G25 Vorsorgeuntersuchung "Fahrtüchtigkeit"

  • Hallo zusammen...
    Wir beschäftigen uns im Gremium z.Zt. mit den Angebots-, bzw. Pflichtuntersuchungen in unserem Unternehmen. Natürlich gehört dazu auch die, nicht unumstrittene, G25-Vorsorgeunter-suchung zur Fahrtüchtigkeit für unsere Staplerfahrer. Umstritten deswegen, weil hierbei in Diskussionen auch immer wieder der Verdacht der Überwachungsmöglichkeiten des AG’s geäußert wird.
    Hierzu nun meine Fragen.
    Nach meiner Kenntnis darf/muss der Betriebsarzt dem AG lediglich das Fazit seiner Untersuchungen nennen. Also fahrtüchtig - ja oder nein. Deataillierte Untersuchungs-ergebnisse unterliegen der Schweigepflicht und dürfen auf keinen Fall(?) an den AG weitergegeben werden.
    Wie ist es aber z.B. in dem Fall, dass der Betriebsarzt weitergehende Untersuchungen anordnet, und er noch nicht über eine finale Freigabe der Fahrtüchtigkeit entscheiden kann.
    Muss das dem AG seitens des Betriebsaztes mitgeteilt werden?
    Ist der Betriebsarzt evtl. sogar verpflichtet dem AG u.U. über bestimmte Gefahrenpotentiale wie z.B. Alkohol-, oder Drogenmissbrauch zur Abwendung der Gefährdung des betroffenen Mitarbeiters und auch seiner Kollegen infomieren?
    Kann der AG einen Mitarbeiter bis zur Vorlage der finalen Freigabe durch den Betriebsarzt einen Kollegen sofort vom Stapler holen und ihm einen Alternativ-Arbeitsplatz zuweisen, ohne die Gründe der angeordneten Nachuntersuchungen zu kennen?

    Wer hat in seinem Unternehmen bereits Erfahrungen mit diesem Thema machen können?

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.