Krankheitstage in der Urlaubsliste vermerkt

  • Hallo,

    vielleicht kann mir jemand helfen,...
    Unsere Chefs haben beschlossen in einer- für die ganze Abteilung zugänglichen elektronische Urlaubsliste- auch die Gleitzeit und insbesondere Krankheitstage einzutragen.

    Somit kann jederzeit von jedem nach vollzogen werden wer wie oft und wann krank war oder Gleitzeittage hatte usw.
    Natürlich werden diese Dateien auch archiviert!

    Die Einführung hat schon zu Unmut in der Abteilung/ bei den Mitarbeitern geführt und es bahnt sich eine offizielle Beschwerde an den Betriebsrat an.

    Diese Dateneinsicht verstößt meines Erachtens gegen das Persönlichkeitsrecht.

    Hat hierzu jemand Erfahrungen?
    Kann der BR diese Speicherung verhindern? Wenn ja mit welchen Mitteln?


    Freue mich über jede Unterstützung :)
    DANKE

  • Zitat von Schneeblume :

    Diese Dateneinsicht verstößt meines Erachtens gegen das Persönlichkeitsrecht ... Kann der BR diese Speicherung verhindern? Wenn ja mit welchen Mitteln?

    Hallo,

    mit ersterem hast Du m.E. im Prinzip völlig recht, zumindest was Krankheitstage betrifft. Wobei sich mir schon die Frage stellt, ob hier nicht Informationen öffentlich gemacht werden, die evtl. eh schon allgemein bekannt sind (Sind die Krankheitstage in der Abteilung denn bereits allgemein bekannt, z.B. über "Flurfunk"?).

    Zu zweiterem empfehle ich den § 87 I Nr. 6 BetrVG: Der BR hat hier Mitbestimmung und kann dem AG jede Maßnahme, die dieser ohne Zustimmung des BR durchführt, gerichtlich untersagen lassen, ggf. mit einstweiliger Verfügung. Darauf könnte man als BR den AG hinweisen und ihn zur unverzüglichen Rücknahme der Maßnahme und zu Verhandlungen über eine BV auffordern.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Nein, Winfried, da hat Schneeblume nicht nur im Prinzip recht. Eine derartige Veröffentlichung geht gar nicht. Punkt! Aus! Feierabend!

    Selbstverständlich hat, und muss haben(!), die Personalführung die Möglichkeit derartige Dinge nachzuhalten. Aber eben auch nur die.

    Wenn, aus welchen Gründen auch immer, das Wissen über (zukünftige oder aktuelle) Abwesenheiten für den Planungsprozess einer ganzen Abteilung notwendig ist, dann ist allenfalls die Abwesenheit an sich, nie aber die Gründe, zu erfassen.

    Und für die Vergangenheit sind derartige Daten auch nie nimmer nicht für die Betriebsöffentlichkeit interessant. (OK, interessant für den einen oder anderen wohl schon, aber nicht zweckdienlich - sie führen nur zu (überflüssigen) Diskussionen.)

    Schneeblume: Hier könnt ihr, neben den Grundlagen die Winfried schon genannt hat, wundervoll mit dem BDSG argumentieren. Stichworte sind hier die Datensparsamkeit und die Zweckgebundenheit der Informationen. (Es reicht zu wissen, dass in meiner Abteilung schon drei Leute fehlen, ich also meine Gleitzeit besser wann anders abbaue. Die Information warum ich nicht da bin, ist einzig und ausschließlich dem AG deshalb bekannt, damit er richtig abrechnen kann. Nicht um damit Diskussionen über sonst was zu provozieren.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Zitat von Moritz :

    Nein, Winfried, da hat Schneeblume nicht nur im Prinzip recht. Eine derartige Veröffentlichung geht gar nicht. Punkt! Aus! Feierabend!

    Moritz,

    da stimme ich Dir voll zu. Ich habe mich da absolut nicht klar ausgedrückt :oops: : Ein Prinzip (von lat. principium = Anfang, Ursprung) ist ein Gesetz, das anderen Gesetzen übergeordnet ist (wobei der Begriff Gesetz ersetzbar ist durch die Begriffe Gesetzmäßigkeit, Naturgesetz, Regel, Richtlinie, Verhaltensrichtlinie, Grundsatz, Postulat). Im klassischen Sinne steht das Prinzip zwingend an oberster Stelle, im alltäglichen Sprachgebrauch wird dies aber weniger streng gehandhabt. (http://de.wikipedia.org/wiki/Prinzip) Ich sehe das in der Tat rechtlich betrachtet so streng wie Du. Und die Grundsätze aus dem BDSG, die Du genannt hast, sollten auch zwingend beachtet werden.

    Ich würde nur keinen großen Bohei machen wollen, wenn Daten veröffentlicht würden, die eh schon bekannt sind. Wäre diese Prämisse nicht erfüllt, würde ich den Bohei durchaus auch machen wollen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Schneeblume :

    wir gehen definitiv die Sache unverzüglich an. :D

    So haben wir das gern! :wink: Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.