Arbeitsschutz im Krankenhaus bzgl. Patiententransfer,- mobilisierung?

  • Hallo an Alle!
    Wir haben momentan in unserem Krankenhaus mit der Tatsache zu kämpfen, daß ein seit wenigen Wochen tätiger, neuer Chefarzt versucht durchzusetzen, daß ein Großteil (möglichst alle), der von uns zu behandelnden Patienten, nur noch von einem Therapeuten z.B. vom Bett in den Stuhl mobilisiert werden darf! Unser Haus betreut ausschließlich geriatrische Patienten, welche häufig Übergewichtig, motorisch wenig mobiil, dement und auch gerade beim Transfer, Gangschulen etc. oft ängstlich(Sturz) sind und deshalb für einen einzelnen Therapeuten oder Pfleger schwierig zu behandeln sind. Unser ehemaliger Chefarzt hat es ins ermessen der Angestellten gestellt und diese haben dann entschieden ob Sie Hilfe brauchten.
    Nun, wollte ich anfragen, ob Jemand mit solch einem Problem Erfahrungen hat und wie wir als Betriebsrat verhindern können, daß die Kollegen verheizt werden?
    Über Eure Hilfe würde ich mich sehr freuen!
    Einen schönen 1. Mai!
    Gruß
    Kayote

  • ein Ansatz wäre möglicherweise die Gefährdungsbeurteilung dieses Arbeitsplatzes. Dabei ist der Betriebsrat in der Mitbestimmung.
    Vielleicht bringt den neuen Chefarzt auch zum Umdenken, wenn er denn mal das nächste übergewichtige Schleckermäulchen vom Bett in den Stuhl zeigen darf.

  • Hallo Kayote,

    es stellt sich schon die Frage, warum der BR bisher offensichtlich nicht eingegriffen hat, zB nach den §§ 89, 90 BetrVG.
    Zwar handelt es sich bei der von Dir beschriebenen Arbeitsanweisung erst mal nur um eine MB-freie Angelegenheit, wenn aber der BR halbwegs belegbar gesundheitliche Gefahren geltend machen kann (zB als Ergebnis der von Siegbert vorgeschlagenen Gefährdungsanalyse), dann ist er in der Mitbestimmung nach § 91 BetrVG.

  • Hallo,

    wenn ich die Frage richtig verstehe, lautet die Anweisung an das Personal: Ihr müsst die Patienten alleine transferierem, Ihr dürft Euch keine Hilfe holen!

    Was soll das bitteschön sein?! Ein Therapeut bzw. eine Pflegekraft entscheidet auf Grundlage ihrer Ausbildung und Erfahrung, ob ein Transfer alleine überhaupt möglich ist. Kommt sie zu dem Entschluss, der Transfer mit nur einer Hilfsperson ist zu gefährlich (entweder für die Hilfsperson oder den Patienten) MUSS sie sich eine 2 Hilfsperson organisieren (oder einen Lifter). Arbeitsanweisung hin oder her. Wenn sie das nicht tut, ist das vielleicht Verletzung der Sorgfaltspflicht. Der AG will hier in Form einer Dienstanweisung eingreifen?
    Vielleicht sollte man den AG mal darüber aufklären, was im Falle eines Sturzes während eines Transfers mit Verletzungen für den Patienten, passieren kann: Klagen der verletzten Patienten oder ihrer Angehörigen. Und dann möchte ich die Rechtfertigung des AG zu einer solchen Arbeitsanweisung vor Gericht gern hören...

    Eine Mitbestimmung des BR sehe ich aber nicht direkt. § 89 und § 90 passen nicht so richtig. Eher noch § 91. Die Belastung hier wäre dann hier, das Transferieren von schweren oder schwerbetroffenen Patienten.

    Mich interessierts wie es weitergeht...

    Gruß
    Tiger

  • Hallo Tiger,

    natürlich sind die §§ 89, 90 keine MBR, aber sie bieten den Informationsanspruch, um ein evtl. MBR nach § 91 beurteilen zu können. Und diese Informationen hätte man eigentlich schon viel früher anfordern können, sollte sie aber jetzt erst recht verlangen.

    Im Übrigen bedeuten natürlich diese Ausführungen von Dir...
    "Vielleicht sollte man den AG mal darüber aufklären, was im Falle eines Sturzes während eines Transfers mit Verletzungen für den Patienten, passieren kann: Klagen der verletzten Patienten oder ihrer Angehörigen. Und dann möchte ich die Rechtfertigung des AG zu einer solchen Arbeitsanweisung vor Gericht gern hören..."
    ... daß der BR schon präventiv die zuständige BG einschalten sollte.

  • Hallo nochmal!

    Danke erstmal für Eure hilfreichen Antworten!
    Zum einen muß ich sagen, daß wir als BR jetzt erst aktiv werden, weil der neue Chefarzt bisher nur darauf gedrungen hat weniger/keine Patienten mit 2 Therapeuten zu behandeln und unser therapeutisches Team bisher stark genug war und schon zum Schutz der anvertrauten Patienten, sowie auch zum Eigenschutz der Gesundheit, die nötige Hilfe anzufordern. Uns scheint der neue Chefarzt, aber zu versuchen, so langsam den Druck auf die Kollegen zu erhöhen und deshalb stellte ich meine Frage schonmal, um bei einer bald möglichen Zuspitzung der Lage, angemessen reagieren zu können!
    Wir werden Morgen als BR Kontakt mit der für unser Haus zuständigen Stelle der Berufsgenossenschaft aufnehmen und uns beraten lassen und natürlich auch mit der GL ins Gespräch zu kommen, um ein gangbaren Weg für die Kollegen zu suchen!
    Danke, für Eure Hilfe!
    LG
    Kayote

  • Hallo Kayote,

    ich möchte mich den Ausführungen von Tiger und WHoepfner voll anschließen, mich drückt aber noch eine weitere Frage.

