Hallo,
eine bei uns geltende Betriebsvereinbarung zum Thema Nichtraucherschutz verweist auf einen "Gesundheitsbeauftragten". So eine Person gibt es bei uns nicht. Mir ist die rechtliche Stellung einer solchen Person nicht bekannt und ich kann dazu kein Gesetz oder Verordnung finden.
Ist das vielleicht das gleiche wie "Sicherheitsbeauftragter"? Hat der Gesundheitsbeauftragte vielleicht was mit § 83 SGB IX zu tun?
Danke für Eure Hilfe