Was ist die Situation wenn die BR Wahl per Gerichtsurteil für ungültig erklärt wurde in der 1.Instanz

  • 2. Instanz steht an, gehe mal von der Situation aus 2 Instanz analog erster und es müssen Neuwahlen statt finden.
    Dann gibt es ja eigentlich keinen amtierenden BR. Rein aus dem Gefühl heraus sage ich mal dann fungiert der vorhergehende BR als Platzhalter.
    Sehe ich das falsch ????
    Vielen Dank und Grüße

  • Hallo,

    so lange es kein rechtskräftiges Urteil gibt, existiert der BR. Gibt es ein rechtskräftiges Urteil, so existiert kein BR mehr (es gibt da auch keinen "Platzhalter").

    Das heißt aber ganz pragmatisch für den "schlimmsten" Fall: Gibt es einen Urteilsspruch in 2. Instanz, dass die BR-Wahl ungültig sei, und wird keine Revision zugelassen, so ist dieses Urteil erst dann rechtskräftig, wenn a) die schriftliche Urteilsbegründung des LAG vorliegt, und wenn dann b) eine (in dem Fall sinnvolle) Beschwerde des BR gegen die Nichtzulassung der Revision beim BAG abgeschmettert wurde.

    Zwischen der Urteilsverkündung beim LAG einerseits und der schriftlichen Urteilsbegründung des LAG bzw. dem Gang der Nichtzulassungsbeschwerde vergeht so viel Zeit, dass der dann noch existente BR sehr gut Neuwahlen einleiten und wahrscheinlich sogar abschließen kann.

    Wie sind denn die Einzelheiten des Falles?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.