgehen bekommen.

    Wieso wollt Ihr denn dem AG die Sonntagszuschläge schenken ? Es geht doch m. E. nicht darum, die Arbeitszeit zu ändern, sondern die tatsächlich geleistete Arbeitszeit korrekt zu bezahlen.

    das der Kollege zwar auf seinen vertrag bestehen kann aber er die Firma nicht verklagen kann da er ja auch schon seit jahren damit einvertsanden war
    wenn Du da mal nicht auf dem Holzweg bist. M. E. kann der Kollege zwar nicht das Arbeitszeitmodell kippen, aber sehr wohl zumindest für die Zukunft die korrekte Bezahlung auf dem Klageweg verlangen. Und tarifliche bzw. arbeitsvertragliche Sonntagszuschläge können durch BV nur abbedungen werden, wenn es eine ausdrückliche Öffnungsklausel gibt. (Nachtzuschläge gem. § 7 arbZG grundsätzlich gar nicht, da kann nur der Zeitraum innerhalb gesetzlicher Grenzen variiert werden)

    aber die zeiten werden dann anschließend so geändert das sie offizell erst Montags begonnen hat und bis Samstag ging
    Habt Ihr Euch eigentlich auch mal darüber Gedanken gemacht, daß Ihr mit der Fälschung der Arbeitszeitnachweise (denn eine solche ist es) Euch evtl. strafbar macht und z. B. bei einem Arbeitsunfall am Sonntag Abend der betroffene Kollege richtige Probleme z. B. mit der BG bekommen kann, wenn die Arbeitszeit gar nicht dokumentiert war?

    oder ihn in eine andere abteilung zu versetzten.
    So, So, also eine Art "Strafversetzung", weil der Kollege den Finger in Eure offenen Wunden legt und die unsauberen Verhältnisse nicht mehr länger mitmachen will. Wessen Interessen vertretet Ihr eigentlich ?

  • Wir vertreten eigentlich alle kollegen gleich, aber wenn da einer kommt und gleich zum vorgesetzten rennt und mit klage und so droht kann man ihm wohl schlecht noch was anderes raten was er hätte machen können.
    Und es soll dann ja aber keine strafversetzung werden. aber wenn 39 Kollegen für eine neue BV sind in der fest geregelt werden soll das der sonntag beginn der schichtwoche ist und nur einer dagegen ist weil er seinen willen haben,den anderen dadurch das Leben schwer macht und nur unruhe rein bringt ist er für diese abteilung nicht mehr tragbar und muß dann eben in eine abteilung ohne nachtschicht wo seine probleme dann ja auch gelöst wären.

  • Sorry engelchen,

    aber Ihr habt wirklich ein seltsames Rechtsverständnis. Wenn also jemand auf seinen Rechten beharrt, die z. B. arbeitsvertraglich fixiert sind und den Rechtsweg beschreitet (was übrigens ein verfassungsmäßig garantierter Anspruch in einem Rechtsstaat ist), dann ist das also jemand, der Unruhe bringt, weil alle anderen lieber den Schmu mitmachen und zulassen, daß die Arbeitszeitnachweise verfälscht wurden?

    Das macht mich fassungslos, da klinke ich mich lieber aus.
    :evil:

  • Das hat nicht wirklich was mit schmu zutun.Aber es halt mal so das irgendwann mal was geändert weren muß. Und ich glaube deine ansicht mit dem verfälschen von den zeiten ist nicht auf den neusten stand! Also ich habe heute mit AK telefoniert und selbst die haben mir erklärt das das schon solange geht und daher eine stillschweigende vereinbarung ist oder anders genannt eine Betriebliche üblichkeit.

  • Zitat von whoepfner :

    Das macht mich fassungslos. :evil:

    Mich auch, und zwar ziemlich. Das ist m.E. moralisch und rechtlich sowas von jenseits von. Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von engelchen :


    Bei uns wird schon seit 10 Jahren so gearbeitet das die nachtschicht zwar sonntags anfängt und Freitagsmorgens endet aber die zeiten werden dann anschließend so geändert das sie offizell erst Montags begonnen hat und bis Samstag ging da es so in den Arbeitsverträgen steht

    Engelchen,

    ich frage mich vor allem, ob Euer Betrieb überhaupt eine Ausnahmegenehmigung für Sonntagsarbeit hat oder ob eine Ausnahmeregelung gem. § 10 ArbZG greift oder der § 9 Abs.2 ArbZG zum Tragen kommt.

    Wenn das alles nicht der Fall ist und AN auch noch jeden Sonntag zum Dienst antreten müssen, ist die K*cke so richtig am dampfen.

    Ich möchte nicht wissen, was im Falle einer Überprüfung durch z.B. die Gewerbeaufsicht auf den AG zukommt.

    Wie kann man als BR nur ein solches Spiel mitmachen? Da schließe ich mich meinen Vorrednern vorbehaltlos an.

