Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen,...
Unsere Chefs haben beschlossen in einer- für die ganze Abteilung zugänglichen elektronische Urlaubsliste- auch die Gleitzeit und insbesondere Krankheitstage einzutragen.
Somit kann jederzeit von jedem nach vollzogen werden wer wie oft und wann krank war oder Gleitzeittage hatte usw.
Natürlich werden diese Dateien auch archiviert!
Die Einführung hat schon zu Unmut in der Abteilung/ bei den Mitarbeitern geführt und es bahnt sich eine offizielle Beschwerde an den Betriebsrat an.
Diese Dateneinsicht verstößt meines Erachtens gegen das Persönlichkeitsrecht.
Hat hierzu jemand Erfahrungen?
Kann der BR diese Speicherung verhindern? Wenn ja mit welchen Mitteln?
Freue mich über jede Unterstützung
DANKE