Abstand Schreibisch zur Wand - Neue Richtilinie?

  • Ich habe eine Frage bezüglich des Abstandes des Schreibtisches zur Wand. Bisher war es so, dass ein Abstand von mind. 1m eingehalten werden musste. Ich habe gehört, dass dies jetzt nicht mehr so wäre, finde aber keine entsprechenden Angaben dazu.

    Wer kann mir helfen?

  • Meines Erachtens besteht kein Hindernis den Schreibtisch sogar bis ganz an die Wand heran zu rücken.

    Lediglich seitlich gibt/gab es im Falle von Fenstern eine Breite von 50 cm die frei gelassen werden soll.

  • O.K. ich habe mich wohl falsch ausgedrückt, mir geht es um den Arbeitsraum also die Fläche wo der Bediener später sitzt und arbeitet und da war es doch bisher so, dass ein Mindestabstand von 1m einzuhalten war - oder nicht?

  • Ach so, die persönliche Bewegungsfläche.

    Auch wenn die Arbeitsstättenverordnung überarbeitet wurde und letztendlich viele detaillierte Anfroderungen daraus verschwunden sind (und durch Arbeitsstättenrichtlinien geregelt werden sollen) führt meines Erachtens an diesem Meter kein Weg vorbei.

  • Zitat von Herrmann :

    Gibt es die Verordnung irgendwo online als PDF ? Ich bin da bis jetzt noch nicht wirklich fündig geworden.

    Hallo!

    Herrmann: Wie hast Du es denn angestellt, nicht fündig zu werden? Der erste Hit zum Suchbegriff "Arbeitsstättenverordnung" bei Google ist der hier: http://www.gesetze-im-internet…arbst_ttv_2004/gesamt.pdf. Falls Ihr einen BR habt: Da, wo die ArbStV den Betrieben einen Spielraum lässt, greift die Mitbestimmung des BR nach § 87 I Nr. 7 BetrVG.

    Timo: Wie begründest Du diesen 1m-Mindestanspruch?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Die 100 cm tauchen in den Ergonomie-Richtlinien der Berufsgenossenschaften auf, z.B. in der BGI 5050, Kap. 2.4.2. (http://www.vbg.de/imperia/md/c…broschueren/bueroraum.pdf)
    Ich würde mal kühn behaupten, das diese BGI auf gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Damit führt eine Abweichung zu einer zwingenden Mitbestimmung des BR nach §91 BetrVG...

    Wenn es neuere Erkenntnisse gibt, wonach weniger Abstand möglich ist, wird Euch Euer Chef die sicherlich gern zur Verfügung stellen :wink:.

  • Zitat von Winfried:

    Timo: Wie begründest Du diesen 1m-Mindestanspruch?

    Zitat von Petrus :

    Die 100 cm tauchen in den Ergonomie-Richtlinien der Berufsgenossenschaften auf.

    Super! Nach immerhin 8 Monaten wurde meine Frage von einem freundlichen Menschen beantwortet! Vielen Dank! Geduld bringt manchmal was... Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

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