Nichtbeachten eines Betriebsärzlichen Attestes seitens des Arbeitgebers

  • Erstmal hallo zusammen, bin neu hier im Forum.

    Habe mir schon einen Anwalt zugelegt, möchte mich aber selber auch noch bissl wappnen bei dem was da gerade auf mich zukommt.
    Bedingt durch eine Erkrankung (chronisch, aber durch Medikamente gut im Griff)bin ich nach 23 Jahren Betriebszugehörigkeit nicht mehr Wechseldiensttauglich. Habe vorher F/S/N gearbeitet.
    Mein AG teilte mir im letzten Gespräch lapidar mit das sie "im gesamten Betrieb für mich keine Beschäftigung" mehr haben ( ist ein Betrieb mit +/- 2000 Mitarbeitern). Danach "gestattete" man mir gnädigerweise bis einschliesslich 31.03.2011 weiterhin Mitteldienst zu arbeiten.
    Danach erfolgte kein Gespräch mehr und man hat mich einfach wieder in den Schichtdienst gesetzt ohne erneutes Gespräch. Ich mache weiterhin Mitteldienst, was auch durch den Betriebsarzt betätigt wurde das dies der einzig machbare Dienst ist den mir meine Gesundheit erlaubt.
    Für Freitag den 15.04 wurde ein neuer Gesprächstermin auf der Personalstelle festgelegt. Gibt es irgendetwas was ich eventuell beachten sollte ( ausser da bloss nicht ohne BR hinzugehen)?

  • Ich gehe mal davon aus, dass Du keinen GdB hast. Sonst wäre hier das IA einzuschalten.
    Ansonsten müsste m.E. unbedingt ein BEM durchgeführt werden, also wende Dich an SBV (siehe § 84 Abs. 1 SGB IX) und BR und sprich mit denen das weitere Vorgehen durch. Eventuell gleich den AG um Verschiebung des Termins bitten, bzw. durch den BR oder die SBV.

  • Ich Rind, hätte ich ja gleich dazu schreiben können.
    GdB 40%, Gleichstellung schon beantragt, hier ist es auch wieder der AG der quer schiesst und den Befragungsbogen nicht an das Arbeitsamt zurück leitet.
    Danke für die Antwort, habe Freitag früh eh einen Termin bei unserem BR, werde da mal wegen BEM nachhaken.

  • Hallo,

    Du gehst zu diesem Gespräch mit BR- oder SBV-Begleitung, äußerst Dich aber dort nicht über das hinaus, was Du bisher geäußert hast, und unterschreibst erst recht nichts. BR und SBV sollten das IA einschalten und auf ein BEM drängen. Die Kriterien für eine Gleichstellung würdest Du erfüllen, der Arbeitsplatz ist gefährdet, das legt das Verhalten des AG nahe, und dass der AG bzgl. Formalitäten querschießt, ändert an der Tatsache nichts. Im Übrigen scheint ein Einsatz nur in einer Schicht doch möglich zu sein, weil Du bereits so eingesetzt wirst, und der AG hat ganz offensichtlich einen Arbeitsplatz für Dich, nämlich Deinen.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Danke für die Antwort.
    Sehe das genauso, zumal es seit fast 8 Monaten möglich ist meine Arbeit im Mitteldienst zu verrichten.
    Als Begründung das es nun nicht mehr gehen soll müssten sie denke ich mal irgendwelche Störungen von Betriebsabläufen anführen die mein Mitteldienst verursacht. Im Gegenteil, ich decke Zeiten ab in denen ich noch unseren Spätdienst unterstützen kann ( der die meiste Zeit unterbesetzt ist) und zu dem Sparkurs in der freien Wirtschaft passt es auch, sie sparen sich meine Zulagen.
    So, und jetzt lese ich mich mal bezüglich BEM schlau, ist alles Neuland für mich.

  • Hallo,

    wenn der Antrag auf Gleichstellung raus ist, ist das gut. Wenn der AG nichts zurückschickt, kann das Dir egal sein. Solange gilt nämlich der Antrag. Unter Umständen soll die SBV den Integrationsfachdienst (IFD) einschalten.

