Hallo zusammen,
kann mir jemand den Gesetzestext nennn wo genau auf die Thematik "Bildschirmpause" eingegangen wird ?
Unsere GL behauptet es gäbe sie nicht mehr ?
Danke schon mal
Matthias
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Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Hallo zusammen,
kann mir jemand den Gesetzestext nennn wo genau auf die Thematik "Bildschirmpause" eingegangen wird ?
Unsere GL behauptet es gäbe sie nicht mehr ?
Danke schon mal
Matthias
Hallo Matthias,
anbei Auszug aus BildschArbV:
§ 5: Der AG hat die Tätigkeit der Beschäftigten so zu organisieren, dass die tägliche Arbeit an Bildschirmgeräten regelmäßig durch andere Tätigkeiten oder durch Pausen unterbrochen wird, die jeweils die Belastung durch die Arbeit am Bildschirmgerät verringern.
Das bedeutet für mich: hat der MA auf Grund der Arbeitsplatzbeschreibung nur BiSchi-Tätigkeiten durchzuführen, sind Pausen zu machen. Wird auf Grund der Arbeitsplatzbeschreibung neben der BiSchi-Tätigkeit noch andere (regelmäßige) Tätigkeiten beschrieben, gibt es keine zusätzliche Pause, wenn dies auch im Alltagsleben so gehandhabt wird.
Gruß/heelium
Hallo Matthias,
Dein Cheffe redet Blödsinn - die Bildschirmarbeitsverordnung ist nicht abgeschafft, die existiert und ist gültig.
Das "regelmäßig" im Text heißt m.W. ca. alle 2 Stunden 5 - 10 Minuten Pause oder Ausgleichstätigkeit. Pausen nach Bildschirmarbeitsstättenverordnung sind bezahlte Pausen!
Grüße
Winfried