Anhörung bei personenbedingter Kündigung trotz Inhaftierung

  • Hallo liebe Kollegen,

    bisher konnte ich dank google, die suchfunktion und diesem Forum fast alle fragen auf knifflige probleme selbst herausfinden.

    in diesem fall jedoch bin ich auf eure kompetente hilfe angewiesen.

    der fall:

    ein kollege soll aktuell personenbedingt gekündigt werden. kündigungsgrund auf basis vergleichbarer abmahnungen ist sein nichterscheinen am arbeitsplatz. allerdings sitzt der betreffende kollege zur zeit in untersuchungshaft und ist nicht zu erreichen. laut personalabteilung gilt auch im unternehmen die unschuldsvermutung, die inhaftierung ist nicht kündigungsgrund.
    wie verhält es sich mit der anhörung des BR in diesem fall? ist seine ehefrau in diesem fall vertretungsberechtigt?
    wie sollten wir uns in diesem fall korrekt verhalten?

    vielen dank schonmal

    gruß

  • Habe ich das richtig verstanden: der Kollege soll personenbedingt wegen unentschuldigten Fehlens gekündigt werden. Grund dieser Verfehlung ist das Einsitzen im (U)Gefängnis. Wie soll sich der Kollege da entschuldigen? Vielleicht hätte die Ehefrau tätig werden müssen; aber dies kann man m.E. nicht unbedingt dem Kollegen anlasten.

  • ja das hast du soweit richtig verstanden.

    die ehefrau sowie der anwalt haben sich für den kollegen eingesetzt. das unternehmen war bisher so kulant und hat den kollegen für insg 6 wochen teilweise unbezahlt und unter einbeziehung des kompletten jahresurlaubs freigestellt mit hinweis das er zu einem bestimmten termin wieder erscheinen muss. da er weiterhin in U-haft sitzt, konnte er nicht zur arbeit erscheinen was das unternehmen zum anlass nimmt ihm nun zu kündigen.

  • Hallo,

    wenn der Kollege im Knast sitzt, dann gibt es wohl einen in seiner Person liegenden Grund, wegen dem er seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Insofern kann eine personenbedingte Kündigung durchaus gerechtfertigt sein, wobei der AG aber zu prüfen hat (Z.B. Werden Interessen des AG konkret und erheblich beeinträchtigt? Was ergibt eine Interessenabwägung?).

    Eine verhaltensbedingte Kündigung dürfte hier von vornherein nicht rechtens sein.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von knueppelz :


    ein kollege soll aktuell personenbedingt gekündigt werden. kündigungsgrund auf basis vergleichbarer abmahnungen ist sein nichterscheinen am arbeitsplatz. allerdings sitzt der betreffende kollege zur zeit in untersuchungshaft und ist nicht zu erreichen.

    Der Abmahnungen hätte es nicht bedurft!


    Zitat von knueppelz :

    laut personalabteilung gilt auch im unternehmen die unschuldsvermutung, die inhaftierung ist nicht kündigungsgrund.

    Doch! Selbstverständlich ist die Inhaftierung der Kündigungsgrund, denn deshalb kann er nicht zur Arbeit erscheinen.
    Vermutlich ist gemeint dass die zur Last gelegte Tat nicht der Kündigungsgrund ist...


    Zitat von knueppelz :

    wie verhält es sich mit der anhörung des BR in diesem fall?

    Wie immer! Allerdings dürfte es obsolet sein den AN zu hören.


    Zitat von knueppelz :

    ist seine ehefrau in diesem fall vertretungsberechtigt?

    Der AN muss sich doch vor dem BR nicht vertreten...


    Zitat von knueppelz :

    wie sollten wir uns in diesem fall korrekt verhalten?

    Zu einer BR-Sitzung laden, Anhörung anhören oder lesen, diskutieren, Beschluss fassen, Beschluss dem AG mitteilen.


    Zitat von heelium :


    Wenn ich das richtig interpretiere, dann kündigt der AG verhaltensbedingt (-> Hinweis auf entsprechende Abmahnungen). Dies dürfte aber nicht zulässig sein.

    Nein! Er kündigt personenbedingt und verweist irrig auf Abmahnungen. Das ist zulässig.

  • Zitat von Timo Beil :

    Nein! Er kündigt personenbedingt und verweist irrig auf Abmahnungen. Das ist zulässig.

    Da hamma dann einen Konsens, der Timo und ich. Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.