    So einfach wird das für den AG nicht werden.Hol Dir jede Hilfe die Du bekommen kannst. Es muss ein BEM oder zumindest ein Präventionsgespräch (§84 SGB IX) geführt werden.

    Ich wünsche Dir viel Erfolg

    Lisa

  • Wird immer wilder, heute das Gespräch Personalstelle.
    AG machte mir ein Angebot mich in einen anderen Bereich zu versetzen ( BR und SBV) beim Gespräch natürlich anwesend.
    Gegen das Angebot ist im Grunde nichts einzuwenden, mir ist es wurscht was ich mache den ich will ja arbeiten. Nur so wie der AG sich das vorstellt geht das nicht, der Job soll auch noch mit nicht ganz unerheblichen Lohneinbußen verbunden sein.
    Und man hat mir die mündliche Anordnung erteilt gefälligst zu meinem Schichtdienst zu erscheinen und nicht zu der Zeit die im Attest vorgegeben ist ( Dienstbeginn nicht vor 7.00 Uhr früh).
    So, und jetzt lese ich mich mal weiter schlau.
    Vielen Dank an euch alle für die Antworten, die mir auch Mut machen für meine Rechte einzustehen.

  • Ich schwanke hier auf und ab zwischen Frust und Kampfesgeist.

    Der AG will eine Änderungskündigung aussprechen,verbunden mit natürlich viel weniger Gehalt. Mein jetztiger Arbeitsvertrag beeinhaltet Schichtdienst, den ich aber nicht ( mehr) erbringen kann , was auch vom Betriebsarzt bestätigt ist ( habe es immerhin 22 Jahre brav lang getan).
    Es existieren für meine Abteilung gültige Schichtpläne mit nur Mitteldienst, AG beharrt auf dem Standpunkt das diese für mich nicht gelten da ich Schichtleiterin bin und es keinen Schichtleiter gibt der nach diesem arbeitet.
    Ist alles so unlogisch für mich, wir sind ein 24 Stunden Betrieb und mit dem Mitteldienst decke ich auch noch Spitzenzeiten mit ab.

    Sehe ich das irgendwie falsch, ich empfinde es als diskriminierend das wenn es ein Schichtplan nur Mitteldienst existiert, er bei mir nicht angewandt wird ( zumal es von den Abläufen her auch kein Problem ist).
    Und rechtfertigt allein die Tatsache das ich keine Schicht mehr arbeiten kann ( hätte auch gerne lieber mehr Geld in der Tasche aber meine Gesundheit ist mir wichtiger als alles andere)die Ankündigung einer Änderungskündigung.

    Habe heute noch durch die Blume erfahren das ich morgen vom Dienst suspendiert werden soll, da ich mich an mein Attest halte und um 7.00 Uhr morgens die Arbeit beginne ( der ursprüngliche Schichtplan sagt für morgen Nachtdienst aus). Weiss jetzt nicht wirklich wie ich mich verhalten soll wenn die morgen früh dastehen.

  • Kam was kommen musste. 2 Minuten vor Dienstbeginn zum Personalchef zitiert worden ( BR und SBV leider noch nicht im Haus).
    Personalchef teilte mir mit das er mich mit sofortiger Wirkung in den Krankenstand setzt.
    Darf er das überhaupt so einfach?
    Meinem Anwalt habe ich schon gefaxt, werde wohl vor heute Mittag keine Antwort bekommen da er zu Gericht ist.

  • Hallo Chaos elfe,

    was heisst denn bei Dir in den Krankenstand setzten?
    Was ist denn gesagt worden?
    Ich hätte auf jeden Fall darauf bestanden, dass BR und SBV daran teilgenommen hätten.

  • Ja, wäre mir auch lieber gewesen, aber um die Uhrzeit ist noch keiner im Haus.
    Personalchef teilte mir mit das er mich in "K" schickt. Bin weder arbeitsunfähig noch arbeitsunwillig, aber für ihn schon da ich keinen Schichtdienst leisten kann.
    Werde morgen wieder zur Arbeit gehen, weiss eh schon das ich wieder nach Hause geschickt werde mit dem gleichen Argument.