    Kann es u.U. sein, dass sich der Chefarzt hier etwas anmaßt, was gar nicht in seiner Kompetenz liegt? Ist nichts anderes geregelt, ist der Chefarzt lediglich disziplinarischer Vorgesetzter der ÄrztInnen, diesen kann er disziplinarische Weisungen erteilen; des weiteren kann er - jedoch nur in medizinischen bzw. medizinisch relevanten Angelegenheiten - den Pflegekräften und den TherapeutInnen Anweisungen erteilen. Wie Transfers durchgeführt werden, unterliegt m.E. nur der fachlichen Weisung der PDL (bei PflegerInnen) bzw. der Weisung der Therapieleitung (bei TherapeutInnen). Oder ist bei Euch das Organigramm anders aufgebaut und der Chefarzt in allen Bereichen disziplinarisch und fachlich weisungsbefugt? Auch diese Frage sollte mit dem AG geklärt werden.

    Und dann wundere ich mich darüber, was den Chefarzt in dieser Frage motiviert, also was er mit dieser Weisung eigentlich erreichen möchte.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo,

    wenn ich die letzte Ausführung richtig verstanden habe, geht es nicht (oder nicht nur) darum, dass Patienten nicht mit 2 Therapeuten umgesetzt werden sollen, sondern: dass sie nicht zu zweit behandelt werden sollen.
    Aber da schließe ich mich Winfried an: ist der Chefarzt überhaupt in dieser Frage weisungsbefugt? Was sagt der Therapeutische Leiter, also der direkte Vorgesetzte der Therapeuten, zu einer solchen Anweisung?
    Alleine Behandeln, anstatt zu zweit, bedeutet Arbeitsverdichtung. Ist aber aus meiner Sicht nicht unbedingt gefährdend für die Patienten. Man macht dann halt andere Sachen in der Therapie. Schwerbetroffene Patienten zu zweit zu behandeln erscheint mir deutlich effektiver für die Patienten zu sein, und aus diesem Grund auch befriedigender für die Therapeuten. Lasst Euch da nach Möglichkeit nicht von jemanden reinreden, der von Therapie keine Ahnung hat- wie Ärzte das meistens nicht haben...

    Gruß
    Tiger

  • ... ein abgewandeltes Zitat von Josef Hader:

    Zitat von Tiger :

    Ärzte

    Von diesen Halbgöttern sind halt einige Volltrotteln.

    Winfrioed

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo nochmal!
    Hatte die letzten zwei Tage ein wenig Streß und antworte deshalb erst jetz!
    Zum einen ist unser neuer Chefarzt erst seit etwas über einen Monat im Amt und tut so, als wär er für alles Zuständig und hat heute zum Beispiel einen Therapeuten, der eine Kollegin, bei einer Gangschule mit einem Patientin am Rollator unterstütze, weil Sie sich über das Leistungsniveau der Patientin noch im unklaren war, während der Behandlung aufgefordert/angewiesen, diese sofort zu verlassen und sich anderer Arbeit zu widmen, was der Kollege leider auch wortlos tat. Die Frage, ob er fachlich und/oder nur disziplinarisch als Vorgesetzter der Therapeuten eingestuft werden muß, werden wir nächste Woche klären!
    Unterdessen geht die schikanöse Behandlung der Angestellten und auch eine offene Mißachtung des BRs weiter!
    Was und warum er so handelt, kann ich beim besten Willen nicht einschätzen!
    Der Kontakt mit der zuständigen Stelle der Berufsgenossenschaft ist hergestellt und uns wird umfangreiches Material zugesandt, um zu versuchen, die Gefährdung der Angestellten zu verhindern!
    LG
    Kayote

  • 1. Geschäftsleitung informieren-Weisungsbefugnis klären, Arbeitegeber- Ärztl Direktor etc. zum Gespräch in BR einladen-sie sollen informieren, wie die die Struktur in Zukunft aussehen wird. Alles schriftlich niederlegen.Danach Belegschaft per Abteilungsbesprechung/Betriebsversammlung informieren.

    2. Mitarbeiter sollen sofort nach einer solchen Anweisung eine Gefährdungsanzeige (auch Überlastungsanzeige genannt)schreiben, und den AG auf mögliche Konsequenzen hinweisen-dann sind sie zumindest rechtlich aus der Schusslinie. wer mag, kann wg ausschweifendem Ton etc. eine Beschwerde über Chefarzt hinten dran hängen....

    2.Kontakt mit der Leitung der zuständigen Kräfte aufnehmen, diese soll ihren Mitarbeitern klar machen welche Art von selbstherrlichen "Anweisungen" sie eigentlich umsetzen müssen.(siehe oben genannte nicht vorhandene Weisungsbefugnis)

    3. Sofort Gefährdungsbeurteilung einfordern-denn generell sollten diese für alle Arbeitsplätze vorliegen

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.