Jahresurlaub ausbezahlen

  • Hallo,
    ich find nichts im Forum was auf mein Problem passt... daher ein neues Thema:

    Einer meiner Kollegen hat zum ersten siebten 09 gekündigt. Da er eine Schlüsselstellung in unserer Firma hat, hat die GL beschlossen ihm seinen zustehenden Jahresurlaub 2009 (15 Tage) auszubezahlen (er ist wohl mehr oder weniger damit einverstanden). Wir vom Gremium denken, dass es sich hierbei um ein Mitsprachepflichtiges Thema handelt - finden aber nichts wirklich greifbares in den Gesetzen.
    Unser Gremium ist neu Gebildet und die ersten Schulungen finden erst im Juni statt.
    Wir wären dankbar für jeden rechtskräftigen Hinweis!

  • der Gesetzgeber sieht die Möglichkeit der Urlaubsabgeltung explizit in § 7.4 BUrlG vor. Es ist also legitim. Wollt ihr das nicht, dann müsst ihr das in einer Urlaubs-BV regeln. Ich würde das als Urlaubsgrundsatz werten und eine Mitbestimmung nach § 87.1.5 BetrVG bejahen.

  • Zitat von Siegbert :


    Wollt ihr das nicht, dann müsst ihr das in einer Urlaubs-BV regeln. Ich würde das als Urlaubsgrundsatz werten und eine Mitbestimmung nach § 87.1.5 BetrVG bejahen.

    Diese BV wäre (zumindest in diesem Punkt) unwirksam.

    Siehe § 13 BUrlG.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.