Hallo alle zusammen,
wir haben hier ein Problem, zu dem ich im Gurgel nichts finde.
Zur Situation:
Bei uns im Betrieb (Automobil-Branche) sollen ab Montag Waren in einer Kältekammer eingelagert werden. Hierzu muß ein MA in diese Kühlkammer und dort für ca. 15 - 20 Min Waren umschichten. Die Temperatur in der Kühlkammer beträgt ca. minus 30 Grad Celcius.
Hier meine Fragen:
Haben die MA anspruch auf besondere Kälteschutzkleidung?
Gewohnliche Winterjacken für den Aussenbereich sind vorhanden.
Gibt es hier einen Anspruch auf eine Kältezulage?
Steht den MA eine zusätzliche "Pause" nach der Arbeit in der Klimakammer zu um sich zu aklimatisieren?
Für weitere Tipps wäre ich auch dankbar.
Gruß
LLB