Krankheit>Urlaub>Krankheit>REHA-Massnahme

  • Guten Morgen, liebe BR´ler!

    Ich habe eine Kollegin die aufgrund von Depressionen ab heute arbeitsunfähig geschrieben wird. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf REHA-Massnahme gestellt, Termin der Massnahme steht noch aus.
    Meine Frage:
    Die Kollegin ist seit heute arbeitsunfähig geschrieben und wartet auf den REHA-Platz. Sie hat aber auch Urlaub beantragt,und bereits die Reise gebucht. Sollte es mit dem REHA-Platz länger dauern, so kann es sein, dass ihr Urlaub in diese Wartezeit fällt. Wie geht sie da am besten vor? Kann sie die Krankenzeit unterbrechen, den Urlaub nehmen, anschließend wieder Krankenzeit, eventuell REHA-Massnahme?
    Oder sollte sie sich mit dem Hausrarzt absprechen und während der Krankenzeit (Wartezeit auf die Reha-Massnahme)eine Bescheinigung des Hausarztes vorlegen, dass sie aufgrund ihrer Krankheit durchaus in Urlaub fahren kann.
    Icvh bedanke mich für Eure Hilfe im Vorauns und wünsche einen schönen und stressfreien Tag.

  • Urlaub und Krankheit schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus.

    Nach der aktuellen Rechtsprechung des EUGH sollte Urlaub während der AU nicht verfallen können.

    AU ist auch kein Hausarrest. Sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen kann man während dieser Zeit durchaus eine Urlaubsfahrt antreten. Sollte diese jedoch ins Ausland gehen wäre meines Wissens die Zustimmung der Krankenkasse erforderlich.

  • Zitat von Timo Beil :

    Urlaub und Krankheit schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus.

    Timo,

    das ist jetzt mißverständlich. Ich denke, Du willst sagen, dass man nicht gleichzeitig als AU gemeldet sein und Urlaubstage nehmen kann. Man kann aber durchaus AU sein und eine Urlaubsreise machen.

    Ansonsten stimme ich voll zu. Die Kollegin kann prinzipiell AU sein und dabei verreisen, wenn diese Reise nicht der Genesung zuwiderläuft. Und eine Reise dürfte ja eher antidepressiv wirken... :wink:

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Winfried :


    Man kann aber durchaus AU sein und eine Urlaubsreise machen.


    Ja, das könnte ich möglicherweise mit den folgenden 2 Sätzen gemeint haben:

    Zitat von Timo Beil :


    AU ist auch kein Hausarrest. Sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen kann man während dieser Zeit durchaus eine Urlaubsfahrt antreten.

  • Zitat von Timo Beil :

    Ja, das könnte ich möglicherweise mit den folgenden 2 Sätzen gemeint haben:

    Wollwoll, das liegt durchaus im Bereich des Möglichen. :wink: Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.