Gesundheitsbeauftragter

  • Hallo,

    eine bei uns geltende Betriebsvereinbarung zum Thema Nichtraucherschutz verweist auf einen "Gesundheitsbeauftragten". So eine Person gibt es bei uns nicht. Mir ist die rechtliche Stellung einer solchen Person nicht bekannt und ich kann dazu kein Gesetz oder Verordnung finden.
    Ist das vielleicht das gleiche wie "Sicherheitsbeauftragter"? Hat der Gesundheitsbeauftragte vielleicht was mit § 83 SGB IX zu tun?

    Danke für Eure Hilfe

  • Hallo Tiger,

    ein solcher Posten existiert m.W. in keinem Gesetz. Da werden wohl bei Euch AG und BR in einer BV einen neuen Posten geschaffen haben, und danach hat man "vergessen", ihn auch zu besetzen - Papier ist ja ziemlich geduldig.

    Trotzdem das nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es Firmen, die sich das leisten. Und das auch zurecht, einE GesundheitsbeauftragteR könnte wichtige Funktionen bzgl. der Einrichtung und Entwicklung eines betrieblichen Gesundheitssystems haben, er/sie könnte Schulungen initiieren, etc.

    Da das bei Euch in einer BV geregelt ist, muß der AG eigentlich auch eineN bestellt haben. Was steht denn genau in der BV, über Bestellung, Aufgaben etc. des/der Gesundheitsbeauftragten?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Der Gesundheitsbeauftragte wird in dieser BV als Ansprechpartner genannt bei Problemen mit der Umsetzung der BV Nichtraucherschutz und (ich zitiere die BV):

    "§ 4 Abs 5: Zur Unterstützung der Vertragspartner sollen geeignete Beschäftigte auf freiwilliger Basis in Abstimmung zwischen Verwaltungsleitung und Betriebsrat beauftragt werden, Vorschläge für innerbetrieblichen Maßnahmen gem § 4 Abs. 1 und 2 dieser BV einzureichen und bei der Durchführung helfend tätig zu werden (Gesundheitbeauftragte)"

    "§ 4 Abs. 1 Die Beschäftigten sind in geeigneter Form fortlaufend über die Folgen des Rauchens und die Möglichkeiten der Hilfen, mit dem Rauchen aufzuhören, zu unterrichten.
    Abs. 2 Der Arbeitgeber fördert Maßnahmen und Aktionen, die das positive Image des Nichtrauchens unterstützen"

    Es gibt Fortbildungen zum "Gesundheitsbeauftragten" (hab gegoogelt). Wie Du schon schreibst, soll dieser helfen, im Betrieb ein Gesundheitmanagement zu implementieren.

    Aufgrund dieser BV (die Nachwirkung hat) könnten wir die Benennung durchsetzen, oder?

  • Ich sehe das so, dass hier keine extra Stelle geschaffen wurde, sondern nur bestimmte Personen diese Koordinierungsaufgabe mit übernehmen (ähnlich wie Ersthelfer, Evakuierungshelfer usw.).

  • Zitat von Tiger :

    Aufgrund dieser BV (die Nachwirkung hat) könnten wir die Benennung durchsetzen, oder?

    Jep. Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

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