Krankmeldung aus der Türkei

  • Zitat von pillepalle :


    Wie kann man das feststellen ermitteln? Ich gehöre auch zu den Abonnenten dieser spannenden Fortsetzungsgeschichte, habe also auch zur hohen Zugriffsquote beigetragen.


    Rolf

    Jetzt werde mal nicht übermütig:lol: .

    Ich habe das Thema gefühlte 50 mal angeklickt, bin aber immer noch derselbe. Insofern haben dieses Thema gerade mal zwischen 244 und X Personen gelesen und dann auch immer nur die selben (allseits bekannten) User :D .

    Spaßmodus aus.

    Wie schon mehrfach (auch von mir) geschrieben, tolle Berichterstattung. Es ist selten, das ein Themeneröffner so lange dran bleibt und es ist ein Wunder das das Thema nicht zeredet wurde.

    DANKE ROLF!

    heig

  • ...und ich dachte schon, die Sache ist endgültig entschieden!!!!

    Das Urteil soll jetzt den Parteien schriftlich vorliegen. Wie ich aus sicherer Quelle erfahren habe, prüft der AG-Anwalt, ob das Urteil Ansatzpunkte für eine Klage vor dem BAG zulässt.

    Bitte die Wortwahl genau beachten: Es geht nicht um die Erfolgsaussichten :(

    Wann allerdings genau die Frist für die Beschwerde vor dem BAG abläuft, entzieht sich meiner Kenntnis. Auf jeden Fall aber in den nächsten Tagen.

  • Am Freitag war der Kläger in meinem Büro. Wir haben uns natürlich über seinen Fall unterhalten...

    Also: Die Beschwerde vor dem BAG wurde vom LAG nicht zugelassen. Der AG-Rechtsanwalt hätte in Erwägung gezogen, eine Zulassungsbeschwerde beim BAG einzureichen, hat es dann aber doch unterlassen. Das Urteil ist nun rechtskräftig.

    Ich habe meinen Kollegen darüber informiert, dass sein Fall hier im Forum diskutiert wird. Es war wegen der Unterstützung durch euch recht angetan. Das Urteil, so hat er mir versprochen, gibt er mir als Kopie zur Veröffentlichung.

    Gruß
    Rolf

  • DAS URTEIL

    Jetzt will ich aber ganz tüchtig gelobt werden: Mir wurde eine Kopie des Urteils übergeben. Ich habe dann mit einem Edding die Passagen geschwärzt, welche gegen irgendwelche Persönlichkeitsrechte verstoßen könnten und das 14seitige Dokument gescannt. Bei der Vergrößerung der PDF-Datei konnte ich allerdings trotz Schwärzung die Schrift darunter erkennen. Also habe ich mit TippEx die geschwärzten Passagen direkt auf dem Monitor "geweisst" - Wieder ohne Erfolg.

    :D

    Nach erneutem Weissen der geschwärzten Stellen habe ich nun endlich das gewünschte Ergebnis. BItte habt Verständnis, dass ab und zu der Sinn eines Satzes wegen meiner "Arbeit" nicht mehr eindeutig zu erkennen ist, aber das Persönlichkeitsrecht geht vor.

  • Hallo Rolf.

    Da du ja danach jankerst: ;) Auch von mir die größtmögliche Danksagung für diesen ausführlichen Tatsachenreport. Das fördert auch die "Einschaltquoten". - Soll heißen, die Aufrufe.

    Aber mal ehrlich: Das Lob ist voll verdient für diesen ehrenamtlichen Service.

  • Vielen, vielen Dank an Rolf.

    Ich habe erst heute diesen Thread gesehen und konnte gar nicht aufören zu lesen. Und immer wieder mein Blick auf das Datum und die "Angst" alles würde durch die Werksschließung "in sich selbst aufgelöst". Ein echter Krimi! :)

    grüße

    Andreas

  • Zitat von Nijobel:

    PS: was ist eigentlich aus der Betriebsschließung geworden???

    Die Betriebsschließung ist inzwischen so gut wie abgeschlossen.

    Allen Mitarbeitern wurde bis spätestens zum 31.3.2012 gekündigt. Einige (so auch ich) haben Kündigungsschutzklage eingereicht. Bis zum 31.01.2012 waren alle Verfahren abgeschlossen. In keinem Fall wurden die Arbeitsverträge verlängert. Lediglich durch Vergleich konnte bei einigen Kolleginnen und Kollegen etwas auf die Abfindung draufgepackt werden.

    Erstaunt haben wir aber nach dem 1.4.2012 feststellen müssen, dass eine Mitarbeiterin weiterbeschäftigt wurde - Zunächst noch in den ursprünglichen Räumen, später dann in Heimarbeit. Sie ist noch heute so angestellt.

    Da ich mich vor Gericht verglichen habe, konnte ich auch nicht mehr auf Weiterbeschäftigung klagen.

    Übrigens: Die Gebäude für die ehemals über 400 Beschäftigen stehen noch heute mitten im Wohngebiet. Das Gelände ist mit Parkplätzen entsprechend groß. Trotz aller Bemühungen konnte es bisher nicht verkauft werden :)

  • Zitat von Nijobel:

    Oh, hallo :) ( ich hatte nicht mit einer Antwort gerechnet.. )

    Tja, manchmal bin ich für Überraschungen gut.

    Zitat von Nijobel:

    Trotzdem hoffe ich, dass sonst alles im Grünen ist!?!

    Für mich schon. Ich "gleite" in die Rente mit 63. Endlich mal ein Gesetz, welches zur rechten Zeit kommt :)

    Für einige andere meiner ehemaligen Kollegen, welche für Rente zu jung und für den Arbeitsmarkt zu alt sind, sieht es anders aus. Da bekommt die Aussage "Fachkräftemangel" eine ganz neue Bedeutung. Uni-Ingenieure zwischen 54 und 60 Jahre!!!!