Überwachung des Fahrverhaltens über Chip

  • Hallo,
    unsere Unternehmen möchte in alle Dienstfahrzeuge einen Chip einbauen lassen, der piepst wenn zu stark beschleunigt oder zu heftig gebremst wird, bzw. mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. Auerdem soll dieser chip die Daten speichern und 1 x monatlich an eine Zentrale schicken, die dann die Berichte an die jeweiligen Vorgesetzten verteilt.
    Der Vorgesetzte soll sich ggf. mit dem "Fahrraudi" zusammensetzen, um sein Fahrstil zu verbessern.

    In USA, sagte man uns, konnte die Unfallrate um 40 % gesenkt werden. Außerdem sollen Benzin und Versicherungsbeiträge gespart werden.

    Die Modalitäten möchte die Geschäftsführung mit uns in einer Betriebsvereinbarung festlegen.

    Da die Autos auch privat genutzt werden dürfen, fragen wir uns, ob diese Art der Überwachung überhaupt legitim ist.
    Laut GF sollen sich aus den Daten keinerlei arbeitsrechtilche Konsequenzen ergeben und der chip sei nur zur Sicherheitssteigerung und nicht zur Kontrolle gedacht.

    Danke für jegliches feedback.
    Erdbär

  • Das kenne ich doch, FleetBoardSystem.
    Ohne Zustimmung des BR kann er das nicht einbauen. Ihr habt ja alle Möglichkeiten dies in der BV zu regeln.
    Auch wenn die Fahrzeuge privat genutzt werden dürfen sind sie doch Eigentum des AG.

  • Hallo,

    es stimmt ja schon, dass durch ein geändertes Fahrverhalten Sprit etc gespart werden kann.
    Dafür gibt Kurse!
    Auf eine solche Überwachung würde ich mich aber nie einlassen.
    Eine BV auf dieser Grundlage würde ich nicht mal beginnen zu verhandeln, soll sich der AG die Zustimmung dazu über die Einigungsstelle holen.
    Noch sind wir nicht die USA.

    Rolfo: bei Fleetboard liegen die Dinge ein bisschen anders, oder?

    Gruß
    Schwabe

  • Hallo,

    m.E. muß man da wohl trennen zwischen privater und dienstlicher Nutzung. Zuerst würde ich sagen, dass es sich um einen nicht unerheblichen Eingriff in grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsrechte handelt (er ist sicher geringer als bei einer optischen oder akustischen Überwachung, aber er ist da).

    :arrow: Auch wenn die KFZ Eigentum des AG sind, ist es m.E. absolut nicht legitim, im privaten Bereich eine so weit gehende Überwachung des Verhaltens durchzuführen. D.h. man wird mindestens dafür sorgen müssen, dass diese Chips deaktivierbar sind, dass also die AN, wenn Dienstfahrten beendet sind und das KFZ privat genutzt wird, die Chips ausschalten können.

    :arrow: Ist das im dienstlichen Bereich prinzipiell statthaft? Auch da hege ich meine Zweifel, dafür erscheint mir die (permanente) Überwachung zu umfassend. Hier bin ich mir allerdings weniger sicher. Außerdem: Das Ziel mag ehrbar scheinen, es wird aber auf jeden Fall mit weniger harten und angemesseneren Mitteln verfolgt und erreicht werden können (Fahrtrainings z.B.).

    Als BR würde ich mich im Rahmen der mit Sicherheit bestehenden Mitbestimmung (§ 87 I Nr. 6 BetrVG) einer BV verweigern, allermindestens würde ich mir vor Verhandlungen mit dem AG eine rechtlich kompetente und unabhängige Stellungnahme einholen, z.B. von der für Datenschutz zuständigen Behörde.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • diese Verhaltenskontrolle wäre mir eindeutig zuviel, überzogen und nicht verhältnismäßig. Von einer solchen BV würde ich tunlichst die Finger lassen. Wo sind wir denn? Was in USA angeblich gut ist, muss es bei uns noch lange nicht geben.

  • @ Schwabe
    bei Fleetboard liegen die Dinge ein bisschen anders, oder?

    Das System ist das gleiche, wird nur von einer anderen Firma vertrieben. Tausend Ausbaumöglichkeiten, da wird der Mitarbeiter echt gläsern.
    Die meisten Firmen die ich kenne haben das System wieder abgeschafft, weil 1. zu teuer und 2. mit erhöhten Personalkosten für die Auswertung die Sache nicht mehr lohnend ist.

  • Hallo,

    Rolfo:

    Wir sind gerade im GBR dabei, über ein ähnliches System eine BV abzuschließen. Die Möglichkeiten der Überwachung sind enorm. Es gibt auch noch viele Bedenken, was zugelassen werden soll oder nicht. Vor allem die Konsequenzen der Auswertungen stehn noch auf dem Prüfstand.

    Gruß
    Schwabe

  • @ Schwabe
    Bei uns wurde nach Probelauf das ganze wieder rückgängig gemacht. Weil zu teuer und Personalkostenaufwand für Prüfung.
    In unserer damaligen zur Erprobung abgeschlossenen Vereinbarung wurde ausdrücklich Leistungsbewertung für Fahrer ausgeschlossen.
    Zugelassen war die Auswertung der für den Fuhrpark relevanten Daten wie Verschleißbeobachtung zur Reparaturplanung usw.
    Aber wie schon gesagt, nach Probelauf nicht umgesetzt. Bei anderen Speditionen habe ich die gleiche Erfahrung gemacht. Zumindest mal da wo ein BR vorhanden ist.

  • Danke an alle für die Kommentare.
    Ich hab derzeit eine Anfrage an den Datenschutzbeauftragten des zuständigen Bundeslandes laufen und werde Euch über die Antwort informieren.
    Lieben Gruß
    ErdBär

  • Hallo,

    wir haben nach Kommentaren der hessischen Datenschutzbeauftragten und Diskussionen mit Mitarbeitern und Geschäftsführung in einer Betriebsversammlung anschließend beschlossen den Einbau des carchips abzulehnen.

    Der AG will nicht zur Einigungsstelle.

    Es ist beabsichtigt mit jedem Mitarbeiter zu sprechen und Einzelvereinbarungen zu treffen.

    Ist das überhaupt zulässig? Damit würde ja die betriebliche Mitbestimmung ausgehebelt.

    Danke für Kommentare, Gruß Erdbär

    P.S. In anderen Ländern hat man den Mitarbeitern angeboten: entweder Dienstwagen und carchip oder Privatwagen (OHNE chip), der über Spesen abgerechnet wird.
    Damit wären sicher viele MA einverstanden und würden zum Privatwagen greifen.

  • Zitat von Erdbär :

    Es ist beabsichtigt mit jedem Mitarbeiter zu sprechen und Einzelvereinbarungen zu treffen. Ist das überhaupt zulässig? Damit würde ja die betriebliche Mitbestimmung ausgehebelt.

    Hallo,

    die Verwendung dieser Chips im Rahmen individueller Vereinbarungen würde in der Tat der Mitbestimmung des BR zuwiderlaufen und ist zu unterlassen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • hi, mal ganz unabhängig von der mitbestimmung: wenn der landesdatenschutzbeauftragte sagt, das geht rechtlich nicht, und so eine bv ist nicht drin, dann ist das doch sowieso auch einzelvertraglich verboten. das verstößt doch bestimmt gegen die "informationelle selbstbestimmung", oder? tschö tyler

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.