  • Dann hättest Du auf eine Terminverschiebung drängen müssen.
    Naja ist jetzt passiert.
    Hast Du im Gespräch etwas geäußert, was evt. zu Deinem Nachteil führen könnte?
    Hier sollte das Integrationsamt schnellstens informiert werden. Der BR sollte hier mit dem AG ein ernstes Wort reden. Du solltest Deine Arbeitskraft auf jeden Fall zur Verfügung stellen mit dem Hinweis, dass Du nicht Au bist, sondern nur schichtuntauglich. Wenn er Dir die ganze Zeit einen Arbeitsplatz angeboten hat sollte das doch auch weiter möglich sein. Was Anderes wäre es gewesen wenn der AG es von Anfang an als nicht möglich dargelegt hätte aber es war ja möglich.
    Halt uns doch auf dem Laufenden

  • Bin nun von der Arbeit suspendiert, ein Unding in einem ungekündigten Arbeitsverhältniss. Der AG wird es auf einen Prozess hinauslaufen lassen.
    Ich klinke mich erstmal mit Fragen hier aus, habe sehr viele Tips und Hilfestellungen bekommen, danke dafür.
    Werde berichten wie die Sache ausgeht.
    Und mich weiterhin hier umsehen, ich lerne viel dazu ;)
    Schönes und sonniges Osterfest an alle.

  • Hallo,

    der AG stellt Dich einseitig unter vollen Bezügen von der Pflicht zur Arbeitsleistung frei, obwohl er Dich weiterhin in einer Schicht einsetzen könnte? Ja, hat der zu viel Geld oder was? Ganz abgesehen davon geht das rechtlich natürlich überhaupt nicht, denn Du hast nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht, Deine Arbeitsleistung zu erbringen.

    Und dass Dein AG es auf einen Prozeß ankommen lassen will, zeigt doch nur, dass er rechtlich sehr, sehr schlecht beraten ist.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Das Recht meine Arbeitsleistung zu erbringen haben sie damit unterbunden das sie meinen Dienstausweis eingezogen haben ( könnte man auch illegale Aussperrung nennnen).
    Ich weiss nicht was die damit bezwecken wollen, mein Anwalt kümmert sich darum und ich höre auf mich aufzuregen.
    Werde euch wissen lassen was dabei rauskommt.

  • Hätte besser schreiben sollen lasse euch wissen wie es weitergeht nicht was dabei rauskommt. Wird wohl ne längere Sache werden, jetzt haben sie kurzerhand die Suspendierung( die sie angeblich nie ausgesprochen haben) in "unbezahlten Urlaub " umgewandelt, werden auf diese Weise versuchen die Gehaltszahlungen einzufrieren.
    Fortsetzung folgt....

  • Hallo,

    was Dein AG macht, ist so rechtswidrig, dass es nur kracht: Der AG kann - in aller Regel - nicht nur eineN AN nicht einseitig von Arbeit freistellen, er kann v.a. in keinem Fall im bestehenden Arbeitsverhältnis die Gehaltszahlung einfach einseitig einstellen.

    Du solltest die unverzügliche Weiterzahlung Deines Entgeltes sofort und per einstweiliger Verfügung erklagen, hier ist Eile geboten; außerdem - falls Du es nicht bereits getan hast, bietest Du Deinem AG an, weiter bei ihm zu arbeiten.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Mal ne Frage im Zusammenhang mit meinem Problem:
    Liege ich richtig damit wenn der AG nun ein Versetzungsangebot unterbreitet, so handelt es sich doch um eine personelle Einzelmaßnahme § 99 BetrVG. Somit müßte der AG doch bevor er mir ein solches Angebot unterbreitet den BR/Schwerbehindertenvertreter davon unterrichten / bzw. Zustimmung einholen ?
    Danke schonmal....