    Gruß

    Kokomiko

  • Das Problem bei der angelegehit ist das bis vor zehn jahren alles normal lief wie es in den verträgen steht.sprich also das die nachtschicht montags beginnt. Dann haben die kollegen aus der betreffenden abteilung selbst dem Arbeitgeber den vorschlag gemacht das sie lieber sonntag mit der schicht beginnen möchten und dafür auch auf die zuschläge verzichten.Der Arbeitgeber hat damals auch gleich drauf hingewiesen das ihnen die zustehen würden aber wie gesagt die kollegen wollten es nicht.Ihnen war nur wichtig das sie sonntags anfangen können um so schon Freitagsmorgens in wochenende können. Hätte der damalige Betriebsrat es nicht verpaßt darüber eine schriftliche BV zu erstellen hätten wir jetzt nicht das problem! Ich hoffe das ich es jetzt so erklärt habe das wir weder schmu machen noch der AG sich berreichert.Es wurde damals schon nur auf den eigenen wunsch der kollegen hin so gehandelt.selbst der kollege der jetzt alles und jeden verklagen will war damals dafür und glücklich das es so laufen konnte.Vorallem betrifft es den kollegen nur alle drei wochen einmal das er sonntags eben anfangen müßte aber. Und da alle anderen die alte regelung weiter machen wollen und dafür sogar unterschreiben würden könnt ihr euch ja bestimmt die stimmung und unruhe vorstellen.

  • Hallo Engelchen,

    auch wenn Du mich persönlich anschreibst, gehört das doch im Forum diskutiert. Wir müssen eigentlich bei Adam und Eva anfangen. Beantworte doch z.B. bitte zuerst einmal folgende Fragen: Was für ein Betrieb seid Ihr, was stellt Ihr her etc.? Unterliegt Ihr einem TV?

    Euer Problem fängt mit dem Rechtlichen an, hört aber damit nicht auf. Darf bei Euch überhaupt Sonntagsarbeit geleistet werden (diese Frage hatte Koko gestellt, kläre uns doch bitte auf)? Werden bei Euch tatsächlich nachträglich die Arbeitszeiten so geändert, dass sie statt am Sonntag am Montag beginnen, d.h. macht man sich bei Euch wirklich wegen Fälschung von Arbeitszeitnachweisen strafbar (das hatte whoepfner in den Raum gestellt, kläre uns doch bitte auf)?

    Gesetzt denn Fall, bis dahin wäre alles legal (woran ich meine Zweifel habe), dann stellt sich die Frage, hat der/die Beschwerde führende KollegIn trotzdem das Recht auf seiner/Ihrer Seite? In der Tat könnte das jahrelange Arbeiten mit den anderen Arbeitszeiten dazu geführt haben, dass eine betriebliche Übung entstanden ist, dass also quasi der alte AV entsprechend abgeändert ist - vorausgesetzt u.a., keine anderen und höheren Rechtsquellen (wie z.B. TV, ArbZG) sprächen dagegen.

    Neben der rechtlichen hat das Problem auch eine menschliche Seite. Habt Ihr Euch schon einmal gefragt, warum der/die betroffene KollegIn plötzlich diese "Probleme" macht? Ist irgend etwas vorgefallen, gab es einen Auslöser? Was ist der zugrunde liegende Konflikt? Ist jemand freundschaftlich auf ihn/sie zugegangen und hat nachgefragt, oder machen alle bei diesem Stigmatisierungsspielchen mit? Falls Du da mehr weißt: Kläre uns doch bitte auf.

    Was Ihr da vorhabt bzw. andenkt, ich wiederhole mich, ist für mich auf jeden Fall jenseits jeder Diskutabilität. Haltet Euch an Recht und Gesetz! Achtet als BR darauf, dass Recht und Gesetz eingehalten werden! Schließt keine rechtswidrigen BVen ab, die gegen TVe und/oder günstigere AVe verstossen! Spielt nicht mit bei "Strafversetzungen" von Menschen, die ihre Rechte wahrnehmen (Schau’ Dir in dem Zusammenhang § 612a BGB an)!

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried,
    also ich habe dich und whoepfner persönlich angeschrieben da ich der meinung bin ihr kennt euch gut aus.
    Also wir sind ein betrieb mit etwa 300 Mitarbeitern mit verschiedenen abteilungen. Wir stellen Kunstoffkomponenten her.
    Ja,in der gewissen abteilung wurde die zeiten so geändert.aber wie ich dir schon schrieb auf wunsch der mitarbeite.
    Und der Kollege der sich jetzt quer stellt tut es nur aus persönlichen gründen. Er muß alle drei wochen sonntags zur nachtschicht und das geht nicht weil er lieber den tag mit der familie verbringen möchte und daher keine zeit hat sich sonntags noch mal für die schicht hinzulegen.Wir haben auch schon versucht mit ihm zureden aber er will dann jeden und alles verklagen. Aber wie ich whoepfner schon geschrieben hatte wollen wir versuchen eine lösung zu finden mit der alle glücklich sind also werden wir auch noch mal mit dem kollegen reden und hoffe das er einen schritt auf die anderen zu geht.
    Danke für deinen rat!

    lg engelchen