Sperrung von Arbeitsplätzen bei Verstoß gegen den Arbeitsschutz?

  • Hallo zusammen,
    danke erstmal an die Leue die sich hier rege in Forum beteiligen und ihr Wissen mit uns teilen, so das wir auf Grund des vorhandenen Wissens eine Menge Zeit sparen. Nach dem ich einige Antworten auf meine Fragen bereits im Forum gefunden habe, hab ich jetzt noch eine letzte an der ich ein wenig verzweifel und hier nicht gefunden habe.

    Meine Aufgabe ist ein Callcenter, in dem die Stühle, Tische und Monitore nicht mehr den Vorgaben entsprechen. Da gibt es auch kein Schönreden mehr, mittlerweile hat der BR schon Eigeninitiative ergriffen und das was sich leicht reparieren lässt wird dann in Ordnung gebracht, natürlich unter Zustimmung der GF. Da diese, eventuelle Reparaturen und Neuanschaffungen immer vor sich herschiebt und den BR mit der Aussage abspeist: „Ja ist bestellt“ und es Monate dauert bist sich überhaupt etwas tut.

    Wie gesagt es handelt sich nicht um etwas alte Arbeitsmittel sondern um z.B.: verschwommene Monitore, nicht mehr einstellbare Stühle und Tisch mit einem Neigungswinkel den man nur noch mit dicken Zeitschriften wieder in die waagerechte bringen kann.

    Nun die Frage: „ Hat der Betriebsrat die Möglichkeit, einen Arbeitsplatz, rechtlich zu sperren zu sagen der darf nicht mehr benutzt werden?“ oder kann, wenn der BR nicht, dann der Mitarbeiter die Leistung verweigern? Natürlich nur dann wenn kein anderer Arbeitslatz zur Verfügung steht.

    Laut BVG ist dieses nicht möglich und der Zuständige für unseren Bereich antwortet weder auf E Mails noch kann man ihn telefonisch erreichen.

    Deswegen hoffe ich jetzt auf unsere schlauen Köpfe hier im Forum.

    Mit freundlichen Grüßen der Nic

  • Hallo,

    habt Ihr als BR

    a) Euch mit den passenden Arbeitsschutzrichtlinien und der Arbeitsstättenverordnung vertraut gemacht, und könnt Ihr dem AG anhand dieser klaren Vorschriften fehlerhaftes Handeln nachweisen?
    b) daran gedacht, mal die Aufsichtsbehörde und/oder die zuständige BG zur "Beratung" einzuladen? Das kann AG ungemein motivieren...

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried,

    danke für deine schnelle Reaktion.

    zu a) das ist eindeutig
    zu b) ich würde gerne eine Taktik der langsam ansteigenden Eskalationsstufen versuchen, ohne gleich mit dem Holzhammer zu zuschlagen.
    Ich hatte dazu auch schon etwas gefunden, wenn der AG gegen den Arbeitsschutz verstößt. Darauf hin haben die GF und der externe Dienstleister schriftliche Anfragen erhalten. Die GF habe ich um Stellungnahme gebeten, 14 Tagefrist gesetzt und den externen SiFa gebeten positiv auf die GF einzuwirken die Vorgaben zu beachten, andernfalls würden wir einen staatlichen Prüfer um eine neue Gefährdungsbeurteilung bemühen. Danach war dann schon ein Teil erfüllt. Ein Teil aber nur.
    Meine Idee der nächsten Stufe wäre halt, Arbeitsplätze für den AN zu sperren die seiner Gesundheit nicht angetan sind, sowie eindeutig gegen die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten/ Anhang 01., 02., 04., 08., 11.,21,1. Das ist auch eindeutig und da gibt es nichts daran zu rütteln.
    BG ist sehr Arbeitgeber freundlich, da wir mit denen schon gesprochen haben. Selbst bei den Tastaturen die nicht den Vorgaben entsprechen (sie sind nicht weiß mit schwarzer Schrift) mittlerweile kaum zu erkennen, da nach kurzer Zeit abgenutzt und blankpoliert, sind laut BG in Ordnung. Die Ausrede hier ist: Da dem Arbeitgeber es Design bedingt schwer gemacht wird, noch Tastaturen zu bestellen die den Vorgaben entsprechen, muss man Milde walten lassen. MAcht für mich keinen Vertrauen erweckenden Eindruck.

    VG der Nico

  • hi,

    der br kann auf jeden fall keine arbeitsplätze sperren. könnte der br mitbestimmung haben nach 87, 1, 7 betrvg? also ob man das bis zur einigungsstelle durchziehen könnte?

    tschö tyler

  • Danke für eure Antworten.

    Habe jetzt den Handlungsablauf gefunden. Daher hat es eine Weile gedauert. Für die Interesse daran haben stele ich es einfach mal ein.

    1. BR macht AG auf Mängel aufmerksam mit Fristsetzung diese zu beheben
    2. BR beauftragt die Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft eine Kontrolle durchzuführen. Die müssen dann feststellen, dass es Mängel gibt und zu Schäden bei AN führen können. Sie müssen dann dem AG Auflagen erteilen mit Fristsetzung und ansonsten Bußgeld
    3. Wenn sich dann immer noch nichts getan hat, dann müsste der BR sich nochmal an die oben genannten Institutionen wenden, damit Bußgeld vollstreckt wird.

    Zwar nicht das was ich mir vorgestellt habe, aber anscheinend die einzige Möglichkeit.

    @Tyler: Danke dein Tipp hat mir geholfen sich der Sache zu nähern.

    Danke sagt der Nic

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.