Hallo zusammen,
eine Kollegin ist seit Anfang des letzten Jahres in Mutterschaft. Zu Beginn hat Sie einen Antrag auf 2 Jahre Elternzeit gestellt.
Nun hat Sie im mai einen Antarg gestellt, dass Sie im Ausgut wieder kommen möchte, statt Vollzeit aber nur 30 Stunden arbeiten mag wegen dem Kind. Sie hat nun einen Brief erhalten, dass es dm Unternehmen zurzeit nicht möglich sei, Sie in Teilzeit zu beschäfigen, ohne besondere Begründung. Ich habe hierzu das folgende gefunden:
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Aus einem Merkblatt für Elternzeit:
Die ordnungsgemäße Erklärung der Eltern, für welche Zeiten innerhalb von 2 Jahren sie Elternzeit nehmen werden, ist für diese beiden Jahre bindend. Ohne Zustimmung der Arbeitgeberseite kann daher die schriftlich vorgelegte Planung der Elternzeit binnen zweier Jahre nicht abgeändert werden
Theoretisch sieht das nun so aus, als hätter der Arbeitgeber recht, oder würde das bekommen, im Gesetz habe ich aber noch das folgende gefunden:
BErzGG § 15 Absatz 4
Während der Elternzeit ist Erwerbstätigkeit zulässig, wenn die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit für jeden Elternteil, der eine Elternzeit nimmt, nicht 30 Stunden übersteigt.
Er kann sie nur innerhalb von 4 Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.
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Ich würde der Kollegin nun gerne empfehlen, dass Sie oder wir zunächst mit dem Arbeitsgericht drohen, Sie dann aber auch den Schritt gehen sollte falls es nicht hilft.
Wie seht Ihr das ganze, was würdet ihr denn tun? Vielen Dank