Wie muss eine ausreichende Anhörung ablaufen?

  • Hallo!

    Gott sei Dank hatten wir mit dem Thema betriebsbedingte Kündigung noch nie etwas zu tun.
    Andererseits wissen wir nun in der Praxis auch nicht, wie eine ordnungsgemäße Anhörung aussehen sollte.

    Wie läuft eine ordnungsgemäße Anhörung bei euch ab?

    Danke schon einmal für eure Antworten.

    Liebe Grüße!

  • man diskutiert die seitens der Arbeitgeberin gelieferten Fakten zum Wegfall des Arbeitsplatzes, überprüft etwaige Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten, zieht den Kreis der vergleichbaren Personen und definiert Sozialauswahlkriterien, spricht mit den Betroffenen und verfasst schließlich die Stellungnahme an die Arbeitgeberin.

  • siegbert, lieben dank schon mal !!!!

    noch eine frage, auch wenn sie blöd klingt: ich gehe davon aus, dass diese diskussion mit dem GESAMTEN betriebsrat stattfinden sollten/müssten und nicht mit einzelpersonen aus dem gremium, oder?

    liebe grüße und vielen dank!

  • Hallo Kessanie,

    "dass diese diskussion mit dem GESAMTEN betriebsrat stattfinden sollten/müssten und nicht mit einzelpersonen aus dem gremium, oder?"

    Klar doch, wie soll sonst das Gremium sachgerecht entscheiden können, wenn nicht alle Mitglieder den annähernd selben Informationsstand haben?
    Bei uns fordert der Personalausschuß ggfs. den zuständigen Sachbearbeiter auf, in die Sitzung zu kommen und zu berichten sowie auf Fragen zu antworten.

  • Hallo,

    muss meinen Senf auch noch dazugeben, bei uns läuft das nämlich etwas anders:
    die "Anhörung" passiert bei uns in Schriftform durch den AG (das muss der AG eigentlich nicht, aber das wäre eigentlich besser für den AG, so kann er zur Not Nachweisen, dass er den BR ordentlich und umfassend angehört hat). Dann schauen wir erst mal, ob die Anhörung vollständig ist (meistens fehlt nämlich was)und fordern die fehlenden Informationen. Dann gleiches Vorgehen wie beschrieben: BR-Sitzung, fristgerechter Beschluss.

    Ich bin auch der Meinung, dass der AG, falls er nicht schriftlich sondern mündlich "anhört", seine Botschaften nur dem empfangsberechtigtem BR-Mitglied (in der Regel dem Vorsitzenden) mitteilen muss. Ich kenne keine Verpflichtung des AG, das gesamte Gremium zu informieren, sprich in der Sitzung zu erscheinen.

    Gruß
    Tiger

  • Wir bekommen normalerweise eine Personalanforderungen, auf der die pers. Angaben, der Arbeitsplatz und die Vergütung angegeben sind.

    Wir haben jetzt die Vermutung, das ein Abt. Ltr., welcher seine Tätigkeit am 1.7. aufnehmen soll bereits seinen AV erhalten hat. Der BR hat noch keine Anhörung erhalten.

    Wie verhalten wir uns, wenn wir demnächst die Anhörung erhalten werden?
    Können wir uns den (vorgesehenen) AV zeigen lassen?
    Wie können wir prüfen, das die Einstellung noch nicht erfolgt ist?

    heig

  • das größere Problem hat dein Cheffe, wenn ihr die Einstellung ablehnt und er bereits individualvertraglich verpflichtet ist. Dann darf er zahlen und bekommt möglicherweise keine Gegenleistung dafür.
    Den AV könnt ihr euch zeigen lassen, klar, allerdings muss das dein Cheffe nicht.
    Prüfen, ob eine Einstellung erfolgt ist, kann man durch nachschauen und / oder nachfragen.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.