Arbeitstemperatur minus 30 Grad Celcius

  • Hallo alle zusammen,

    wir haben hier ein Problem, zu dem ich im Gurgel nichts finde.

    Zur Situation:
    Bei uns im Betrieb (Automobil-Branche) sollen ab Montag Waren in einer Kältekammer eingelagert werden. Hierzu muß ein MA in diese Kühlkammer und dort für ca. 15 - 20 Min Waren umschichten. Die Temperatur in der Kühlkammer beträgt ca. minus 30 Grad Celcius.

    Hier meine Fragen:
    Haben die MA anspruch auf besondere Kälteschutzkleidung?
    Gewohnliche Winterjacken für den Aussenbereich sind vorhanden.

    Gibt es hier einen Anspruch auf eine Kältezulage?

    Steht den MA eine zusätzliche "Pause" nach der Arbeit in der Klimakammer zu um sich zu aklimatisieren?

    Für weitere Tipps wäre ich auch dankbar.

    Gruß
    LLB

  • Zitat von Lila Laune Bär :


    Haben die MA anspruch auf besondere Kälteschutzkleidung?

    Die Kältekammer ist doch sicherlich nicht erst gestern vom Himmel gefallen? Damit sollte es eine Gefährdungs- und Belastungsanalyse geben in der die besonderen Gefahren (z.B. Erfrierungen) aufgeführt und Abhilfemaßnahmen des Arbeitgebers definiert sind. Welches sind diese Maßnahmen?


    Zitat von Lila Laune Bär :

    Gibt es hier einen Anspruch auf eine Kältezulage?

    #Gesetzlich nicht, möglicher Weise AV, BV, TV?


    Zitat von Lila Laune Bär :

    Steht den MA eine zusätzliche "Pause" nach der Arbeit in der Klimakammer zu um sich zu aklimatisieren?

    #Gesetzlich nicht, möglicher Weise AV, BV, TV?

  • Zitat von Timo Beil :
    Die Kältekammer ist doch sicherlich nicht erst gestern vom Himmel gefallen?

    Nein, Timo sie ist nicht gestern vom Himmel gefallen sondern von einem Schwerlast LKW geliefert worden.

    Noch ein Zitat von Timo Beil:
    Damit sollte es eine Gefährdungs- und Belastungsanalyse geben in der die besonderen Gefahren (z.B. Erfrierungen) aufgeführt und Abhilfemaßnahmen des Arbeitgebers definiert sind. Welches sind diese Maßnahmen?

    So etwas gibt es nach meinem Wissen bei uns nicht. Die Anforderung die Arbeiten durchzuführen (wir sind nur Dienstleister) sind erst seit gestern bekannt. Unser ASI und sein Stelli sind heute nicht im Haus.Ich habe gerade erst da von erfahren.

    Jetzt ist guter Rat teuer.

    Gruß
    LLB

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.