Arbeitsunfall im Umkleiderraum

  • Mal eine ganz doofe(?) Frage: Ist man eigentlich beim Umziehen gesetzlich versichert? z.B. Umziehen, Duschen, Waschen oder überhaupt dort. Außerhalb der bezahlten Arbeitszeit, also direkt vor und nach der Arbeit; Dienstkleidung. Ist man auf der Toilette ja auch nicht.

  • Hallo,

    m.E. fallen Rüsttätigkeiten wie das An- und Ablegen der geforderten Dienstkleidung in den gesetzlichen Versicherungsschutz, unabhängig davon, ob sie vergütet werden. Sie stehen in direktem ursächlichem Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung. Die Tätigkeit, die man auf der Toilette verrichtet, ist dagegen von rein privater Natur - wobei der Weg von und zur Toilette wieder gesetzlich versichert wäre.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo pillepalle,

    m. E. ist man in der Umkleide so versichert wie auf dem Arbeitsweg. Das Umziehen hätte ,theoretisch zumindest, auch zu Hause sein können. In diesem Fall wäre der AN dann auf dem Weg nach Hause gewesen, bzw. der Weg zur Arbeit abgeschlossen.

    Grüße Berny

  • Zitat von Berny :


    Hallo pillepalle,

    m. E. ist man in der Umkleide so versichert wie auf dem Arbeitsweg. Das Umziehen hätte ,theoretisch zumindest, auch zu Hause sein können. In diesem Fall wäre der AN dann auf dem Weg nach Hause gewesen, bzw. der Weg zur Arbeit abgeschlossen.

    Grüße Berny


    Hallo,
    man ist erst nach der Tür die auf die Strasse führt versichert.
    Nicht ab der Wohnungstür.
    Soll heißen wenn man im zehnten Stock wohnt ist man zehn Stockwerke nicht versichert.
    Sobald auf die Strasse geht ist man auf den Arbeitsweg und versichert.
    Man also immer aus oder vor der Tür Fallen, nie vor dem Verlassen und nie nach den betreten des Wohnhauses,
    Da Spielt das mit oder ohne Arbeitskleidung keine Rolle.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.