Hallo liebe Kollegen,
bisher konnte ich dank google, die suchfunktion und diesem Forum fast alle fragen auf knifflige probleme selbst herausfinden.
in diesem fall jedoch bin ich auf eure kompetente hilfe angewiesen.
der fall:
ein kollege soll aktuell personenbedingt gekündigt werden. kündigungsgrund auf basis vergleichbarer abmahnungen ist sein nichterscheinen am arbeitsplatz. allerdings sitzt der betreffende kollege zur zeit in untersuchungshaft und ist nicht zu erreichen. laut personalabteilung gilt auch im unternehmen die unschuldsvermutung, die inhaftierung ist nicht kündigungsgrund.
wie verhält es sich mit der anhörung des BR in diesem fall? ist seine ehefrau in diesem fall vertretungsberechtigt?
wie sollten wir uns in diesem fall korrekt verhalten?
vielen dank schonmal
gruß