Hallo,
wir haben im Herbst 2010 im Rahmen des ASA die Erstellung einer Gefährdungsanalyse für ein bestimmtes Gebäude vereinbart. Der Anlass dafür war sehr vielfältig wie z.B. Temperaturen bis zum knapp unter 40 Grad in Büroräumen, Luftfeuchtigkeit von unter 20%, schlechter Luftaustausch, Kolleginnen und Kollegen die über starke gesundheitlich Problemen leiden etc.
Wir hatten vereinbart, dass die Analyse bis 31.3. erstellt werden soll. Das wird definitiv nicht der Fall sein. Die Erstellung scheint zurzeit in weite ferne zu rücken...
Gibt es rechtliche Möglichkeiten die Erstellung einer Gefährdungsanalyse voranzutreiben. Beziehungsweise gibt es für solch eine Erstellung gesetzliche Fristen?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.