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Hallo zusammen, eine Frage an die Experten. Wir sind 27 ordentliche BR Mitglieder. Unsere Fraktion stellt davon 3 ordentliche BR Mitglieder. Nun ist die Kollegin (eine von uns 3) zur nächsten BR-Sitzung nicht da. Wer kommt nun als Ersatz zur nächsten Sitzung von unserer Fraktion/Liste.
Nummer 4 auf der Liste, oder Nummer 7, die eine Frau ist. Danke schon mal für die Antwort.
Wenn das Geschlecht der Minderheit trotz Abwesenheit der Kollegin zahlenmäßig ausreichend vertreten ist, dann rückt das nächste EBRM nach egal ob Frau oder Mann. Sollte die Frauenquote nicht erreicht sein, dann nimmt die nächste Frau auf eurer Liste als EBRM an der Sitzung teil.
Wir hatten diesen Fall noch nicht, aber ich denke so ist es.
Da ihr ja einen Betriebsausschuss habt müßte der das ja wissen, denn der lädtja auch stellvertretend für den BRV ein bzw. bereitet die Sitzung vor.
Da ihr ja einen Betriebsausschuss habt müßte der das ja wissen, denn der lädtja auch stellvertretend für den BRV ein bzw. bereitet die Sitzung vor.
Da kann ich mich so generell nicht anschließen. Die Einladung erfolgt durch den BRV (§ 29 II), bzw. bei dessen Verhinderung durch den sBRV. Der BR kann nach § 27 Aufgaben auf den BA übertragen. Er muss es aber nicht. Auch welche Aufgaben übertragen werden, kann jeder BR im Rahmen des Möglichen selbst entscheiden.