Guten Tag,
wir haben eine Beschäftigte die im Jahr 2009 3 Monate gefehlt hat wegen Burnout Syndrom. Damals hat sie sich einer psychosomat.Therapie unterzogen.
Im Jahr 2010 sind erneut Fehlzeiten aufgetreten wenn auch nicht so häufig. Nun hat der Arbeitgeber sie zu einem Krankengespräch gebeten. Der BR war darüber nicht informiert.
Mit Argumentation der Fürsorgepflicht besteht er darauf, dass die Arbeitnehmerin ihre Arbeitszeit reduziert und droht andernfalls mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Als Alleinerziehende kann sie sich das jedoch nicht leisten.
Wie beurteilt ihr die Situation und was wäre das geschickteste Vorgehen?
Die Arbeitnehmerin ist seit 14 Jahren beschäftigt im Pflegedienst.
Ich danke euch für eure Ratschläge
Unkas