Unfall eines Praktikanten im Betrieb an einem Schultag ???? Berufs- oder Privatunfall????

  • Hallo!

    Bräuchte mal eure Meinungen, Tipps u. Hilfe.

    Im Betrieb haben wir einen Praktikanten, der zweimal wöchentlich im Betrieb und dreimal wöchtentlich in der Schule ist.

    Einmal hatte er eher Schulschluss und ist danach zu einer Feier in die Einrichtung gekommen. Nach der Feier hatte er im Betrieb einen Unfall, wo er anschliessend ärztlich behandelt wurde.

    Ist das jetzt ein Betriebsunfall oder ist es ein privater Unfall, da er ja eigentlich keine Dienstzeit im Betrieb zu verrichten hatte?

    Oder sind Besucher automatisch irgendwie bei Unfällen im Betrieb versichert?

    Hoffe, hier kann jemand helfen.
    Danke und viele Grüße!

  • Ich würde es als Betriebsunfall einordnen: Der Praktikant hätte, wäre er nicht im Betrieb angestellt, diesen nicht aufgesucht. Damit wäre für mich ein Zusammenhang gegeben (vielleicht wollte er sich Unterlagen abholen).
    Gleiches würde ich auch bejahen, wenn einE KollegIn während des Urlaubs in den Betrieb kommt - vielleicht sogar ohne zu stempeln - weil z.B. etwas mit den KollegInnen vor Ort zu klären ist.

  • Hallo,

    Heelium liegt m.E. meilenweit falsch, sowohl in dem angesprochenen Fall als auch in dem von ihm angeführten zusätzlichen Beispiel. Die Unfälle sind nicht über die BG versichert.

    Eine Ausnahme könnte vorliegen, wenn die Feier eine dienstliche bzw. vom AG veranlasste war. Was für eine Feier war es denn?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Sehr interessant.

    Es war eine gruppeninterne religiöse Feier, zu der auch z.B. anderes Personal aus unserer Einrichtung eingeladen war, das eigentlich nicht direkt mit der Gruppe etwas zu tun hat (also z.B. auch Raumpflegepersonal).

    Diese Feier wird jedes Jahr veranstaltet. Oft in Kooperation mit den anderen Gruppen der Einrichtung.

    Und da dieser Praktikant in dieser Gruppe im Regelbetrieb 2x wöchentlich arbeitet, wurde er auch eingeladen, nach seinem Schulunterricht dazu zu kommen.
    Die Teilnahme war also seine private Entscheidung und nicht vom Arbeitgeber verpflichtend.

  • Hallo,

    eine private religiöse Feier in betrieblichen Räumen also. Dann greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz hier eindeutig nicht. Der Unfall lässt sich nicht auf den betrieblichen (versicherten) Bereich zurückführen, da der Aufenthalt im Betrieb in keinem sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis stand, nicht dem Betrieb diente, sondern rein privater Natur war.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.