Was darf BR und was nicht?

  • Hallo,
    im Zuge einer Sicherheitsbegehung des BR in einer Abteilung sind dem BR defekte Anschlagmittel aufgefallen.
    Diese wurden vom BR aus der Arbeitsstätte entfernt und es folgte darauf eine Meldung an die Betriebsleitung.
    Darf der BR einfach defekte Anschlagmittel entfernen oder darf er diese "nur" melden und was ist ggf. die Gesetzesgrundlage hierfür?
    Ursache ist ein "nicht ganz erfreuter" Betriebleiter, der kein eigenständiges Handeln des BR in seiner Abteilung duldet:lol:

  • Zitat von 250779 :

    defekte Anschlagmittel

    Seid Ihr die Al Qaida Inc.?

    Naja, man stelle sich mal einen Anschlag vor un der blöde Sprengstoff tut nicht... :lol:

    Oder geht es um so Lastgurte und -ketten (wie ich es als Laie bezeichnen würde)?

    Ich denke wenn sie wirklich defekt sind, dann wird der BR ggf. sogar tätig werden müssen. Andererseits wenn sie nicht tatsächlich defekt sind (und das kann durchaus ein Streitpunkt werden), dann ist das einzelne BRM natürlich angreifbar.

  • :D

    ja richtig. es handelt sich um hebeketten und "strops".
    diese waren/sind defenitiv defekt.
    der betriebleiter war der meinung, wir dürften ihn darauf aufmerksam machen, jedoch als br nicht diese defekten seile/ketten entfernen.....
    gibt es da eine gesetzesgrundlage wonach wir dieses müssen bzw dürfen?!

  • naja,
    wenn das anschlagmittel benutzt worden wäre, und es aufgrund des defektes gerissen wäre, jemand verbotenerweise unter die schwebende last gewesen wäre, dann ja:lol:
    sehr viel wäre, aber im prinzip ja.
    meine frage, gibt es einen bestimmten paragraphen der es br-mitglieder des sicherheitsausschusses eher gestattet diese gefahren zu beseitigen als "normale" AN?

  • Moin,
    zweischneidiges Schwert!
    M.E. habt ihr euch zu weit aus dem Fenster gelehnt.
    Den AG darauf hinweisen und Ihn auffordern das defekte Anschlagmittel umgehend aus der Produktion zu entfernen, wäre der bessere/richtige Weg gewesen.
    Ein bestellter "Sachkundiger für Lastenaufnahmemittel" und/oder die "BG" wäre berechtigt das Ding aus dem Verkehr zu ziehen.

  • Sehe ich genauso.

    Wenn der BR sieht, das trotzdem weiter mit den def. Arbeitsmitteln gearbeitet wird, dann muß er die Arbeiten stoppen, denn dann besteht eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben.

    heig

  • Naja,
    die Gefahr bestand ja bereits und ich finde irgendwie kann man da schon handeln.
    Haben ja lediglich das defekte Ding aus der Arbeitsstätte entfernt so das keiner mehr damit arbeiten kann und es im Anschluß mit Angabe des Aufenthaltortes des guten Stückes gemeldet.
    Weder etwas kaputt gemacht, noch weg geschmissen.
    Nach Überlegung und Gewissenskonflikt gestern muß ich heute sagen, mien Bauchgefühl hat mich nicht getäuscht und ich würde es immer wieder gleich machen.
    Arbeitssicherheit und Unfallverhütung kann in diesem Fall keine Grenzen kennen.

  • Zitat von 250779 :


    meine frage, gibt es einen bestimmten paragraphen der es br-mitglieder des sicherheitsausschusses eher gestattet diese gefahren zu beseitigen als "normale" AN?

    Meines Erachtens nicht!

  • Zitat von Timo Beil :

    Meines Erachtens nicht!


    Hallo Timo,

    ich denke die Nichtbenutzung defekten Arbeitsmaterial liegt im normalen Verständnis eines jeden Mitarbeiter. Um Unfälle zu vermeiden, kann jeder Mitarbeiter die Anwendung defekter Hebehilfen verweigern, wenn der Sachgrund gegeben ist.

    Da bedarf es keiner Hinzuziehung eines BR-Mitglieds.

    Gruß Berny

  • Hallo,

    soweit ich mich auskenne dürfte es doch Verpflichtung eines Jeden sein, eine erkannte Gefahr zu beseitigen, abzusichern oder zu kennzeichnen.
    Auch ich würde jederzeit defekte Hebezeuge aus dem Handhabungsbereich entfernen und dies sofort dem entsprechenden Vorgesetzten melden.
    Sollte man dies nicht dürfen, dann darf man aber sicherlich die defekten Hebezeuge dem Vorgesetzten auf den Schreibtisch legen damit er sich den Defekt genau anschauen kann, oder?

    Gruß,

    RPW

  • Was wird denn in den betriebsinternen Sicherheitsunterweisungen gesagt wie von den Mitarbeitern in solchen Fällen mit defekten Werkzeugen und Hilfsmitteln zu verfahren ist?

    Wurde mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit der Fall besprochen?

    Der Rille BR oder "normaler MA" würde ich hier nicht folgen.

    Was sagt denn die Berufsgenossenschaft zu solchen Vorgängen?

    Gruß
    Stefan

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.