Nicht bezahlter Arbeitstag

  • Hallo Leute,

    habe eine ganz spezielle Frage wo ich nicht weis, wer im Recht und wer im Unrecht ist!

    Kollege (Schichtarbeiter, auch an Sonn- und Feiertagen) hat seinen freien Tag in der Woche mit einem anderen Kollegen getauscht. Er hatte mittwochs und Kollege dienstags frei. Tausch wurde vom Abteilungsleiter genehmigt und auf dem Wochenarbeitsplan vermerkt.

    Nun hat er sich an dem getauschten Dienstag beim privaten Sport an der Hand verletzt, sodass er ab Mittwoch krankgeschrieben wurde.

    Der Arbeitgeber (jetzt wirds ein bisschen kompliziert) will dem Kollegen den Mittwoch nicht als Krankheitstag anrechnen sondern den herkömmlichen Wochenplan wieder geltend machen weil der Tausch privat war und nicht von der Firmenleitung angeordnet worden ist.

    Nun hat der Kollege an dem getauschten freien Tag (Dienstag) kein Geld bekommen und an dem Mittwoch (da hat der andere Kollege seinen getauschten Tag frei gemacht) wo er normal frei gehabt hätte auch nicht.

    Jetzt meine Frage: Können der Kollege und meine wenigkeit als SBV dagegen rechtlich vorgehen?

    Tut mir Leid wenns ein bisschen kompliziert ist.

    Gruss Wilfried

  • Hallo Wilfried,

    mir leuchtet nicht ein, warum der Kollege für den Dienstag kein Geld bekommen hat.
    Wurde ihm Lohn/Gehalt für diesen Tag abgezogen?

    Warum Du Dich als SBV für zuständig? Ich sehe hier nur die rein individualrechtliche Ebene als betroffen. MA-Beschwerden wären an den AG oder den BR zu richten.

    Gruß

    Kokomiko

  • 1. mir leuchtet nicht ein, warum der Kollege für den Dienstag kein Geld bekommen hat.
    Wurde ihm Lohn/Gehalt für diesen Tag abgezogen?

    2. Warum Du Dich als SBV für zuständig? Ich sehe hier nur die rein individualrechtliche Ebene als betroffen. MA-Beschwerden wären an den AG oder den BR zu richten.

    Zu 1: Dienstag war der getauschte freie Tag (hat dafür am Sonntag gearbeitet) und da bekommt
    man kein Gehalt.

    Zu 2: Habe vergessen zu erwähnen, dass Kollege Schwerbehindert (Gehörlos) ist und ich ihn schon
    sehr lange kenne!


    Kompliziert, gell :(

  • Zitat von wkoehler :


    Kompliziert, gell :(


    ... bislang eher unlogisch! :wink:

    Ich versteh schlicht weg und einfach nicht, warum der Kollege kein Geld bekommen soll. Es wird sich doch nicht um einen Tagelöhner handeln, sondern um einen AN mit einem Arbeitsvertrag, der einen festes Monatsgehalt bezieht, plus ev. Zulagen.

    Im Krankheitsfall gilt das EntgFG und kann entsprechend nicht zu einem Lohn-/Gehaltsausfall führen.

    Und entweder hat der Abteilungsleiter die Befugnis, einen Dienstplan ändern zu dürfen oder nicht. Dann müssten aber auch die KollegInnen wissen, wer "persönliche Änderungswünsche" genehmigen darf und wer nicht.

    Gibt es eine entsprechende klare Regelung?

    Falls nein, wird ein AN davon ausgehen dürfen, dass ein Abteilungsleiter mit der entsprechenden Befugnis ausgestattet ist. Wenn der AG hinterher anderer Meinung ist, kann man das nicht dem AN anlasten.

  • Zitat von wkoehler :

    Kompliziert, gell :(

    Überhaupt nicht! Der Krankheitstag ist zu bezahlen. Punkt. Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Wilfried,

    Fakt ist doch, dass an allen Tagen gearbeitet wurde, wenn ich das richtig verstanden habe. An dem Tag, an dem er krank war, hätte der Kollege sonst frei gehabt, oder?
    Dann verstehe ich erst recht nicht, wo überhaupt das Problem des Arbeitgebers ist. Hätten die beiden den Dienstplan nicht ändern lassen und der Unfall wäre an einem anderen Tag gewesen, wäre doch auch niemand auf die Idee gekommen, den Lohn zu kürzen.
    Ich sehe keinen Zusammenhang zwischen diesen beiden Dingen...

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.