Hallo,
Ich bräuchte Mal Eure Sichtweise/ Empfehlung zum Thema Schwerbehinderung und den damit verbundenen Ausweis.
Wir sind ein mittelständisches Unternehmen mit etwa 50 Angestellten und drei Betriebsräten.
Ein Kollege ist erkrankt und bekommt demnächst den Schwerbehindertenausweis ausgehändigt. Da der Kollege derzeit einen befristeten Arbeitsvertrag hat,
ist er in großer Sorge, ob dieser verlängert wird, wenn er seinen Schwerbehindertenausweis dem Arbeitgeber vorlegt.
Nach meinen Informationen muss der Ausweis nicht zwingend dem AG vorgelegt werden, es sei denn man möchte die Vergünstigungen (mehr Urlaub, besonderer Kündigungsschutz) in Anspruch nehmen. Ist das so korrekt? Oder gibt es eine Vorzeigepflicht dem AG gegenüber?
Von meinem Standpunkt aus, würde ich ihm empfehlen den Ausweis nicht vorzulegen, weil ich ebenfalls befürchte, dass bei
der Verlängerung des Arbeitsvertrages, es sich nicht als Vorteil erweisen wird.
Wie sind Eure Erfahrungen? Gerne warte ich auch Ratschläge!
Insbesondere erbitte ich eine Antwort auf die Frage, ob ich in der Annahme richtig liege, dass der Schwerbehindertenausweis nicht zwingend dem AG
vorgezeigt werden muss!
Schöne Grüße